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War die Vorgehensweise Daschners richtig?

  • Ja

    Stimmen: 34 75,6%
  • Nein

    Stimmen: 7 15,6%
  • Bin zwigespalten

    Stimmen: 4 8,9%

  • Umfrageteilnehmer
    45
Danke, quini.

Wäre ja auch noch schöner, wenn er damit durchgekommen wäre....
 
Hallo,

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1:

1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Dieser Artikel wurde von den Staatsgründern der Bundesrepublik ganz bewusst an den Anfang der deutschen Verfassung gesetzt. Jeder Verstoss gegen diesen wichtigsten Artikel des GG schädigt die demokratische Rechtsordnung in Deutschland unabsehbar.
Wer an diesem Punkt den Geist aus der Flasche lässt, erreicht auf lange Sicht nur mehr Unsicherheit und Unfreiheit. Wie opportun es im Einzelfall auch immer ist, nichts rechtfertigt m.E. einen Verstoss gegen die Menschenwürde, ausnahmslos.
Die Menschenwürde ist an die physische Person gebunden, nicht an ihr Handeln, wie verwerflich dieses Handeln auch immer ist. Schon die Androhung von Folter ist ein klarer Bruch der Menschenwürde!

Wer von den hier dem Verhalten von Daschner zustimmenden möchte entscheiden wieviels denn sein darf?

Mit Folter drohen?
Ein klein bischen Folter?
Körperglieder Brechen?
Strenge Befragung bis zum Tod?

Wer von Euch zieht da die Grenze?

Wie siehts denn mit den Delikten aus?

Klar, Kindesentführung, verwerflicher geht nicht mehr.
Aber wo wir schon mal dabei sind, Landesverräter sind kaum weniger verwerflich...
Der aufrechte Gestapo/SD-Mann in der Wilhelmstraße zu Berlin sah sich absolut im Recht, schliesslich galt es verwerflichen Landesverrat aufzudecken.
Was konnte der schliesslich dafür das auch simples Radiohören irgendwann mal zum Landesverrat wurde.

Folter einmal legitimiert, immer legitimiert!

Zumal die zulässigen Mittel im Fall Gäffgen bei weitem nicht ausgeschöpft waren.
Daschner stiess mit seinem (ernstgemeinten) Foltervorschlag in der polizeilichen Lagebesprechung auf Ablehnung. Der Polizeipsychologe schlug vor Gäffgen mit der 16-jährigen Schwester des Opfers zu konfrontieren. Die Schwester war dazu bereit und wartete eine ganze Nacht im Frankfurter Polizeipräsidium auf diese Konfrontation. Daschner hielt sich nicht an die Empfehlung des Polizeipsychologen.
Gäffgen sagte später aus, daß er einer Konfrontation mit der ihm bekannten Schwester des Opfers kaum widerstanden hätte. Das mag eine Schutzbehauptung sein, probiert worden ists jedenfalls nicht. Einsprüche von anwesenden Vernehmungsbeamten gegen die Strategie der Folterdrohung wurden von Daschner nicht in den Vermerk an seinen Dienstherren aufgenommen.
Allein die Tatsache, daß es in Deutschland Personen gibt die von Amts wegen kompetent im Zufügen von Schmerzen sind, ist ein Skandal für sich. Ein ebensolcher Spezialist befand sich im Hubschrauber auf dem Weg nach Frankfurt, kam dann aber nicht mehr zu Einsatz.

Die hohe Zustimmungsquote erschreckt mich offengestanden.
Genau kann ich mich noch an die Reaktion der werten Gemeinde auf Schillis Bundesgesetzt zu "gefährlichen Hunden" und die Einschränkung des § 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) erinnern. Von Verstößen gegen die Menschenwürde und einem Bruch der Verfassung war da die Rede. Eine Zustimmung von 82% zu Daschners Methoden hinterlässt angesichts dessen einen schalen Nachgeschmack bei mir.

Cheers Baxter
 
Rechtlich ist es nicht zu vertreten, was Daschner gemacht hat. Da kann man Gesetzte versuchen zu biegen, wie man will, aber sie brechen nicht.

Menschlich bin ich arg zwiegespalten. Wäre es mein Kind gewesen, hätte ich es als richtig empfunden. Ein Leben retten ist halt das Ziel gewesen.

In diesem Sinne und in der Hoffnung, dass wir das niemals entscheiden müssen und es uns auch niemals in der Familie passiert!
 
Ein Polizist, dazu noch ein sehr diensterfahrener, hochgestellter Beamter, muß andere Mittel kennen und nutzen, um das Recht durchzusetzen.

Eine Vernehmung unter Verdeutlichung des Unterschieds "Rücktritt von der Tat und Verurtelung wegen Entführung" gegenüber "Mord" und des damit verbundenen Strafmaßes, wäre das Mittel der Wahl gewesen.

