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War die Vorgehensweise Daschners richtig?

  • Ja

    Stimmen: 34 75,6%
  • Nein

    Stimmen: 7 15,6%
  • Bin zwigespalten

    Stimmen: 4 8,9%

  • Umfrageteilnehmer
    45
danke.
@andes: oh mann, da hab ich mich falsch ausgedrückt, ich wollte das auf keinen fall legitimieren. habe es nur mal so eingeworfen, weil genau ein solches gesetz ja nach dem vorfall im gespräch war. aber siehe bine16.
falls dich das thema todesstrafe interessiert: lance lindsey, ein bekannter von mir, freund meiner eltern, arbeitet hier:

das ist eine gesellschaft zur abschaffung der todesstrafe in den usa. dort kannst du
fast alles zu diesem thema finden... und du hast recht: sehr viele unschuldige sitzen in der todeszelle. ich habe die zahl jetzt nicht im kopf, aber als man den genetischen fingerabdruck "erfunden" hat, sind sehr viele verfahren nochmal aufgerollt worden - zugunsten der angeklagten.
 
Kleiner Zwischenstand:
Daschner steht weiterhin zu seinem damaligem Vorgehen. Hat er vor Gericht ausgesagt.
 
Degowski.
Der Fall war aber ganz anders gelagert, damals trugen die Medien einen sehr großen Teil Schuld daran daß das Ganze so eskalieren konnte.
Ich gebe dir recht daß der finale Rettungsschuß angebracht gewesen wäre.

Alexis
 
Hiob, danke für den Link. Leider verstehe ich kaum ein Wort. Mein englisch reicht nicht dafür aus um dort wirklich lesen zu können.
 
 
@andes:ach schade. aber dort gibt es z.b. eine liste mit justizirrtümern...von leuten, die jahrelang unschuldig inhaftiert waren...die ist ewig lang
komischerweise sitzen auch fast nur schwarze in den todeszellen...
@dobi: boah is das bunt
hast schon recht, ich wollte nur schnell sagen, dass ich mir das hundehalter-sein ja ausgesucht habe und ungefähr wusste, was auf mich zukommt. der kleine junge bestimmt nicht.
und ich bin halt der meinung, dass ein allgemeines gesetz zwar nötig sein mag, jedoch niemals den ansprüchen einer "gerechten" gesellschaft gerecht werden kann.
ist doch das gleiche mit unseren hunden: man möchte nicht, dass alle in einen topf geworfen werden, es gibt solche, und solche.
einerseits soll man das individuum betrachten, auf der anderen seite aber gleiches recht für alle geltend machen...ja watt denn nu?
entweder wir schei**en auf das individuum, bisschen schwund ist immer, oder wir differenzieren bis hintengegen, bis jeder so individuell ist, dass er seine eigenen regeln bekommt.
eine schwierige frage...
 
Carrrie schrieb:
: In dem Fall unsere Kinder !

Was hilft es zu streiten, was gerecht war und was nicht ? Sollten wir nicht eingreifen BEVOR es überhaupt zu solchen Taten kommt ?
Klar kann man diskutieren, aber hilft es den tagtäglich entführten Kindern ?
Ich glaube mal nicht.

Todesstrafe.... Nein, was bringt es wenn die Täter gleich tot sind ? Das ist doch wohl eher eine Erlösung als Strafe und viel zu oft werden Unschuldige angeklagt.

Und was mich immer wieder beschäftigt, wenn wir bzw. der Staat zu töten anfängt sind wir dann einen Deut besser als die Mörder selbst ?

Ich habe oft darüber nachgedacht, immer und immer wieder und eines Tages sind mir diese Leute über den Weg gelaufen von

So denke ich ohne Emotionen. Wenn ich aber an Estelle und Ihre Eltern emotional denke, ihre Angst und Verzweiflung sehe dann kann ich solch eine Vorgehensweise verstehen. Estelle ist seit 679 Tagen verschwunden und sie ist traurigerweise ein Fall von vielen 1000, man glaubt gar nicht wie viele Kinder vermisst werden.

LG Veilchen
 
Dobi schrieb:
Dann kann ich für Dich nur hoffen dass Du nie in die Mühlen einer Justiz geräts wo Recht eine Sache der persönlichen Auslegung wird.

Bin ich schon, so wie die meisten anderen hier auch, ich sag nur: Hundeverordnung, Einschränkung der Grundrechte usw usw.
 
Rein rechtlich ist die Sache bedenklich.................und als Jurist weiß ich, daß es keine Rechtfertigungsgründe gibt.
Rein menschlich ist das Verhalten aber durchaus zu rechtfertigen.Und hätten die Angehörigen den Täter zu dieser Zeit bedroht, so wären sie auch straffrei ausgegangen, aufgrund der Nothilfe. Mal ehrlich: menschlich hat Daschner richtig gehandelt und verdient meinen Respekt, denn er hat die Gesetze mißachtet, um einem unschuldigen Kind das Leben zu retten und alle Eltern würden das in dieser Situation auch für richtig befinden.
Insoweit hoffe ich, Daschner möge straffrei ausgehen.
quini
 
AMEN.
 
Hier das Urteil:

Gegen Daschner wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres muß er 10800 € Geldstrafe zahlen.


 
Anscheinend dürfen Mitarbeiter von Polizeibehörden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ungestraft missachten.

Artikel 1 (1),

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.........

Artikel 2 (2)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit........


Meiner Meinung nach hätte Herr Daschner die Höchststrafe von 5 Jahren verdient.
(Müste eigentlich noch ein Bonus drauf, da Herr Daschner ja Mitarbeiter einer Polizeibehörde war.)

