Hallo
uch wir leben ja nun mal hier in Schl.Holstein und ich habe mir mal wieder erlaubt sämtliche fraktionen anzumailen, hier meine Mail und anschließend die erste Antwort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir mit Entsetzen gehört haben, ist dieses unsinnige und in keinsterweise umsetzbare Gefahrenhundegesetz verabschiedet worden, mal wieder wurde nicht auf Experten auf diesem Gebiet gehört.
Ich habe sehr interessante Stellungnahmen gelesen, die gefühlte Gefährlichkeit
ist die absolute" klasse"! Das heißt also, das Jeder Jeden anschwärzen kann und dann auf diese "gefühlte Gefährlichkeit" hingewiesen wird, und der Hund, egal ob gefährlich oder nicht, gefährlich gemacht wird. Habe ich das so richtig verstanden?
Wer denkt sich soetwas aus?!
Auch die Beschreibung das der Deutsche Schäferhund zwar am meisten beißt,
aber auch sehr oft vorkommt, als Entschuldigung, warum er nicht auf der
Liste steht ist absolut klasse. Sehr " logisch" wirklich.
Hat sich eigentlich mal jemand geäußert, wie die hellblauen Halsbänder bei
den gefährlichen Langhaarhunden zu sehen sein sollen ? Collies
könnten Neonorange Halsbänder tragen und keiner würde es sehen.
Ich denke mir, Sie alle wissen ganz genau, das wieder mal nur die seriösen und zuverlässigen "Kampfhundehalter" diskriminiert und gekennzeichnet (was für ein Wort!) werden, denn ich sehe tagtäglich in bestimmten Gegenden hier in Kiel (Gaarden ect) zig Listenhunde und deren Mischlinge, bei denen weder das Zuchtverbot in den letzten Jahren kontrolliert wurde, noch das diese Hunde überhaupt als Listenhunde angemeldet sind. Die schwarzen Schafe kommen mal wieder (wie so oft) ungeschoren davon, denn sie haben ja nur einen Mischling an der Leine, aber Diejenigen, die zu ihren Hunden stehen und diese auch verantwortungsvoll führen , sind mal wieder die Dummen. Das ganze Gerede von sog. Kampfhunden und ihre angebliche Gefährlichkeit ist purer Populismus (Populismus = dem Volk nach dem Munde reden.Hier sollte man besser sagen, der BILD nach dem Munde reden)
Auch würde ich sehr gerne die Durchführungsbestimmungen zugemailt bekommen, denn es interessiert mich, ob ich für meine über 10 Jährige kranke Bullterrier Hündin, welche niemals in ihrem Leben auffällig war, einen Wesentest machen muß, damit sie die letzten Jahre noch ein einigermaßen schönes Leben ohne Maulkorb leben kann, oder ob es in bestimmten Fällen, Alter, Krankheit ect (Tierärztlicher Attest) Ausnahmeregelungen geben soll.
Ich würde mich freuen von Ihnen allen eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen Manuela Bärwald
anbei noch ein Foto von unseren "gefährlichen" Hunden und den Nachbarskindern
Hier die Antwort:Sehr geehrte Frau Bärwald,
Herr Minister Buß dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2005 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Das Gefahrhundegesetz wird voraussichtlich am 18. Februar 2005 in Kraft treten. Die darin vorgesehenen Pflichten für die Halter gefährlicher Hunde werden aber erst am 1. Mai 2005 wirksam werden. Bis dahin werden Durchführungsbestimmungen zum Gesetz sowie eine Verordnung über den Wesenstest erlassen.
Anhand des Wesenstests soll die Sozialverträglichkeit eines gefährlichen Hundes ermittelt werden, um über die Befreiung von der Maulkorbpflicht zu entscheiden. Dazu wird der Hund verschiedenen Reizen ausgesetzt (Beurteilungssituationen). Auf diese Weise wird dessen individuelles Aggressionsverhalten festgestellt. Der Test darf nur von solchen Personen oder Stellen durchgeführt werden, die von der Tierärztekammer zugelassen worden sind (Fachtierärzte für Verhaltenskunde sowie Tierärzte mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde und -therapie oder vergleichbar qualifizierte Personen).
Bestehen Zweifel über das Aggressionsverhalten eines Hundes wird der Tierarzt bestimmte Beurteilungssituationen an verschiedenen Orten wiederholen müssen. Ist ein gefährlicher Hund offenbar nicht aggressiv, z. B. wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit, kann der Tierarzt auf solche Wiederholungen verzichten. Der mit dem Wesenstest verbundene Aufwand wird dann gering bleiben. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausnahmeregelung nicht vorgesehen; auch deshalb nicht, weil Krankheit oder Gebrechlichkeit ein aggressives Verhalten nicht unbedingt ausschließen, z. B. als Reaktion auf die damit verbundenen Schmerzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lehmann
Innenministerium des
Landes Schleswig-Holstein
Referat IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel.: (0431) 988-3089
Fax.: (0431) 988-3049
E-Mail:
Oliver.Lehmann@IM.landsh.de
wie du gelesen hast, wir es für unsere Senioren wohl keine Ausnahmeregelung geben
Wir können jetzt nurnoch warten was bei den Wahlen rauskommt, wir sollten ALLE die FDP wählen, denn nur diese Partei steht hinter uns und hat uns ja auch schon zugesagt, das es 2005 keine Rasselisten mit der FDP geben wird, ich persönlich vertraue der FDP in diesem Zusammenhang 100%. Eine andere Wahl haben wir auch nicht und ich bitte auch die anderen Nichtlistenhundehalter hier in Schl.Holstein wählt bitte die FDP, denn wenn sie genügend Stimmen bekommen und es zu einem regierungswechsel kommt , haben wir eine Chance wie in Niedersachsen!
LG Bullimanu