Das Ende von Countrydog...

@ perro

und das bedeutet dann ? ..... es lag schon vorher etwas fest, egal ob es bezüglich des zugangs zum haus war, oder schon vorher ein bescheid an sie, dass die tiere beschlagnahmt werden falls .... etwas nicht erfolgt ? oder sonstiges ?

was meinst du genau :verwirrt:

heut ist montag...bin noch bisschen ...... WE belastet :D, sorry, mein hirn arbeitet heute noch bisschen langsam.
 
@ Biggi
ich kann nicht für angel sprechen, sondern nur für mich - ich warten in vielen Punkten darauf, dass von unabhängiger (nicht involvierter) Seite die Sachlage gesichtet wird und mir persönlich wäre es im Anschluß daran am liebsten, es käme zu einer Verhandlung vor Gericht mit einem Richter, der sich um sachliche Aufklärung bemüht und das, was Wesentlich davon ist, auch in seine Urteilsbegründung hineinschreibt
Und wenn dies nicht so kommt, dann ist alles, wie z.B. offen liegende Sachverhalte, Bilder, Videos, Beschreibungen, Zeugenaussagen usw. nonsens, oder wie darf ich dies verstehen?
Dein letzter Halbsatz ist ein wenig gut versteckter Angriff mit einer kaum kaschierten Unterstellung und ich bin nicht willens, auf diesen, Deinen Ton und Schreibstil hier einzusteigen...

und im übrigen bin ich auch nicht willens, mich einem Forendruck zu beugen und eine in vielen Punkten noch neutral denkende Haltung aufzugeben, denn eine logische Vorgehensweise ist für mich "zusammentragen", sichten, bewerten, urteilen"

aktuell trägt nur eine Seite vor, aus ihrem Blickwinkel und ihren Filterkriterien (darauf gehe ich in der Antwort auf einen anderen Beitrag gleich näher ein)

was ich aktuell über die Dinge denke, habe ich bereits in meinem Beitrag vor dem von Dir zitierten dargelegt, nämlich
für alles andere habe ich bisher nur Behauptungen und Annahmen - diese würden mich zwar persönlich dazu veranlassen, ein Projekt, das unter Herrschaft von GK zukünftig ins Leben gerufen wird, auf keinen Fall zu unterstützen. Aber ich würde, wenn mich jemand fragt, warum, keine Aussage-Sätze verwenden, sondern für alles, was ich äußere den Konjunktiv verwenden, also so etwa ,"ich hörte, dass ....gewesen sei",


...... Aber die Tatsachen sind nunmal nicht von der Hand zu weisen. Worauf will man da warten?
ich kann nicht für angel sprechen, sondern nur für mich - ich warten in vielen Punkten darauf, dass von unabhängiger (nicht involvierter) Seite die Sachlage gesichtet wird und mir persönlich wäre es im Anschluß daran am liebsten, es käme zu einer Verhandlung vor Gericht mit einem Richter, der sich um sachliche Aufklärung bemüht und das, was Wesentlich davon ist, auch in seine Urteilsbegründung hineinschreibt

Was macht denn ein Mensch der nicht involviert ist? Also ein Richter... Er nimmt die Dinge, die für uns alle öffentlich zugänglich sind. Die Aussagen von Frau Zietlow, die Zeugenaussagen von Menschen die involviert waren, die Bilder die ausgestrahlt waren. Und je nachdem wie er es gerade empfindet, wird er urteilen.
Was sieht denn ein Richter mehr als wir? Ihm wird genau das vorgelegt was wir sehen. Fakten, Beweise.... Vielleicht holt er sich noch den Vorvermieter aus Niedersachsen hinzu. Und dann hört man ihre Sicht... In dem Video macht sie nicht den Anschein bei der Begehung mit den Bekannten von Zietlow, dass sie wüßte, dass diese Zustände da nicht normal wären.
wenn dem so wäre, wie Du es darstellst, dann könnte dieses unseres Rechtssystem auf Anwälte, Staatsanwälte und Richter. Beisitzern, Schöffen etc. vollkommen verzichten, denn dann würde es reichen, den Fall XY übers Internet zu verbreiten und das Urteil der Internetgemeinde zu akzeptieren (früher gab es dafür den Begriff Mob, der für eine aufgebrachte Personenmenge verwendet wird)