Die Situation kann nur zu dem Moment der Folterandrohung betrachtet werden.
Magnus G. war zu diesem Zeitpunkt der Tat verdächtigt. Selbst ein Geständnis ist nur ein Indiz, solange seine Schuld nicht von einem Gericht festgestellt wurde.

Demzufolge wurde ein in dem Moment Unschuldiger mit Folter bedroht.
(und das in der Bundesrepublik Deutschland)

Unser Rechtssystem funktioniert nur mit klaren Regeln und Gesetzen, die für alle die gleiche Gültigkeit haben. Aber offensichtlich düren Mitarbeiter von Polizeibehörden diese missachten und werden dafür (wenn es denn rauskommt) lediglich verwarnt.

Die Grundrechte eines jeden Menschen in der BRD sind unantastbar.
Hier besteht nicht die Möglichkeit eine Bewertung durchzuführen.

Das Urteil gegen Herrn Daschner zeigt wiedermal
das eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt.

Sicher würde ich als Betroffener in der Situation der Familie "von Metzler" die Sache anders sehen, da würden Gesetze und Rechte für mich keine Rolle spielen wenn das Leben meines Kindes davon abhängt. Dies ist nur zu menschlich, steht aber unserem Rechtssystem entgegen. Und gerade dieses Rechtssystem muß ohne wenn und aber von der Polizei bewahrt werden.

LG
Stinker

Übrigens war Herr Daschner vor dem Prozess in den Ruhestand versetzt worden und darf seine Pensionsansprüche behalten.
 
Stinker schrieb:
Übrigens war Herr Daschner vor dem Prozess in den Ruhestand versetzt worden und darf seine Pensionsansprüche behalten.

Bouffier redet aber jetzt mit Daschner zwecks Wiedereinstellung.
 

Gottseidank, war es wohl nicht Dein Kind.............. ich kann Daschner verstehen und er hat meinen Respekt, auch ich hätte nicht anders gehandelt, denn es war schon zu dem Zeitpunkt klar das M.G. die Tat begangen hat, und Daschner hoffte mit der Folterandrohung ein Menschenleben zu retten. Jeder der Kinder hat, wird mir beipflichten, denn es gibt wohl nichts Schlimmeres, als ein Kind so verlieren zu müssen, so sinnlos, nur weil ein Spinner........... stell doch M.G. auf den Marieplatz in München und laß die Menge entscheiden, Du glaubst gar nicht wie egal den Meisten das GG ist, die Menge würde ihn steinigen und wir wären ruckzuck wieder im Mittelalter. Kein Mensch hat M.G. etwas getan und der gesamte Prozess gegen Daschner hatte nur einen Sinn: M.G. wollte vor dem BVerfG sein rechtskräftiges Urteil wegen Mordes anfechten.

LG quini
 
Quini, wozu brauchte er dazu den Prozess gegen Daschner?

Es war doch kein Indizienprozess, in dem er verurteilt wurde, oder?
 
Nein, Marion sicher nicht, aber es war so, daß er die Beamten nach seinem geständnis zum Tatort geführt hatte. Nun gab er an, wäre er nicht bedroht worden ( hier die rechtswidrige Tat), dann hätte er nicht gestanden und den Tatort nicht bekannt gegeben. Umstände, die aufgrund einer Unrechtstat bekannt werden, dürfen im Strafprozess nicht verwendet werden........... aber er ist gottseidank gestern beim BVerfG gescheitert und somit wird sein Prozess nicht wieder aufgenommen.
quini
 
Also ich bin der Meinung Daschner hat richtig gehandelt. Ich finde es ging hier um das Leben des Jungen und wenn der Kerl halt nicht labern will, dann muß man ihn halt etwas gefügig machen, ... Klar, nicht unbedingt die feine Art und nach dem Recht ist es auch nicht zugelassen, aber wie heißt es doch so schön: der Zweck heiligt die Mittel *grins*

Ich weiß auch nicht wie ich an seiner Stelle reagiert hätte und wie ich es aus dem Typ rausbekommen hätte. Vor allem haben die Medien gestern irgendwas von Täterschutz und so weiter gelabert, aber bitte wer hat denn den armen Jungen vor dem ***** beschützt???

Ich finds absolut richtig.
 
Tja, quini, wir haben zwar alle Grundrechte, aber die kann man ja außer Kraft setzen, wenn es den Herrn von der Polizei als zweckmäßig erscheint.

Sicher, menschlich gesehen ist die Tat von Herrn Daschner nachvollziehbar, aber wo kommen wir hin, wenn die Polizei das Recht und vor allem unsere Grundrechte beugt.

Um es nochmal deutlich zu machen, solange ein Gericht die Schuld eines Verdächtigen nicht festgestellt hat, gilt dieser Verdächtige auch als solcher und ist solange als unschuldig zu sehen. Ein Geständniss ändert daran nichts.

Hier also Grundrechte ausser Kraft zu setzen, öffnet das Tor zum rechtsfreien Raum.

Auch wenn wir alles das Verhalten von Herrn Daschner von der menschlichen Seite als richtig empfinden, so hat er doch Grundrechte, die jedem Menschen hier zustehen,missachtet.

Was währe denn gewesen, wenn die Folterandrohung keine Wirkung gehabt hätte?
Würdest du dann auch die Anwendung von Folter befürworten? Das währe ja dann der nächste Schritt! Es steht ja das Leben eines Kindes auf dem Spiel.


LG
Stinker

Bist du dir darüber im klaren, wie schnell man unter falschen Verdacht geraten kann. Wenn ich deine Argumentation aufnehme, ist man dann in dem Moment schon schuldig und jedes Mittel erlaubt!
 

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