Hunde an die Leine! Neues Gefahrhundegesetz tritt am 1. Mai in Kraft

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
Hunde an die Leine!
Neues Gefahrhundegesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Was Hundehalter jetzt wissen müssen.

Von Detlef Struckhof

Elmshorn. Das neue Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein tritt erst am 1. Mai in Kraft und ist schon jetzt umstritten. "Wieder hat der Gesetzgeber die Gefährlichkeit von Hunden an Rassen festgemacht", sagt die Elmshorner Tierheim-Vorsitzende Gabriele Witt. "Ich sehe das mit großer Traurigkeit, weil das Gesetz keine Lösung des Problems bringen wird. Das Problem hängt nämlich am anderen Ende der Leine."
Neben den Rassen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier gelten auch Hunde als gefährlich, die besonders angriffslustig sind oder eine starke Beißkraft haben. Hunde, die Mensch oder Tier gebissen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen und reißen, fallen ebenfalls unter das Gefahrhundegesetz. "Die betroffenen Hunde unterliegen einem Leinen- und Maulkorbzwang", sagt Colja Peglow vom Elmshorner Ordnungsamt. Die Halter solcher Hunde brauchen künftig eine Erlaubnis, diese Tiere besitzen und führen zu dürfen. Hierzu ist ein Sachkundenachweis nötig.
In Elmshorn bietet zum Beispiel die Tierärztin Angelika Drensler den sogenannten Hundeführerschein an. Anfang März beginnt der nächste Kursus. "Dieser Lehrgang ist im Grunde für jeden Hundehalter sinnvoll. Denn jeder Hund kann mal außer Kontrolle geraten, weil der Halter Fehler macht", so die Veterinärin.
Tierärztin Gabriele Nehring aus Glückstadt: "Jeder berechtigte Tierarzt kann die neue Sachkundeprüfung abnehmen." Wer hierzu berechtigt ist, erfahren Interessierte bei der Tierärztekammer unter der Rufnummer (04 81) 55 42.
Ob künftig auch Hundesportvereine den Hundeführerschein als Lehrgang anbieten dürfen, stehe noch nicht fest, so Nehring. Das Ordnungsamt weist darauf hin, daß aufgrund des neuen Gesetzes für alle Hunde ein weitgehender Leinenzwang besteht. Dieser gilt praktisch überall dort, wo viele Menschen sind: Fußgängerzonen, Parkanlagen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, .....

 
  • 28. März 2024
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Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Gesetz ist ja noch von Rot-Grün verabschiedet worden, oder?

Besteht denn keine Chance, dass es jetzt wo es ja wohl eine große Koalition unter einem CDU-Ministerpräsidenten geben wird, doch nicht in Kraft tritt bzw. bald wieder ausgehebelt wird? Kann da nicht neu abgestimmt werden?

Weiß einer, wie die Schleswig-Holsteiner CDU zu der Thematik steht? In Niedersachsen hat Wulff es ja immerhin gekippt.

LG

Natalie
 
Mir grault es jetzt schon vor dem ersten Mai :(

Die Halter solcher Hunde brauchen künftig eine Erlaubnis, diese Tiere besitzen und führen zu dürfen. Hierzu ist ein Sachkundenachweis nötig. :rolleyes: :rolleyes:

OB wir wieder alles neu machen müssen das wüßte ich ja mal gerne denn dies liegt schon seid Oktober 2002 beim Amt
 
na super, dann müssen noch mehr Hunde leiden und die Tierheime werden noch voller...
 
in einem Land, wo die Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung ständig steigt haben
Politiker nichts anderes zu tun als intelligente Hundeverordnungen zu präsentieren,
aber wir lieben doch unser gutes altes Deutschland!
 
Am 1. Mai 2005 tritt das neue Gefahrhundegesetz für Schleswig-Holstein in Kraft.

:sauer: :sauer: :sauer:

 
Wurde von euch schon jemand vom OA angeschrieben?
Hier sollte es passieren, ist es aber nicht. Hab gerade mit der TÄ vom TH gesprochen, irgendwie sind die noch alle total unvorbereitet. Jeder sagt einem was anderes:verwirrt:
 
Ich werde auch angeschrieben hat man mir gesagt am Telefon dann alles weitere Beantragen usw :sauer: :sauer: :sauer: In Hamburg haben die Hundehalter schon Zettel mit der Post bekommen von den Behörden wegen dem absoluten Anleinpflicht
 
Ich weiß ja nicht, wie das noch alles werden soll....:(

Stimmt es eigentlich, wenn mein Listi den WT besteht, das er dann Steuerlich wie ein normaler Hund eingestuft wird?
Die von der Steuerstelle meinte nämlich, das wäre Quatsch, die Kampfhundesteuer bleibt trotzdem.
Was stimmt denn nu:verwirrt:

LG von einer völlig verwirrten Susa:nee:
 
Susa schrieb:
Stimmt es eigentlich, wenn mein Listi den WT besteht, das er dann Steuerlich wie ein normaler Hund eingestuft wird?
Der WT hat grundsätzlich nichts mit der Hundesteuer zu tun. Jede Gemeinde kann in ihrer Hundesteuersatzung regeln, ob sie eine KH-Steuer erhebt und ob diese bei bestandenem WT wegfällt oder nicht.
 
