Die Steuersätze für die Stadt Hemer betragen im Jahr 2001:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 DM,
b) zwei Hunde gehalten werden
je Hund 132,00 DM,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 156,00 DM
Diese Steuer gilt gleichermassen für Listenhunde!!!!!
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 DM,
b) zwei Hunde gehalten werden
je Hund 132,00 DM,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 156,00 DM
Diese Steuer gilt gleichermassen für Listenhunde!!!!!