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War die Vorgehensweise Daschners richtig?

  • Ja

    Stimmen: 34 75,6%
  • Nein

    Stimmen: 7 15,6%
  • Bin zwigespalten

    Stimmen: 4 8,9%

  • Umfrageteilnehmer
    45
Dann kann ich für Dich nur hoffen dass Du nie in die Mühlen einer Justiz geräts wo Recht eine Sache der persönlichen Auslegung wird.
Selbstjustiz kann nicht sein und Menschenrechte gelten dummerweise auch für Täter. Das kann man bedauern und ist manchmal ein Nachteil , ist aber so.
 
wenn man den Täter dermaßen unter Druck setzt erfährt man erst recht nichts.

Man muss den Täter " auf seine Seite ziehen " dann hat man gewonnen. Da sind gute Polizeipsychologen gefragt, kein Bud Spencer & Terence Hill Bulle.
 
da ist schon was dran, aber in speziell diesem fall ist ja der entführte junge auch einer reihe seiner grundrechte beraubt worden. dieser konflikt macht es ja noch schwerer: wessen recht wiegt mehr?
 
Dieser Täter hat aber das Versteck des Jungen genannt.
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
wenn man den Täter dermaßen unter Druck setzt erfährt man erst recht nichts.

Man muss den Täter " auf seine Seite ziehen " dann hat man gewonnen. Da sind gute Polizeipsychologen gefragt, kein Bud Spencer & Terence Hill Bulle.
klar, weil alle menschen gleich sind und jeder unter druck gleich reagiert
nene, so einfach ist das nicht.
klar sollte in einem solchen fall ein psychologe den täter beurteilen, damit die beamten eine passende methode anwenden können. aber man kann nicht pauschal sagen, dass jemand, der das gefühl hat, der polizist sei auf seiner seite dann sagt "na gut, unter kumpels..." - viele werden dadurch noch gar das gefühl kriegen, ihnen könne nichts passieren.
und sei dir sicher, dass auf der anderen seite die meisten menschen unter dem druck in einem solchen verhör "einknicken" würden.
 
Marion schrieb:
Dieser Täter hat aber das Versteck des Jungen genannt.
Der hat das Versteck nicht wegen der Gewaltandrohung verraten. Der wusste " ******* ich bin am ***** ! " Er hatte den Jungen bereits getötet. Er hatte vielmehr kalkuliert dass seine Strafe geringer ausfallen würde wenn er es verrät als wenn er weiter schweigt.

Und die Situation mit dem Scharfschützen war ja eine völlig andere.
Wobei es ja auch Diskussionen gibt ob die Hitler-Attentate an sich nicht auch ein Verbrechen waren und damit moralisch ungerechtfertigt...

P.S. Komisch, ******* geht aber A.R.S.C.H. nicht. Ist das erste Wort nicht schlimmer ?
 
Oh oh, habt ihr die Vergangenheit vergessen? Da man ein Gesetzt nicht am Einzelfall beurteilen kann und erst recht nicht, wenn es dabei um Menschenrechte geht. Mal diesen speziellen Fall außer Acht gelassen. Was wäre die Folge von einem Gesetz welches solches Vorgehen legitim macht. Dann wäre die Verhältnismäßigkeit Auslegungssache und der Missbrauch würde wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum rechtmäßigen Stehen. Wenn man sich die Vergangenheit bedrachtet wo Folter legitim war. Wie viele falsche Geständnisse sind da gemacht worden um den Qualen zu entgehen.
Man braucht sich doch nur mal das Vorgehen der Amis im Irak anschauen. Das kommt raus, wenn der Staat es vorlebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
Der hat das Versteck nicht wegen der Gewaltandrohung verraten. Der wusste " ******* ich bin am ***** !
Das wusste er auch schon vor der Gewaltandrohung.

Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten anerkennt.
 
Wolfgang schrieb:
Das wusste er auch schon vor der Gewaltandrohung.

Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten anerkennt.
Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten NICHT anerkennt.




Von der Rechtsbeugung zur Rechtsbrechung ist es nicht mehr weit !
 
Christy schrieb:
Hätte mich ja Deinem Posting angeschlossen, aber DER Satz verwirrt mich nun doch...

Was haben wir nicht alles.....

@Christy,
wieso ? Was hast du vor ? Bankraub mit Geiselnahme ?

Hast du mal überlegt wieviel Pein und Todesangst ein Mensch wie lang ertragen kann ?

Und wieviel % Überleben und wenn wie ?

Bei dem von mir aufgeführtem Beispiel hielt sich der Täter mehrfach neben der Geisel und vor der Presse die Waffe in den Mund .
Herr im Himmel hab ich nur Gedacht ........warum greift ihm keiner in die Waffe und drückt ab !!!
Solch ein Mensch hat in meinen Augen sein Recht auf Leben verloren ,da denke ich nur noch an unschuldige Menschen die dies Ausbaden müssen !


