The Martin
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„Warnung vor dem Hunde“: Kein Haftungsausschluss des Hundebesitzers aufgrund eines Schildes
Als Hundebesitzer sollte man meinen, dass ein Schild am Gartentor mit dem Hinweis „Warnung vor dem Hunde“ dem Grunde nach ausreicht sich vor einem Haftungsanspruch zu schützen. Insbesondere dann, wenn eine Person das Grundstück betritt und von einem freilaufenden Vierbeiner gebissen wird. Jedoch ist das Gegenteil der Fall.
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