mir ist bei allem, was ich lese, derzeit bewusst, dass zunächst die Informationen von denen gefiltert werden, die sie erhalten, beispielsweise Frau Zietlow (um nur eine mit Namen zu benennen, damit die Aussage von mir nicht so theoretisch bleibt). Diese verwendet einen Teil dieser Informationen für ihre Internetseite und tut dies - sie weist sehr deutlich und mehrfach darauf hin, dass es sich um ihr zugetragene Aussagen handelt - in dem Bewusstsein, dass sie sich hier in den Bereich der Mittlerin begibt, also dafür sorgen muss, dass sie rechtlich nicht belangt werden kann, wenn sich eine dieser Aussagen als nicht korrekt erweist.

Eine nicht korrekte Aussage kann eine sein, die wissentlich falsch ist, aber auch eine, die wissentlich bestimmte Dinge (die beispielsweise in die gegensätzliche Richtung gingen) weglässt, aber auch eine, die durch den subjektiven Blickwinkel des Sprechenden/Schreibenden verzerrt ist

Aufgabe unseres Rechtssystems ist es unter anderem auch, Dinge zu hinterfragen, Zusammenhänge zu ergründen oder herzustellen (beispielsweise die frühere Beziehungen von Personen, die heute gegensätzlicher Meinung sind). Dies wird zunächst von der Staatsanwaltschaft getan, die hierzu auch persönlich mit dem einen oder anderen spricht und sich eben nicht auf "Hörensagen" verlassen kann/muss

Eine Verhandlung, bei der Zeugen gehört werden, dient der Aufklärung eines Sachverhaltes. Das Hören von Zeugen eröffnet demjenigen, der urteilen muss, sich einen persönlichen Eindruck von der Person und deren Glaubhaftigkeit zu machen, beispielsweise durch Hinterfragen. Je nachdem, was der Zeuge bezeugt, werden Verteidigung oder Staatsanwalt sich hier mehr oder minder rege ins Geschehen einbringen, da jeder der beiden ein ganz anderes Ziel als "Erfolg" für sich anstrebt.

Ob am Ende eines Verfahrens eine Strafe steht, die sich mit dem persönlichen Rechtsempfinden deckt, ist eine andere Sache - wichtig finde ich für mich vor allem, dass der "Schuldfrage" im Verfahren und dessen Vorfeld intensiv nachgegangen wird.
 
Einfach nur ekelhaft, die armen Tiere:rolleyes: (Bilder, Video eben bei RTL gesehen....)
 
sorry....aber nachdem was ich hier gelesen habe und die Bilder die jetzt gesehen habe ist es mit der neutralität vorbei.....Fr.K. ist ja wohl jenseits von TS anzusiedeln....ich hoffe das man sie findet...mit so vielen Hunden sollte das ja nicht schwer sein....und ich hoffe das sie zur Verantwortung gezogen wird...

...auch hoffe ich das die *Helfer* der Frau K. ebenfalls ihre gerechte Strafe bekommen.....schade das man so eine Chance...die nur die wenigsten TS bekommen so in den Sand setzt....wenn das wieder die richtigen Vermieter sehen ist es gleich wieder für einige HH aus mit Wohnungssuche....vom TS Gedanken gleich mal abgesehen....

...und jetzt wieder für alle die meine Einstellung nicht verstehen....

