Bailey
Eu-Komissar David Byrne wartet noch immer auf eine Antwort. Im Januar hatte er die Bundesregierung gefragt, wie sie denn die zum Teil schwer wiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Menschen im Kampf gegen gefährliche Hunde rechtfertigt. Aber die Antwort scheint den beteiligten Bundes- und Landesministerien außerordentlich schwer zu fallen. "Ich glaube, die werden seine Fragen im Kern nicht beantworten können", argwöhnt Stefan Grüll, der Stellvertreter von Jürgen möllemann in der Düsseldorfer FDP-Fraktion. Mit Freude hatte er gelesen, was der EU-Komissar der Bundesregierung geschrieben hat, zumal er ähnliche Fragen hat.
Byrne wollte zum beispiel wissen, mit welcher wissenschaftlichen Begründung Bundes- und Landesregierungen die höchst unterschiedlichen Rassenlisten in ihre Verordnungen aufgenommen haben und zucht- oder Haltungsverbote ausgesprochen haben. Den Brüssler Komissare beschäftigt dabei weniger Sorgen um den einzelnen Vierbeiner, er befürchtet einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr, denn für bestimmte Tiere gelten Importverbote.
Byrne macht in seinem Schreiben auch gleich klar, dass er die deutschen Regeln kaum für wissenschaftlich begründet hält und sie darüber hinaus noch inkonsequent sein. So finden sich die verschiedenen Terrierarten auf allen bundesdeutschen Listen und sind, wenn überhaupt, nur mit strengen Auflagen zu halten. Der Deutsche Schäferhund fehlt hingegen, obwohl sich auch bis Brüssel herumgesprochen hat, dass er überall dort, wo man genauer gezählt hat, für die meisten Zwischenfälle verantwortlich ist.
"Es existiert keine Statistik, die wirklich Aufschluss über die Gefährlichkeit einzelner Rassen gibt", Stafan Grüll, und deshalb stützt er die hinweise des EU-Komissares. Der hatte darauf verwiesen, dass sowohl die Franzosen als auch die Engländer in ihrem berechtigten Einsatz gegen gefährliche Hunde weniger bei den rassen als vielmehr bei den hundehaltern ansetzen. "Der Halter ist das Problem, nicht der Hund", sagt Grüll überzeugt. Auch er wird die zuständige Düsseldorfer Ministerin bärbel Höhn jetzt fragen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sie über den zusammenhang von Beißunfällen und Hunderassen eigentlich hat. "Sie hat keine", gibt Grüll freillich schon vorher die Antwort, denn bisher kennen alle Experten nur eine höchst unvollkommene Umfrage des Städtetages zu diesem Thema. den bundesdeutschen Innenministern reichten diese Erkenntnise übrigens nicht aus, um daraus irgendwelche Aussagen zu den Gefahren einzelner Hunderassen zu machen.
"Umso schlimmer ist der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Kampfhunden", meint Grüll. Den Behörden wird erlaubt, in privaten Wohnungen nach Hunden bestimmter Rassen zu suchen, der entsprechende Grundrechtsartikel 13 ist dafür eigens eingeschränkt worden. "Das ist nicht hinnehmbar", sagt Grüll und verlangt, "wer Grundrechte beschneidet, muss dass ohne jeden Zweifel begründen können." Auf diesen Zusammenhang hat er inzwischen auch die Kollegen in der Bundestagfraktion aufmerksam gemacht, sie wollen das entsprechende Gesetz über ein Normenkontrollklage anfechten.
Quelle: Stuttgarter Zeitung 19.03.2001
Gruß Bailey
Byrne wollte zum beispiel wissen, mit welcher wissenschaftlichen Begründung Bundes- und Landesregierungen die höchst unterschiedlichen Rassenlisten in ihre Verordnungen aufgenommen haben und zucht- oder Haltungsverbote ausgesprochen haben. Den Brüssler Komissare beschäftigt dabei weniger Sorgen um den einzelnen Vierbeiner, er befürchtet einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr, denn für bestimmte Tiere gelten Importverbote.
Byrne macht in seinem Schreiben auch gleich klar, dass er die deutschen Regeln kaum für wissenschaftlich begründet hält und sie darüber hinaus noch inkonsequent sein. So finden sich die verschiedenen Terrierarten auf allen bundesdeutschen Listen und sind, wenn überhaupt, nur mit strengen Auflagen zu halten. Der Deutsche Schäferhund fehlt hingegen, obwohl sich auch bis Brüssel herumgesprochen hat, dass er überall dort, wo man genauer gezählt hat, für die meisten Zwischenfälle verantwortlich ist.
"Es existiert keine Statistik, die wirklich Aufschluss über die Gefährlichkeit einzelner Rassen gibt", Stafan Grüll, und deshalb stützt er die hinweise des EU-Komissares. Der hatte darauf verwiesen, dass sowohl die Franzosen als auch die Engländer in ihrem berechtigten Einsatz gegen gefährliche Hunde weniger bei den rassen als vielmehr bei den hundehaltern ansetzen. "Der Halter ist das Problem, nicht der Hund", sagt Grüll überzeugt. Auch er wird die zuständige Düsseldorfer Ministerin bärbel Höhn jetzt fragen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sie über den zusammenhang von Beißunfällen und Hunderassen eigentlich hat. "Sie hat keine", gibt Grüll freillich schon vorher die Antwort, denn bisher kennen alle Experten nur eine höchst unvollkommene Umfrage des Städtetages zu diesem Thema. den bundesdeutschen Innenministern reichten diese Erkenntnise übrigens nicht aus, um daraus irgendwelche Aussagen zu den Gefahren einzelner Hunderassen zu machen.
"Umso schlimmer ist der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Kampfhunden", meint Grüll. Den Behörden wird erlaubt, in privaten Wohnungen nach Hunden bestimmter Rassen zu suchen, der entsprechende Grundrechtsartikel 13 ist dafür eigens eingeschränkt worden. "Das ist nicht hinnehmbar", sagt Grüll und verlangt, "wer Grundrechte beschneidet, muss dass ohne jeden Zweifel begründen können." Auf diesen Zusammenhang hat er inzwischen auch die Kollegen in der Bundestagfraktion aufmerksam gemacht, sie wollen das entsprechende Gesetz über ein Normenkontrollklage anfechten.
Quelle: Stuttgarter Zeitung 19.03.2001
Gruß Bailey