Wenn es stimmt, dass der Entführer zu dem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dann kann die Verweigerung der Zusammenarbeit eigentlich nur den einen Grund gehabt haben, dass er wußte, dass dem Entführungsopfer nicht mehr zu helfen war. Was sich ja auch so herausgestellt hat.

Natürlich muß der Entführer so lange, vermutlich lebenslänglich, weggeschlossen werden, bis er keine Gefahr mehr darstellt. Vielleicht muß es auch härtere Haftbedingungen für solche Mörder geben.

Eine staatlich - polizeiliche Folterung oder die Drohung damit darf ein Rechtsstaat aber nie erlauben oder zulassen. Der Staat muß sich immer an die von ihm aufgestellten Normen halten, sonst kann er es nicht erwarten, dass sich die Bürger daran halten.

Der Unterschied zum "finalen Rettungsschuß" liegt darin, dass dieser nur zur direkten Rettung von Bedrohten eingesetzt werden darf, wenn kein anderes Mittel möglich ist.
Vernehmungstaktiken in Entführungsfällen kann man immer noch verbessern, die direkte Entscheidung wie bei einer direkten akuten Todesdrohung ist eine unterschiedliche Situation.

Wer es anders handhaben will als die absolute Tabuisierung von Folter, der sieht sich sofort der Frage der Abgrenzung gegenüber:
Ein bißchen Folter vielleicht auch, um einen Kindervergewaltiger zum Geständnis zu bewegen?
Ein klein bißchen Schlagen eventuell auch, um das Lösegeld aufzufinden?
Geringfügige Schmerzzufügung möglicherweise schon dann, wenn der Mittäter nicht genannt wird?

Für einen Rechtsstaat kann es nur entweder oder geben.
Es ist bitter, dass der Rechtsstaat in manchen Fällen dann weniger effektiv handeln kann als eine Diktatur oder wie es eine Stammtischabstimmung ergeben würde. Diese bittere Kehrseite von Demokratie und Rechtsstaat muß man mitnehmen, wenn man diese will.
 
@Andreas:

einen ähnlich gelagerten Entführungsfall eines Kindes gab es vor einigen Jahren schon einmal. Auch da haben die vernehmenden Polizisten dem Entführer mit "Schmerzen/Gewalt/Folter" gedroht und dieser hat das Versteck des Kindes daraufhin bekanntgegeben. Das Kind wurde lebend aus einer Kiste gerettet, die Polizisten als Helden gefeiert. Keine Spur von einem Prozeß gegen selbige.

M.G. hat die Polizei permanent in die Irre geführt; noch nicht einmal davor zurückgeschreckt unschuldige Personen der Mittäterschaft zu bezichtigen.

Daschner hat nie versucht die Folterandrohung zu verheimlichen, sondern am gleichen Tag darüber eine Aktennotiz gefertigt.

Alle die hier gemäß AI nach einer Verurteilung dieses großartigen Polizisten rufen mögen mal überlegen, was sie selbst tun würden, wenn es sich um das eigene Kind handeln würde. Wäre da nicht auch JEDES MITTEL recht?

Daschner wurde nie suspendiert oder in den Ruhestand geschickt. Er wurde lediglich ins Innenministerium versetzt und es bleibt zu hoffen, dass er nun bis zu seiner Pensionierung seinen alten Job wiederbekommt!
 
@beckersmom,

Es war nicht der Sohn von Herrn Daschner der entführt wurde. Demzufolge ist eine Anspielung in die Richtung: "Was würdet ihr tun...." eigentlich unverhältnissmäßig.

Natürlich würde jeder hier jedes Mittel anwenden um sein Kind zu retten.

Nur darf ein Polizist dies?

Nein, das darf er nicht!

Ein Polizist hat die Aufgabe unserer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen
und nicht die Befähigung nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob nun ein Grundrecht sinnvoll ist oder nicht!

Ein großartiger Polizist ist sich seiner Verantwortung immer bewußt und handelt
gemäß unserer Rechtsordnung.

Unsere Rechtsordnung ist halt das Maß, welches die Guten von den Bösen trennt!

Nach dem unverhältnismäßigem Urteil gegen Herrn Daschner,
sehe ich nun ein Problem darin, die Guten von Bösen zu unterscheiden.

Herr Daschner hat unsere Rechtsordnung doch einen erheblichen Schaden zu gefügt.
Damit verdient er lediglich Verachtung!

LG
Stinker

Dinge differenziert zu betrachten ist eine Kunst für sich.
Entscheidend ist nicht die Frage, ob das Verhalten von Herrn Daschner nach menschlich Gesichtspunkten richtig war. Vielmehr muß ein solches Verhalten nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.
 

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