...Frau K., die Jagdsaison ist eröffnet....egal in welchem Wald man sich versteckt...;)
 
mir ist bei allem, was ich lese, derzeit bewusst, dass zunächst die Informationen von denen gefiltert werden, die sie erhalten, beispielsweise Frau Zietlow (um nur eine mit Namen zu benennen, damit die Aussage von mir nicht so theoretisch bleibt). Diese verwendet einen Teil dieser Informationen für ihre Internetseite und tut dies - sie weist sehr deutlich und mehrfach darauf hin, dass es sich um ihr zugetragene Aussagen handelt - in dem Bewusstsein, dass sie sich hier in den Bereich der Mittlerin begibt, also dafür sorgen muss, dass sie rechtlich nicht belangt werden kann, wenn sich eine dieser Aussagen als nicht korrekt erweist.


Sorry aber dies betrifft nur auf Teile des ersten Berichtes zu.

Bei den nun von Frau Zietlow aufgeführten Fakten und Angaben schreibt sie ausdrücklich:

Frau Zietlow schrieb:
Für alle Fakten, die ich nun aufliste, gibt es natürlich Beweise.

Ebenso wie ich keine Zweifel habe das die eingestellte mail der Frau K. echt, real und
unverändert ist. Oder eben die Anzahl der Hunde dokumentierbar ist, wie auch der Zustand
des Hauses, die Anzahl der Hundehütten, und die Angaben des AmtsVets zum häufig
keinen angetroffen, 3 Würfe dort und der "Verkauf" der Welpen,
beweisbare Fakten sind.
Nur was man aus diesen unwidersprochenen Fakten macht,
wie man diese für sich wertet,
das ist der "freie" Punkt. Der aber eben viel über die eigene Einstellung zum Tierschutz aussagt!

Denn wenn das so hinzunehmen ist,
möchte ich hier in der KSG nie wieder etwas über Vermehrer,
schlechte Haltung oder ähnliches lesen - in der Art wie ich es hier seit jahren lese.
 
@ perro

und das bedeutet dann ? ..... es lag schon vorher etwas fest, egal ob es bezüglich des zugangs zum haus war, oder schon vorher ein bescheid an sie, dass die tiere beschlagnahmt werden falls .... etwas nicht erfolgt ? oder sonstiges ?

was meinst du genau :verwirrt:

Für mich,
nein ich kann es nicht beweisen - nur auf die Tatsachen der Rechtslage und GEsetze verweisen -
bedeutet dies 4 Sachen:

1. Bereits mit der ersten Erklärung der Kreisverwaltung (auf die laut derselben die 2. hätte
gar nicht mehr kommen dürfen da es ein laufendes Verfahren ist da Staatsanwaltschaft
durch Frau Zietlow eingeschaltet wurde)
der Kampf um den eigenen Ruf und das vertuschen der eigenen Versäuminsse begonnen hat.

2. Das in der Zeit seit Frühjahr 2010 wirklich diverse Anzeigen und Beschwerden gegen
die Betreiberin des Zarenhofes vorlagen. Aber versäumt wurde zu handeln, aus den stets
Bekannten Gründen die sich immer wiederholen.

3. Das es bereits vor September 2010 offensichtlich Anweisungen, Anordnungen, Auflagen
(können auch mündlich erfolgen) des AmtsVets gegen Frau K. gegeben hat.

4. Das sich Frau K. sämtlichen Aufforderungen des AmtsVets mehr oder weniger verweigert hat.
Widerspruch eingelegt hat, Teile der Hunde zu Kontrollen abgeschoben/geparkt hat.
Mit Sicherheit keine Einsicht zu den Umständen Ihrer "Hundehaltung" hat, wie dies auch
die beiden Beauftragten der Frau Z. bereits ausgesagt hatten.
 
mir ist bei allem, was ich lese, derzeit bewusst, dass zunächst die Informationen von denen gefiltert werden, die sie erhalten, beispielsweise Frau Zietlow (um nur eine mit Namen zu benennen, damit die Aussage von mir nicht so theoretisch bleibt). Diese verwendet einen Teil dieser Informationen für ihre Internetseite und tut dies - sie weist sehr deutlich und mehrfach darauf hin, dass es sich um ihr zugetragene Aussagen handelt - in dem Bewusstsein, dass sie sich hier in den Bereich der Mittlerin begibt, also dafür sorgen muss, dass sie rechtlich nicht belangt werden kann, wenn sich eine dieser Aussagen als nicht korrekt erweist.


