Hunde an die Leine!
Neues Gefahrhundegesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Was Hundehalter jetzt wissen müssen.
Von Detlef Struckhof
Elmshorn. Das neue Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein tritt erst am 1. Mai in Kraft und ist schon jetzt umstritten. "Wieder hat der Gesetzgeber die Gefährlichkeit von Hunden an Rassen festgemacht", sagt die Elmshorner Tierheim-Vorsitzende Gabriele Witt. "Ich sehe das mit großer Traurigkeit, weil das Gesetz keine Lösung des Problems bringen wird. Das Problem hängt nämlich am anderen Ende der Leine."
Neben den Rassen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier gelten auch Hunde als gefährlich, die besonders angriffslustig sind oder eine starke Beißkraft haben. Hunde, die Mensch oder Tier gebissen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen und reißen, fallen ebenfalls unter das Gefahrhundegesetz. "Die betroffenen Hunde unterliegen einem Leinen- und Maulkorbzwang", sagt Colja Peglow vom Elmshorner Ordnungsamt. Die Halter solcher Hunde brauchen künftig eine Erlaubnis, diese Tiere besitzen und führen zu dürfen. Hierzu ist ein Sachkundenachweis nötig.
In Elmshorn bietet zum Beispiel die Tierärztin Angelika Drensler den sogenannten Hundeführerschein an. Anfang März beginnt der nächste Kursus. "Dieser Lehrgang ist im Grunde für jeden Hundehalter sinnvoll. Denn jeder Hund kann mal außer Kontrolle geraten, weil der Halter Fehler macht", so die Veterinärin.
Tierärztin Gabriele Nehring aus Glückstadt: "Jeder berechtigte Tierarzt kann die neue Sachkundeprüfung abnehmen." Wer hierzu berechtigt ist, erfahren Interessierte bei der Tierärztekammer unter der Rufnummer (04 81) 55 42.
Ob künftig auch Hundesportvereine den Hundeführerschein als Lehrgang anbieten dürfen, stehe noch nicht fest, so Nehring. Das Ordnungsamt weist darauf hin, daß aufgrund des neuen Gesetzes für alle Hunde ein weitgehender Leinenzwang besteht. Dieser gilt praktisch überall dort, wo viele Menschen sind: Fußgängerzonen, Parkanlagen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, .....
Neues Gefahrhundegesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Was Hundehalter jetzt wissen müssen.
Von Detlef Struckhof
Elmshorn. Das neue Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein tritt erst am 1. Mai in Kraft und ist schon jetzt umstritten. "Wieder hat der Gesetzgeber die Gefährlichkeit von Hunden an Rassen festgemacht", sagt die Elmshorner Tierheim-Vorsitzende Gabriele Witt. "Ich sehe das mit großer Traurigkeit, weil das Gesetz keine Lösung des Problems bringen wird. Das Problem hängt nämlich am anderen Ende der Leine."
Neben den Rassen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier gelten auch Hunde als gefährlich, die besonders angriffslustig sind oder eine starke Beißkraft haben. Hunde, die Mensch oder Tier gebissen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen und reißen, fallen ebenfalls unter das Gefahrhundegesetz. "Die betroffenen Hunde unterliegen einem Leinen- und Maulkorbzwang", sagt Colja Peglow vom Elmshorner Ordnungsamt. Die Halter solcher Hunde brauchen künftig eine Erlaubnis, diese Tiere besitzen und führen zu dürfen. Hierzu ist ein Sachkundenachweis nötig.
In Elmshorn bietet zum Beispiel die Tierärztin Angelika Drensler den sogenannten Hundeführerschein an. Anfang März beginnt der nächste Kursus. "Dieser Lehrgang ist im Grunde für jeden Hundehalter sinnvoll. Denn jeder Hund kann mal außer Kontrolle geraten, weil der Halter Fehler macht", so die Veterinärin.
Tierärztin Gabriele Nehring aus Glückstadt: "Jeder berechtigte Tierarzt kann die neue Sachkundeprüfung abnehmen." Wer hierzu berechtigt ist, erfahren Interessierte bei der Tierärztekammer unter der Rufnummer (04 81) 55 42.
Ob künftig auch Hundesportvereine den Hundeführerschein als Lehrgang anbieten dürfen, stehe noch nicht fest, so Nehring. Das Ordnungsamt weist darauf hin, daß aufgrund des neuen Gesetzes für alle Hunde ein weitgehender Leinenzwang besteht. Dieser gilt praktisch überall dort, wo viele Menschen sind: Fußgängerzonen, Parkanlagen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, .....