Leute, das ist die seit langen schwierigste Frage die gestellt wurde. Je mehr ich darüber nachdenke, umso weniger komme ich zu einer Entscheidung.
Ich stelle mir vor wie die Ermittler verzweifelt das Kind suchen, mit der Hoffnung, es lebt noch. Wie sie sich vorstellen, das Kind liegt irgendwo gefesselt, geknebelt, verhungert und verdurstet nun, weil sie den Täter gefasst haben.
Der Täter aber weigert sich das Versteck des Kindes zu nennen.
Was tun?
Den Täter freilassen, damit er das Kind versorgen kann geht auch nicht.
Die Zeit wird aber in jedem Fall knapp.
Ich selbst hätte da wahrscheinlich die Nerven verloren und nicht nur gedroht. In diesen Augenblicken wären mir alle Gesetze und Vorschriften egal gewesen.
Das ist die eine Seite, die andere ist, hier bei uns im Lande wird auf Gewalt bei Vernehmungen, selbst in solchen verzwickten Fällen, mit der Keule des Gesetzes reagiert, denn es kommt sofort aus bestimmten Ecken der Anwurf, das wären Gestapo- oder Stasimethoden.
Dabei dürfte es schon ein Unterschied sein, ob man Gewalt bei Gefahr für das Leben eines Opfers anwendet, oder durch Folter ganz einfach Geständnisse erzwingen will.
Im genannten Fall plädiere ich für übergesetzlichen Notstand.
Ciao Erwin