Sorry aber dies betrifft nur auf Teile des ersten Berichtes zu.

Bei den nun von Frau Zietlow aufgeführten Fakten und Angaben schreibt sie ausdrücklich:

Frau Zietlow schrieb:
Für alle Fakten, die ich nun aufliste, gibt es natürlich Beweise.

Ebenso wie ich keine Zweifel habe das die eingestellte mail der Frau K. echt, real und
unverändert ist. Oder eben die Anzahl der Hunde dokumentierbar ist, wie auch der Zustand
des Hauses, die Anzahl der Hundehütten, und die Angaben des AmtsVets zum häufig
keinen angetroffen, 3 Würfe dort und der "Verkauf" der Welpen,
beweisbare Fakten sind.
Nur was man aus diesen unwidersprochenen Fakten macht,
wie man diese für sich wertet,
das ist der "freie" Punkt.]Der aber eben viel über die eigene Einstellung zum Tierschutz aussagt!

Denn wenn das so hinzunehmen ist,
möchte ich hier in der KSG nie wieder etwas über Vermehrer,
schlechte Haltung oder ähnliches lesen - in der Art wie ich es hier seit jahren lese.
auch Du begibst Dich mit dem Satz
Der aber eben viel über die eigene Einstellung zum Tierschutz aussagt!
in den Randbereich der Unterstellung, was eigentlich sonst eher selten der Fall ist .....

ich habe bereits mehrfach festgehalten, dass für mich der Zustand der Immobilie von Frau Zietlow unstrittig ist und ich mir dazu eine Meinung gebildet habe, die an G.K. kein gutes Haar lässt

Du hast die Zeilen von mir allerdings ihrem unmittelbaren Zusammenhang entrissen, denn der weitere Text geht auf die Problematik von Zeugenaussagen ein

hinsichtlich der anderen Dinge werde ich mich, solange es eine noch laufende Ermittlung ist, weiterhin zu gedanklicher Neutralität anhalten und mich keinesfall zu (für mich persönlich vorschnellen) Urteilen hinreißen lassen.
 
mir ist bei allem, was ich lese, derzeit bewusst, dass zunächst die Informationen von denen gefiltert werden, die sie erhalten, beispielsweise Frau Zietlow (um nur eine mit Namen zu benennen, damit die Aussage von mir nicht so theoretisch bleibt). Diese verwendet einen Teil dieser Informationen für ihre Internetseite und tut dies - sie weist sehr deutlich und mehrfach darauf hin, dass es sich um ihr zugetragene Aussagen handelt - in dem Bewusstsein, dass sie sich hier in den Bereich der Mittlerin begibt, also dafür sorgen muss, dass sie rechtlich nicht belangt werden kann, wenn sich eine dieser Aussagen als nicht korrekt erweist.


Sorry aber dies betrifft nur auf Teile des ersten Berichtes zu.

Bei den nun von Frau Zietlow aufgeführten Fakten und Angaben schreibt sie ausdrücklich:

Frau Zietlow schrieb:
Für alle Fakten, die ich nun aufliste, gibt es natürlich Beweise.

Ebenso wie ich keine Zweifel habe das die eingestellte mail der Frau K. echt, real und
unverändert ist. Oder eben die Anzahl der Hunde dokumentierbar ist, wie auch der Zustand
des Hauses, die Anzahl der Hundehütten, und die Angaben des AmtsVets zum häufig
keinen angetroffen, 3 Würfe dort und der "Verkauf" der Welpen,
beweisbare Fakten sind.
Nur was man aus diesen unwidersprochenen Fakten macht,
wie man diese für sich wertet,
das ist der "freie" Punkt. Der aber eben viel über die eigene Einstellung zum Tierschutz aussagt!

