mir persönlich wäre es im Anschluß daran am liebsten, es käme zu einer Verhandlung vor Gericht mit einem Richter, der sich um sachliche Aufklärung bemüht und das, was Wesentlich davon ist, auch in seine Urteilsbegründung hineinschreibt
Nun da sind wir dann wieder bei unserem Dilemma,
es ist eins Eingehungsbetrug, Mietbetrug, Sachbeschädigung, Verstoß gegen Versicherunspflicht festzustellen, abzuurteilen.
Es ist ein weiteres vom Finanzamt Steuerbetrug festzustellen.
Aber dann geht es ums Tier und hier wird es weniger präzise.
Was ist mit § 11 Pflicht, wenn man z.B. Animal Hording Hunde aufnimmt,
ist dies zweifelsfrei eine Unterbringung für andere - also § 11 pflichtig.
Bestätigt aber der AmtsVet. der dies dann ja bei der Übergabe der Hunde hätte prüfen müssen,
und wie ja klar an seinen Aussagen und Stellungnahmen der Behörden zu erkennen ist
eben nicht getan hat, dies??? Oder wird er eher ausweichen um sich selbst zu schützen?
So geht es dann weiter,
reichen die Fakten der festgestellten Zustände im Haus (ja auch vom AmtsVet. als:
"eine nicht tiergerechte Unterbringung festgestellt werden konnte" bewertet wurde)
um wirklich Tierquälerei festzustellen?
Da ist wieder die Aussage des AmtsVet. mitentscheidend vor Gericht,
denn er ist der Offizielle Fachmann der Behörden.
So wird er nun einräumen -
dass trotz eigentlicher § 11 Pflicht, die ihn zwingt die Haltung, die Einrichtung im ganzen,
Bestandsbuch, und auch die maximale Anzahl erlaubter Hunde zu bewerten, kontrollieren
und festzulegen -
er dies alles nicht getan hat und erst über ein Jahr nach dem Start der "Einrichtung" erstmals
einen Blick in das Haus und damit zumindest die Schlaf- und Ruheplätze der Hunde besichtigt
zu haben. Also sich selbst einer Pflichtverletzung bezichtigen, oder versuchen es zu "umgehen"?
Was wird er auf die Frage sagen,
wo haben Sie angenommen das diese Hunde die sie auf dem Gelände im Freilauf sahen,
leben und schlafen? Warum haben sie sich das nicht angesehen?
Wer haben Sie gedacht versorgt und kümmert sich um die Hunde wenn Sie die Betreiberin
mehrfach nicht angetroffen haben?
Ich denke ein Teil wird einfach sein juristisch zu bewerten,
aber alles was mit dem Leben der Hunde/Tiere zu tun hat,
wird sehr schwer sein und eventuell muss sich die Fragen auf Grund der vorliegenden
Fakten und unbestrittenen Angaben jeder selbst bewerten. Ist das Tierschutz?
Oder sind diese Umstände Tierquälerei?