Dobifreund
 
Wolfgang schrieb:
Ich kann nur hoffen, daß das Gericht die Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Nothilfe) der beiden wegen Nötigung bzw. Verleitung zur Nötigung angeklagten Polizisten anerkennt.
Dem stimme ich zu! Vor lauter Eifer immer politisch korrekt dazustehen vergessen wir in Deutschland leider oft wen wir schützen sollten : In dem Fall unsere Kinder !
 
andes22 schrieb:
Was wäre die Folge von einem Gesetz welches solches Vorgehen legitim macht. Dann wäre die Verhältnismäßigkeit Auslegungssache und der Missbrauch würde wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum rechtmäßigen Stehen.

Ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, ist bei allen Gesetzen Auslegungssache. Daraus kannst du nicht schlußfolgern, daß es eine große Mißbrauchsgefahr geben würde. Immerhin sind solche Maßnahmen ja auch im Nachhinein rechtlich überprüfbar. Das gilt übrigens auch für die in den meisten Ländergesetzen verankerte Möglichkeit des "finalen Rettungsschusses".
 
wie ich schon sagte: in dem fall ist meine meinung dazu, dass der entführte junge auch schon seiner grundrechte beraubt wurde. den täter dann noch zu schützen, indem man sagt "gleiches recht für alle", halte ich für krank. richtig krank.
was wollt ihr denn lieber: ein lebendiges kind, oder ein system, dass alle seine gesetze immer genau entsprechend der richtlinien anwendet und deshalb ein kind sterben lässt?
für welche gesellschaft wollt ihr dieses gesetz dann noch? für einen haufen menschen, die sich sicher sein können, dass der "rechtsstaat" zwar keine fehler macht, dafür aber billigend den tod eines kindes in kauf nimmt?
ein tolles rechtssystem haben wir da, das die täter schützt und die opfer noch bestraft.
 
Vielleicht solltest du dich vor solchen Posts mal mit der gesetzlichen Definition von Notwehr/Nothilfe befassen. Die Smilies halte ich bei einem solchen Thema übrigens für mehr als unangebracht.
 
@Wolfgang, Dies ist schon klar. Bloß kann ich mich nicht entsinnen, dass wir solch ein Gesetz überhaupt haben. Welches die Androhung oder Durchführung von Gewalt bei Vernehmungen im Ansatz legitimiert.
 
andes22 schrieb:
@Wolfgang, Dies ist schon klar. Bloß kann ich mich nicht entsinnen, dass wir solch ein Gesetz überhaupt haben. Welches die Androhung oder Durchführung von Gewalt bei Vernehmungen im Ansatz legitimiert.
die amis jedenfalls haben in ihrem gesetz das erzwingen von aussagen unter bestimmten vorraussetzungen legitimiert.
 
@Hiob, sie haben auch die Todesstrafe in einigen Staaten. Ich möcht nicht wissen wie viele unschuldig dort Einsitzen oder zu gar gerichtet worden.
 
andes22 schrieb:
@Wolfgang, Dies ist schon klar. Bloß kann ich mich nicht entsinnen, dass wir solch ein Gesetz überhaupt haben. Welches die Androhung oder Durchführung von Gewalt bei Vernehmungen im Ansatz legitimiert.
Nein, Andes, eine solche gesetzliche Bestimmung haben wir nicht. Ich denke auch nicht, daß eine solche vonnöten ist, da dieser Fall doch sehr speziell gelagert ist und in dieser Konstellation äußerst selten vorkommen dürfte.

M.E. können hier aber die Rechtfertigungsgründe für Notwehr/Nothilfe greifen und das ist ja auch die Strategie der Verteidigung. Darauf werden im übrigen auch die Polizisten in den Bundesländern ohne gesetzliche Regelung für den finalen Rettungsschuß von den Gegnern einer solchen Regelung verwiesen.
 
Wolfgang, für mich ist die Auslegung als Nothilfe (von Notwehr dürfte hier keine Rede sein) ein zweischneidiges Schwert. Für diesen einen Fall dürfte es vielleicht gerechtfertigt sein. Aber wie viele berufen sich dann anschließend auf dieses Urteil? Wo zieht man dann eine Grenze?
 
Für mich war es legitim, daß nach erfolgter Androhung von Gewalt diese eben nicht erfolgt ist.

Mir fällt in diesem (noch ) unserem Lande vermehrt auf, daß aus Tätern Opfer werden und das kann eigentlich nicht im Sinne der Gesetze und ihrer ausführenden Organe sein.
 

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