Denn wenn das so hinzunehmen ist,
möchte ich hier in der KSG nie wieder etwas über Vermehrer,
schlechte Haltung oder ähnliches lesen - in der Art wie ich es hier seit jahren lese.



Deswegen sag ich ja - Doppelmoral bis zum abwinken....
Man muss sich nur mal die Beiträge an anderen stelle wie WKW durchlesen wie sie mit Menschen umgegangen ist.
Und ja , ich gebs zu - als ich las das sie selbst vermehrt hat, was wohl ja auch nicht unbemerkt geblieben ist... Hunde auf Rastplätzen verkauft wurden...sie selbst gegen "solche Menschen gewettert" hat, konnte ich mir ein leichtes grinsen nicht verkneifen.
 
@ Biggy,

es würde sehr helfen für unseren Diskurs,
wenn Du nicht alles persönlich, oder gar als persönlichen Angriff auf Dich werten würdest.

Ich habe im ersten Teil meines Beitrags Dich lediglich in Deiner Alllgemeinen Aussage zum Stand der
Angaben der Frau Zietlow koregiert. Ich denke das ist in Ordnung und entspricht nur den Fakten die
dort zu lesen sind. darauf gehst Du aber mit keinem Wort ein.
Wenn jemand schreibt Frau Z. weist ausdrücklich daruaf hin es ist Hörensagen,
in Wirklichkeit Frau Z. aber angibt die Fakten und Vorwürfe beweisen zu können,
ist dies schon ein Unterschied der eine Klarstellung lohnt.

Im zweiten Teil meines Beitrages,
habe ich bewußt rein "ich" bezogen geschrieben!
Also meine Ansicht dargelegt, meine Schlussfolgerungen und das was ich aus den Angaben lese und
verstehe. Mit meinem Fazit dazu - was ich im Vergleich mit anderen Vorfällen hier in der KSG seit
2006 lese und studiert habe. Da ich mich in Foren nur mit Sach- und Problemfällen beschäftige sind
dies leider viele.

Wie Du daraus eine Unterstellung, und auch noch explizit in Deine Richtung lesen kannst,
belibt mir verborgen.
 
Aber dann geht es ums Tier und hier wird es weniger präzise.
Was ist mit § 11 Pflicht, wenn man z.B. Animal Hording Hunde aufnimmt,
ist dies zweifelsfrei eine Unterbringung für andere - also § 11 pflichtig.

Bestätigt aber der AmtsVet. der dies dann ja bei der Übergabe der Hunde hätte prüfen müssen,
und wie ja klar an seinen Aussagen und Stellungnahmen der Behörden zu erkennen ist
eben nicht getan hat, dies??? Oder wird er eher ausweichen um sich selbst zu schützen?

Ich nehm jetzt grad nur mal das raus. Gesa schreibt selbst in einem anderen Forum, dass die Besitzer des Falls aus Bitburg bereit waren, die Hunde abzugeben. Das wäre dann also eine Übereignung von Privatperson zu Privatperson.


Daher ist es schon wichtig und richtig, tatsächliche Fakten von einem Richter prüfen zu lassen, denn für eine private Aufnahme von Tieren braucht man eben auch keinen 11er. Soviel zu "Fakten", die wir doch letztlich auch nicht alle haben, nur weil uns die Oberfläche dargestellt wird.

Nun gegen diese Eigendarstellung der Frau K., die ja auch in dem Zeitungsbericht bei "Der Hund"
so wohl von ihr erzählt wurde (wie aus der Stellungnahme der Herausgeber hervorgeht,
also das Frau K. mit ihrem "Verein" die Hunde "gerettet hätte"),
steht aber die Aussage des AmtsVet gegenüber Frau Zietlow und ihres Anwalts:

AmtsVet schrieb:
Man müsse ihr ja eines zu Gute halten: Sie hat in einem schlimmen Fall von Animal Hoarding in der Nähe geholfen und Hunde aufgenommen. Leider wisse man nämlich in der Eifel nicht, wohin mit den ganzen Hunden, man sei ja auf die Mithilfe von Tierschutzvereinen angewiesen

Also das ist für mich eindeutig, mit der Annahme der Hilfe der Frau K., hat der AmtsVet.
spätestens die § 11 Pflicht selbst für Frau K. hergestellt.
Auch die Forenbestätigungen zu Vermittlungen, Aufnahmen von Hunden, Orga Zusammenarbeiten,
sind eigentlich eindeutig.