Danke Wolfgang, das hatten mir die im TH gesagt wo ich ihn her habe. Das war in Meck-Pomm.
 
gefahrenhundeverordnung? nur wer weiß wie´s geht???

:D tach leute, wollte mich mal bei euch schlau machen wie es bei euch mit der gefahrenhundeverordnung genommen wird. also bei uns hier in neumünster sieht das wie folgt aus, hatte ja mal bei unserer amtstierärztin angerufen, ihre auskunft war sehr dürftig, zwar konnte sie mir sagen was auf uns zukommt, aber wo man z.b. das blaue halsband bekommt oder die sachkunde macht?? !! konnte sie mir auch nicht sagen, gu, da kann sie auch nichts für, aber solange ich nicht weiß wo ich welches halsband bekomme, bekommt mein hundi auch keines?! welches denn auch :unsicher: wie sieht es denn bei euch aus? das einzige was ich bis jetzt gebacken bekommen habe ist die versicherung und chipen lassen ???!!! das kan ja lustig werden mit den den herren in grün ab sonntag, wir haben hier nämlich manchmal echt son paar wichtige experten die streife fahren, na mal schauen, werde sie dann eben an das ordnungsamt verweisen, oder????
 
Das Habe ich heute gelesen auf der Gemeinden Seite wo ich her komme :(



Neues Gefahrhundegesetz tritt am 01.05.2005 in Kraft 29.04.2005
Am 1. Mai tritt in Schleswig-Holstein das Gefahrhundegesetz in Kraft.

Demnach sind Hundehalter, die einen gefährlichen Hund besitzen, verpflichtet, bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen. Im Sinne des Gesetzes gelten Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen als gefährlich.

Wer in Zukunft also einen als gefährlich eingestuften Hund (American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier) halten will, muss einen so genannten Hundeführerschein ablegen und damit seine Eignung nachweisen. Als gefährlich gelten aber alle Hunde, egal welcher Rasse, wenn sie einen Menschen gebissen haben. Die Kommunen sind zudem ab 1. Mai dazu verpflichtet, eine Beißstatistik zu führen. Auch aggressives und bedrohliches Verhalten eines Hundes stuft ihn als gefährlich ein. Deshalb werden nicht nur die Hundehalter, sondern auch die Tiere mit Hilfe eines Wesenstests überprüft.

Der Anleinzwang in Schleswig-Holstein wird rigoros gehandhabt. In Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, bei öffentlichen Versammlungen, in Park-, Garten und Grünanlagen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Zelt- und Campingplätzen und auf Märkten gilt der Leinenzwang.



Dieses gilt auch für die Hunde, die bereits nach der Gefahrhundeverordnung als gefährliche Hunde eingestuft worden sind. Hunde, die durch eine Beißattacke oder durch aggressives Verhalten auffällig werden, können als gefährlich eingestuft werden.

Voraussetzung für das Halten von diesen Hunden ist u.a. der Sachkundenachweis („Hundeführerschein“), ein Führungszeugnis, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Hundehalter Haftpflichtversicherung. Der Hundeführerschein kann bei Tierärzten oder Prüfern für das deutsche Hundewesen abgelegt werden. Diese befähigten Tierärzte können im Amt Pinneberg-Land abgefragt werden. Alle Halter eines gefährlichen Hundes müssen sich ab 01.05.2005 hier einfinden, um eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Verstöße gegen das Gefahrhundegesetz können mit Geldbußen bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

Habe aber auch kein blaues Halsband, aber auch auch kein Maulkorb mehr :rolleyes:
 
Innenministeriumdes Landes Schleswig-Holstein Medien-Information 29. April 2005 Mit Maulkorb und Leine - Neues Gefahrhundegesetz tritt in Kraft

