Ein Polizist, dazu noch ein sehr diensterfahrener, hochgestellter Beamter, muß andere Mittel kennen und nutzen, um das Recht durchzusetzen.
Eine Vernehmung unter Verdeutlichung des Unterschieds "Rücktritt von der Tat und Verurtelung wegen Entführung" gegenüber "Mord" und des damit verbundenen Strafmaßes, wäre das Mittel der Wahl gewesen.
Wenn es stimmt, dass der Entführer zu dem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dann kann die Verweigerung der Zusammenarbeit eigentlich nur den einen Grund gehabt haben, dass er wußte, dass dem Entführungsopfer nicht mehr zu helfen war. Was sich ja auch so herausgestellt hat.
Natürlich muß der Entführer so lange, vermutlich lebenslänglich, weggeschlossen werden, bis er keine Gefahr mehr darstellt. Vielleicht muß es auch härtere Haftbedingungen für solche Mörder geben.
Eine staatlich - polizeiliche Folterung oder die Drohung damit darf ein Rechtsstaat aber nie erlauben oder zulassen. Der Staat muß sich immer an die von ihm aufgestellten Normen halten, sonst kann er es nicht erwarten, dass sich die Bürger daran halten.
Der Unterschied zum "finalen Rettungsschuß" liegt darin, dass dieser nur zur direkten Rettung von Bedrohten eingesetzt werden darf, wenn kein anderes Mittel möglich ist.
Vernehmungstaktiken in Entführungsfällen kann man immer noch verbessern, die direkte Entscheidung wie bei einer direkten akuten Todesdrohung ist eine unterschiedliche Situation.
Wer es anders handhaben will als die absolute Tabuisierung von Folter, der sieht sich sofort der Frage der Abgrenzung gegenüber:
Ein bißchen Folter vielleicht auch, um einen Kindervergewaltiger zum Geständnis zu bewegen?
Ein klein bißchen Schlagen eventuell auch, um das Lösegeld aufzufinden?
Geringfügige Schmerzzufügung möglicherweise schon dann, wenn der Mittäter nicht genannt wird?
Für einen Rechtsstaat kann es nur entweder oder geben.
Es ist bitter, dass der Rechtsstaat in manchen Fällen dann weniger effektiv handeln kann als eine Diktatur oder wie es eine Stammtischabstimmung ergeben würde. Diese bittere Kehrseite von Demokratie und Rechtsstaat muß man mitnehmen, wenn man diese will.