Lassen wir dabei mal ausser Acht, das diese Zahl Hunde "rein Privat" doch allein schon
einen erhöhten Kontrollbedarf erzwingen. Siehe Durchführungsbestimmungen zur
Hundehaltungsverordnung.


Musste gerade zum Zahnarzt, deshalb hatte ich es bei der Kurzversion gelassen.
Wie du geschrieben hast, hat Frau Zietlow die telefonische Aussage des Vets eingestellt. Also lesen wir die Aussage eines Dritten. Ob das wortwörtlich so gesagt wurde, kann ich dem Artikel nicht entnehmen.
Gesa hat in dem Link übrigens weiterhin geschrieben, dass weitere Personen und Vereine gesucht werden, die auf eigene Kosten diese Tiere aufnehmen. Hätte es sich um durch den Vet sichergestellte Tiere gehandelt, dann wäre der Kostenpunkt geklärt gewesen. Dann muss nämlich auch die Stadt zumindest in Vorlage für die Kosten treten. Eine solche Kostenabsicherung hätte es auch leichter gemacht, die Tiere unterzubringen. Klar sind das die Aussagen von Gesa in dem Link. Ich sehe da aber keinen Widerspruch zu dem, was der Vet Frau Zietlow gesagt hat.

Auch wenn ich es als überflüssig empfinde, dass noch zu betonen, das bezieht sich jetzt nur auf die von dir getätigte Aussage, dass der Vet sich quasi selbt schützen müsse, weil er ihr trotz fehlendem §11 die Hunde "überlassen" hat.
Natürlich müssen auch bei privater Haltung gesetzliche Auflagen erfüllt werden, die für jeden von uns auch gelten. Gar keine Frage. Aber der fehlende "Schein" ist kein Punkt, der rechtlich haltbar wäre, eben weil sie als Privatperson diesen gar nicht besitzen muss. Egal, von wem sie ihre Tiere "bezieht".
 
@ Perro de Presa

gut, ich kann akzeptieren, wenn Du von meinen Aussagen textlich in einen allgemein formulierten übergehst, ich habe das textlich als zusammengehörig betrachtet

Ebenso wie ich keine Zweifel habe das die eingestellte mail der Frau K. echt, real und unverändert ist. Oder eben die Anzahl der Hunde dokumentierbar ist, wie auch der Zustand des Hauses, die Anzahl der Hundehütten, und die Angaben des AmtsVets zum häufig keinen angetroffen, 3 Würfe dort und der "Verkauf" der Welpen, beweisbare Fakten sind.
Nur was man aus diesen unwidersprochenen Fakten macht, wie man diese für sich wertet, das ist der "freie" Punkt. Der aber eben viel über die eigene Einstellung zum Tierschutz aussagt!
hier, wo Du keine Zweifel hast, wird es für mich in Teilen schon echt schwierig, weil ich sehr viele (unschöne) Dinge im Laufe der Jahre auf die eine oder andere Art erlebt habe und erst nach sehr gründlicher Prüfung etwas als wahr (und somit richtig) und gegeben nehme ...

momentan denke ich persönlich nicht, dass die nächsten Tage wirkliche Klärung in die Angelegenheit bringen werden, da ich bei allen Beteiligten eine zunehmende persönliche und emotionale Komponente in ihren Äußerungen wahrnehme (auch in denen von Frau Zietlow) und somit Objektivität schleichend abhanden kommt - das ist kein Vorwurf, sondern einfach nur menschlich

nur ohne Objektivität kriegt man die Dinge nur selten wirklich gut aufgeklärt und später dann aufgearbeitet
 
@Perro: Habe ich richtig verstanden, dass Du sagst, dass schon vor dem 24. irgendwelche "Verfahren" seitens Vet-Behörde eingeleitet gewesen sein sollen?
Wenn ja: Kannst Du mir das nochmal erläutern? Denn den Gedankengang vom Posting zu Paragraph trallala kann ich nicht nachvollziehen und zu diesem Schluss kommen.
M.E. sagt das doch nur näher bezeichnet aus, was son Einziehen von Hunden in Verwaltungsdeutsch ist.
 
