DCBT

Gast2009082503

20 Jahre Mitglied
Haßloch den 26.04.02

Der DCBT - Vorstand berichtet'

in Angelegenheit der Kampfhundeverordnungen ist uns endlich wieder einmal ein Erfolg gelungen.

Unser Mitglied Willy Scheidel, Halter eines 9 Jahre alten Bullterriers, Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Scheidel & Scheidel, hat in eigenem Namen, in Absprache mit dem Vorstand unterstützt durch das Zuwendungskonto Harry Pöppke, gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Kampfhundeverordnung der Stadt Mannheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt und gewonnen ( Aktenzeichen 1 S 1667/00 ). Der VGH hat festgestellt, daß die Stadt Mannheim mit ihrer Verordnung gegen das Übermaßverbot und damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat.

Das besondere Schmankerl in dieser Sache besteht darin, daß die Stadt Mannheim nun auch die Kosten des Verfahrens tragen muß, insbesondere die Gebühren unseres Mitgliedes, da Willy Scheidel nicht nur Kläger war, sondern sich als Anwalt auch noch selbst mit seiner Vertretung beauftragt hat.

Wir hoffen, daß dieses Beispiel Schule macht und wir letztendlich auch über die noch verbliebenen Unrechtsverordnungen siegen werden, damit wir alle mit unseren Hunden wieder in Ruhe und Frieden leben können.

Tja, Anwalt müßte man sein.......


greetz
Sibse
 
Was heißt das denn? Das die Mannheimer VO gekippt ist? Ich versteh nicht das dauernd andere Urteile gefällt werden... Mal ist es richtig und mal ist es rechtwidrig...

Liebe Grüße

Nadine
imgProxy.asp
 
Nadine, das Urteil ist aus dem Jahr 2000 - bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege aber hinter dem / (in dem Fall /00) bedeutet die Jahreszahl in welchem das Urteil gesprochen wurde.

Jedes Gericht fällt die Entscheidung die es für richtig, also Recht, hält. Diese Urteile können stark voreinander abweichen.
Man hat oft, nicht immer, die Möglichkeit ein Berufungsgericht anzurufen um die Entscheidung prüfen zu lassen.

verwirrend ist es in jedem Fall
frown.gif


watson
 
Also das war so:
Nach der VO in BW hat Mannheim geglaubt, eine eigene kommunale VO draufsetzen zu müssen. In dieser gab es für die gelisteten Hunderassen auch bei bestandenem WT keinerlei Möglichkeit der Leinen- u. Maulkorbbefreiung.

Diese kommunale VO hat das Gericht gekippt - somit gilt auch für Mannheim die VO BW.

Ist übrigens schon das 2. Mal, daß Mannheim wegen einer eigenen VO eins auf die Mütze bekommt. Und ich denke mal nicht, daß die Stadtväter gegen die Nichtzulassung der Revision das BVerwG in Berlin anrufen werden. Da wurden sie schon das letzte Mal abgeschmettert
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Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
nein, das urteil ist noch relativ neu -so schätzungsweise 4 wochen oder so.
in der baden-würtembergische verordnung kann man eine befreiung von maulkorb und leine beantragen, wenn der wesenstest positiv ausgefallen ist.
die mannheimer jedoch mußten trotz bestandenen wesenstest ihre hunde weiter mit mk-und leine führen.
dies hob nun das gericht auf. gleiches recht für alle in baden würtemberg.
 
huhu watsi
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ein aktenzeichen bekommt der fall doch schon wenn er beim gericht eingereicht wird.
wenn sich das verfahren hinzieht (durch mehrere instanzen) ändert sich doch das AZ nicht, oder?
ist ja immernoch der selbe fall.

also scheint der antrag dazu in 2000 beim gericht angekommen zu sein - urteil erst vor kurzem.

grüßle
Sibse

p.s.
auf die seite vom dcbt bin ich durch einen eintrag beim....... *tataaaaa* 1astc gestoßen
biggrin.gif
*lololol*

greetz
Sibse
 
danke Sibse, wieder was gelernt
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watson
 
Und ich warte heute noch auf meine großzügige Spende
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Die Mannheimer Stadtverordnung ist gekippt, wie bereits vorher schon zweimal, ist Mannheim jetzt wieder auf die Schnauze gefallen:


manta01.gif

shevoice
 
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