Was ändert sich durch das Gefahrhundegesetz? King ist kaum 30 Zentimeter hoch, hat lange braun-schwarze Haare, einen wachen Blick und aufmerksam gespitzte Ohren. Er ist ein York- shireterrier und mag weder Briefträger noch Katzen. Beißt der Kleine zu oder jagt er einer Katze hinterher, ist er ein gefährlicher Hund. Dann gilt für King und seinen Besitzer das neue „Gefahrhundegesetz“.
Von Eveline Düstersiek
Uetersen. „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ ist der komplette Titel dessen, was für Hundehalter ab dem 1. Mai zu weitreichenden Veränderungen führen wird. Es löst das bisherige „Kampfhundegesetz“ ab.
Als Kampfhunde waren Tiere bestimmter Rassen wie Pitbull-Terrier, Bullterrier oder Staffordshire-Terrier definiert. Immer wieder gingen Meldungen durch die Medien, daß auch Hunde anderer Rassen zubissen. Deshalb sah sich der Gesetzgeber gezwungen, das Kampfhundegesetz zu überarbeiten.
Herausgekommen ist das Gefahrhundegesetz. Hinter dem spröden Wort verbergen sich genaue Definitionen. Es gilt für alle Hunde, die Kampfhunde sind, die vom Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft wurden, die ein anderes Tier gebissen oder getötet haben.
Auch Hunde, die „ein anderes gefährliches Verhalten zeigen“, wie etwa Jogger oder Radfahrer jagen, fallen darunter. Läßt ein Hundehalter es zu, daß sein Tier einen Menschen anspringt, der sich dadurch bedroht fühlt, fällt auch dieser Hund unter das neue Gesetz.
Halter dieser Tiere sind verpflichtet, einen Sachkunde- nachweis ...........
Von Eveline Düstersiek
Uetersen. „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ ist der komplette Titel dessen, was für Hundehalter ab dem 1. Mai zu weitreichenden Veränderungen führen wird. Es löst das bisherige „Kampfhundegesetz“ ab.
Als Kampfhunde waren Tiere bestimmter Rassen wie Pitbull-Terrier, Bullterrier oder Staffordshire-Terrier definiert. Immer wieder gingen Meldungen durch die Medien, daß auch Hunde anderer Rassen zubissen. Deshalb sah sich der Gesetzgeber gezwungen, das Kampfhundegesetz zu überarbeiten.
Herausgekommen ist das Gefahrhundegesetz. Hinter dem spröden Wort verbergen sich genaue Definitionen. Es gilt für alle Hunde, die Kampfhunde sind, die vom Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft wurden, die ein anderes Tier gebissen oder getötet haben.
Auch Hunde, die „ein anderes gefährliches Verhalten zeigen“, wie etwa Jogger oder Radfahrer jagen, fallen darunter. Läßt ein Hundehalter es zu, daß sein Tier einen Menschen anspringt, der sich dadurch bedroht fühlt, fällt auch dieser Hund unter das neue Gesetz.
Halter dieser Tiere sind verpflichtet, einen Sachkunde- nachweis ...........