@ MaHeDo,

ich beziehe mich auf die Darstellung des Vets, der von Hilfe und Aufnahme spricht.
Ja ist eine Angabe von Frau Zietolow. Aber verzeih wenn ich eine Öffentlich getätigte Aussage einer
rechtlich beratenen Person, die sie über einen Behördenvertreter macht, höher einschätze als eine
Aussage der Frau K. in einem Forum. Denn die Angaben der Frau k. z.B. in ihrer Mail an Frau Zietlow
haben sich alle als falsch und gelogen ergeben.
Auch das restliche handeln der Frau K. siehe Vereinsstatus gaukelein in dieser Sache
(aus dem Wuff Beitrag "unser Tierschutzhof " und "auch ansonsten helfen wir gerne bei Fahrketten & Co!"),
aber auch z.B. die Redakteurin die sich in Deinem Verlinkten Thread meldet und aus dem folgender
Bericht, respektive Stellungnahme entstanden ist:
der Hund schrieb:
Kürzlich hatte eine Autorin in DER HUND über einen Animal-Hoarding-Fall (krankhaftes Tiersammeln) berichtet, in dem die bei Redaktionsschluss noch anerkannte Tierschützerin und ihr Verein verwahrloste Border Collies aus schlechter Haltung befreit hatten. Nun geriet die Frau selbst in den Fokus der Behörden.

lassen bei mir Zweifel aufkommen an den Aussagen der Frau K.

Letztlich zählt eh nur Tierschutzgesetz,
und dort steht eindeutig:
§ 11
(1) Wer
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:

1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

und wenn ich für andere Tiere aufnehme,
die ich dann auch weitervermittle ist aus meiner Sicht, sowie nach gängiger Praxis, der Umstand erfüllt.
 
...

Die Pflichten der Amtstierärzte!

Aufgrund des angesprochenen Rechtsgutachtens, der Recherche des ganzen durch Frau Zietlow,
aber auch eben die Feststellung der Verpflichtung zum Handeln der AmtsVets. und deren
Haftung, Strafrechtlichen VErantwortung,

unterstützt mich in meiner Hoffnung das Frau Zietlow dies durchziehen wird!

Somit könnte dieser Fall viel in Deutschland verändern, bewegen und so manchen zum
Nachdenken über sein eigenes Handeln in solchen Sachen bringen.

wenn hier erstmals wirklich eine Behörde, ein Amtsvet. (mit viel Öffentlicher Aufmerksamkeit)
für sein Unterlassen und seine Duldung einem Prozess gegenübersteht,
dann werden künftige und aktuelle Vets. in ala Viitzeroda, Liebenwalde; RIN/LFD und den
anderen unzähligen Fällen (auch den kleineren) stark ins Grübeln kommen.......

Es ist zwar schade das manchmal nur ein prominanten Mitstreiter etwas erreichen kann, aber ich hoffe wirklich sehr, dass hier etwas passiert. Das darf nicht so im Sand verlaufen, das darf es einfach nicht :(


die hoffnung stirbt zuletzt
 
@Perro: Habe ich richtig verstanden, dass Du sagst, dass schon vor dem 24. irgendwelche "Verfahren" seitens Vet-Behörde eingeleitet gewesen sein sollen?

Jepp, anders kann ich mir die Anführung dieses Paragraphen nicht erklären.

Wenn ja: Kannst Du mir das nochmal erläutern? Denn den Gedankengang vom Posting zu Paragraph trallala kann ich nicht nachvollziehen und zu diesem Schluss kommen.