Innenminister Ralf Stegner: Bevölkerung wird besser geschützt

Nach einer siebenjährigen intensiven und teils emotionalisierten Diskussion tritt am kommenden Sonntag (1. Mai 2005) das neue schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz in Kraft.
Danach müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen. Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Als von vornherein gefährlich gelten der American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier.
Darüber hinaus sind nach dem Gesetz alle Hunde gefährlich, die eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe besitzen oder einen Menschen oder ein Tier gebissen haben. Innenminister Ralf Stegner äußerte sich zuversichtlich, dass die neuen Regelungen den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden deutlich verbesserten. "Die Mehrheit der Hundehalter geht mit ihren Tieren verantwortungsvoll um", sagte Stegner am Donnerstag (29. April) in Kiel. Das Gesetz richte sich in erster Linie gegen jene Minderheit von Haltern und Züchtern, die ihre Hunde teils vorsätzlich, teils aus Unkenntnis zur Gefahr werden ließen. Der Minister appellierte an die Kommunen, Verstöße gegen das Gefahrhundegesetz konsequent zu verfolgen. Um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, braucht man eine Erlaubnis.
Sie muss bei der Ordnungsbehörde des Wohnorts beantragt werden. Die Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Halter volljährig ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde hat. Der Hund muss außerdem haftpflichtversichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Zuverlässigkeit eines Hundehalters ergibt sich aus einem Führungszeugnis. Entsprechende Anträge nimmt die Meldebehörde entgegen. Ein Hundehalter darf beispielsweise nicht wegen erheblicher Straftaten vorbestraft sein. Ungeeignet zur Führung eines gefährlichen Hundes sind Kinder oder gebrechliche Menschen. Ebenfalls ungeeignet sind Alkohol- oder Drogenabhängige sowie Frauen und Männer, die geschäftsunfähig sind. Sachkundig im Sinne des Gesetzes ist, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten einen gefährlichen Hund sicher halten und führen kann.
Die Ordnungsbehörde kann sich im Zweifel eine Sachkundebescheinigung vorlegen lassen. Das sind beispielsweise so genannte Hundeführerscheine der Tierärztekammer, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen oder des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater. Die Haftpflichtversicherung muss mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen werden. Der Mikrochip soll gewährleisten, dass das Tier eindeutig identifiziert werden kann. Der reiskorngroße Chip wird dem Hund von einem Tierarzt injiziert. Das leuchtend hellblaue Halsband soll Passanten vor gefährlichen Hunden warnen. Das Gefahrhundegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass gefährliche Hunde von der Pflicht befreit werden können, in der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu tragen. Dazu muss in einem Wesenstest nachgewiesen werden, dass das Tier sozialverträglich ist. Bei dem Wesenstest wird der Hund in verschiedenen Situationen bestimmten Reizen ausgesetzt. Dabei stehen der Gehorsam des Tieres sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und anderen Hunden in normalen und unerwarteten Situationen auf dem Prüfstand. In seinem Gutachten gibt der Prüfer eine Empfehlung ab, ob das Tier von der Maulkorbpflicht befreit werden kann. Wesenstests dürfen nur Personen oder Organisationen vornehmen, die von der Tierärztekammer zugelassen worden sind. Das sind zum Beispiel Fachtierärzte für Verhaltenskunde sowie Tierärzte mit der Zusatzbezeichnung "Verhaltenskunde und -therapie". Die Tierärztekammer veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Prüfer.
Neben den einschränkenden Regelungen für das Halten gefährlicher Hunde verbietet das Gefahrhundegesetz auch die Züchtung von Hunden mit einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren. Insbesondere American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier dürfen nicht mehr gezüchtet werden. Wer gegen die Bestimmungen des Gefahrhundegesetzes verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Zuständig für die Anwendung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter.


Das ist die aktuelle Information heute via email erhalten
Außerdem geht es seit heute permanent durch die lokalen Radiosender....
 
Danke Joker den Text kannte ich noch nicht.

Wir haben die Sachkunde,den Wesenstest, den Chip,die Versicherrung :D
Die Frage ist nur wo bekommt man die Halsbänder her (Blaue) :D :D :D
 
LillyoftheValley schrieb:
Die Frage ist nur wo bekommt man die Halsbänder her (Blaue) :D :D :D

Lt. unserer Tierärztin aus Kiel-Kronshagen gibt es gar keine "bestimmten" blauen Halsbänder.
Ein ganz "normales" leuchtendes Blau (bekommst Du in jeder Tierhandlung) reicht vollkommen aus (es darf halt nur nicht dunkelblau sein...).
 
was ich ja heftig finde ist das mit dem farbigen halsband das ist ja wie zu hitlers zeiten wo menschen mit einem stern gekennzeichnet wurden

was sind das nur für menschen
 
Den Zettel,den die Hamburger bekommen haben,hab ich mir vor 2 Wochen durchgelesen,

das ist das letzte,ich fand diesen Brif eine grosse Frechheit,

da wird man total bestraft ,weil man Tieleb ist.

Meine haben dunkel blaue Halsbänder:D ,

aber Mops gilt ja nicht,könnte man ja an und zu denken,so wie sie sich manchmal benehmen.
Obwohl mich schon jemand gefragt hat ob mein Karlchenmops ein Kampfhund wäre:lol:

und eine Frau meinte,man müsste vor ihm ja Angst haben so wie er guckt.:D

LG Yvonne
 
deshalb die Aktion:

Solidarität
 

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