Dann kann ich für Dich nur hoffen dass Du nie in die Mühlen einer Justiz geräts wo Recht eine Sache der persönlichen Auslegung wird.hiob schrieb:dann bleibt nur zu hoffen, dass es in diesem land genug menschen wie herrn daschner gibt, die sich in einem solchen fall über diese gesetze hinwegsetzen.
für mich ist hier genau der knackpunkt. das genau ist das problem des deutschen volkes. die blinde folgsamkeit , die menschen sagen lässt: "so sind halt die gesetze und man kann nicht einfach..."
klar, weil alle menschen gleich sind und jeder unter druck gleich reagiertJack&Theo&Chris schrieb:wenn man den Täter dermaßen unter Druck setzt erfährt man erst recht nichts.
Man muss den Täter " auf seine Seite ziehen " dann hat man gewonnen. Da sind gute Polizeipsychologen gefragt, kein Bud Spencer & Terence Hill Bulle.
Der hat das Versteck nicht wegen der Gewaltandrohung verraten. Der wusste " ******* ich bin am ***** ! " Er hatte den Jungen bereits getötet. Er hatte vielmehr kalkuliert dass seine Strafe geringer ausfallen würde wenn er es verrät als wenn er weiter schweigt.Marion schrieb:Dieser Täter hat aber das Versteck des Jungen genannt.
Das wusste er auch schon vor der Gewaltandrohung.Jack&Theo&Chris schrieb:Der hat das Versteck nicht wegen der Gewaltandrohung verraten. Der wusste " ******* ich bin am ***** !
Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten NICHT anerkennt.Wolfgang schrieb:Das wusste er auch schon vor der Gewaltandrohung.
Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten anerkennt.
Christy schrieb:Hätte mich ja Deinem Posting angeschlossen, aber DER Satz verwirrt mich nun doch...
Was haben wir nicht alles.....
Dem stimme ich zu! Vor lauter Eifer immer politisch korrekt dazustehen vergessen wir in Deutschland leider oft wen wir schützen sollten : In dem Fall unsere Kinder !Wolfgang schrieb:Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten anerkennt.
andes22 schrieb:Was wäre die Folge von einem Gesetz welches solches Vorgehen legitim macht. Dann wäre die Verhältnismäßigkeit Auslegungssache und der Missbrauch würde wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum rechtmäßigen Stehen.
wie ich schon sagte: in dem fall ist meine meinung dazu, dass der entführte junge auch schon seiner grundrechte beraubt wurde. den täter dann noch zu schützen, indem man sagt "gleiches recht für alle", halte ich für krank. richtig krank.Dobi schrieb:Dann kann ich für Dich nur hoffen dass Du nie in die Mühlen einer Justiz geräts wo Recht eine Sache der persönlichen Auslegung wird.
Selbstjustiz kann nicht sein und Menschenrechte gelten dummerweise auch für Täter. Das kann man bedauern und ist manchmal ein Nachteil , ist aber so.
Vielleicht solltest du dich vor solchen Posts mal mit der gesetzlichen Definition von Notwehr/Nothilfe befassen. Die Smilies halte ich bei einem solchen Thema übrigens für mehr als unangebracht.Jack&Theo&Chris schrieb:Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten NICHT anerkennt.
Von der Rechtsbeugung zur Rechtsbrechung ist es nicht mehr weit !
die amis jedenfalls haben in ihrem gesetz das erzwingen von aussagen unter bestimmten vorraussetzungen legitimiert.andes22 schrieb:@Wolfgang, Dies ist schon klar. Bloß kann ich mich nicht entsinnen, dass wir solch ein Gesetz überhaupt haben. Welches die Androhung oder Durchführung von Gewalt bei Vernehmungen im Ansatz legitimiert.
Nein, Andes, eine solche gesetzliche Bestimmung haben wir nicht. Ich denke auch nicht, daß eine solche vonnöten ist, da dieser Fall doch sehr speziell gelagert ist und in dieser Konstellation äußerst selten vorkommen dürfte.andes22 schrieb:@Wolfgang, Dies ist schon klar. Bloß kann ich mich nicht entsinnen, dass wir solch ein Gesetz überhaupt haben. Welches die Androhung oder Durchführung von Gewalt bei Vernehmungen im Ansatz legitimiert.