Ich kann es versuchen.
Wenn ein Amts.Vet. eine Anordnung zur Einziehung von Hunden trifft,
dann sucht er sich die passenden Verstöße aus dem Tierschutz- oder Hundehalterverordnung
raus und begründet damit seine Handlung.
Also in diesem Fall mit einer festgestellten

Kreisverwaltung schrieb:
nicht tiergerechte Unterbringung

wäre dies z.B. dann Tierschutzgesetz § 1 und § 2
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

oder auch aus der Hundehalterverordnung § 4 und § 8

TierSchHuV § 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

* 1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
* 2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen.


Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund

* 1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
* 2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

TierSchHuV § 8 Fütterung und Pflege

(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

(2) Die Betreuungsperson hat

* 1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
* 2. die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
* 3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
* 4. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.

So dies alles kann und muss man bei einer solchen Einziehung anführen,
das sind die offensichtlichen Vergehen die festgestellt wurden.
Davon ist aber in dieser Stellungnahme eben mit keinem Wort und Paragraphen die Rede.

Aber von einer Verwaltungsgerichtsordnung bei Widerspruch ist die Rede.

M.E. sagt das doch nur näher bezeichnet aus, was son Einziehen von Hunden in Verwaltungsdeutsch ist.

Nun als jemand der gegen sich selbst, respektive meinen Hund, bereits drei solcher
Verwaltungsakte auf Einziehung des Hundes auf Grund der NRW Hundeverordnung
gegen sich hatte, alle drei erfolgreich selbst abwehren konnte, kann ich Dir sagen diese
Aufführung der Verwaltungsgerichtsordnung wird eben nicht in einer "normalen" Einziehung
eines Hundes angeführt.
Nur in der letzten, dritten, Verfügung die ich bekam war ein ähnlicher Bezug, da ich da
bereits im Widerspruchsverfahren war und die Behörde trotzdem versuchte Fakten zu
schaffen und sich für Ärger mit dem Ministerium zu rächen.

Aber wie ich schreib, ich kann es nicht beweisen, ich kann nur auf die Gesetze,
Regelungen und die Folgen daraus verweisen.
 
@ havelchen,

jepp das ist was ich meine und schon ein paar mal hier angesprochen habe.

Auch dies hier von mir, zielt darauf:
pdp schrieb:
Denn wenn das so hinzunehmen ist,
möchte ich hier in der KSG nie wieder etwas über Vermehrer,
schlechte Haltung oder ähnliches lesen - in der Art wie ich es hier seit jahren lese.

Wenn Du Dich dann mal als Vergleich durch die Themen Vitzeroda quälst,
dann wirst Du einige der selben Protagonisten finden - wenn "Tierschutz" auf dem Etikett des Schmutzes steht!

Zu was dann dieses zudecken und Rücksichtnahme führt, ist ebenfalls bei Vitzeroda heute noch
zu besichtigen, incl. Versagen des AmtsVet und Behörden. Die froh sind das "Tierschützer" die
Beweise und die Hauptlast beseitigt haben und abwarten bis ein neuer Notstand da ist.
Denn an Haltung und Einstellung der Betreiberin hat sich nichts geändert und der Winter wird die
Hunde in ihrer Kaserne auch 2010 wieder ohne Heizung, Strom, Wasserversorgung und Hundehütten
treffen. Aber im Ausland ist es ja soooooo schlimm.

Auch mir fehlt der K. Smily, bei Sicht der Dinge
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Das Ende von Countrydog...“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

N
Contrydog war/ist Gesa Kuhn zwischen der HP und dem tatsächlichen Zustand ...nun ja Der Zarenhof wurde von Sonja Zietlow an Gesa vermietet und das Endergebnis war dann das was Du in den Filmen siehst - also zwischen Schein und sein gab es eine gehörige Diskrepanz. Contrydog und Zarenhof sind...
Antworten
10
Aufrufe
5K
onidas
Zurück
Oben Unten