Das Ende von Countrydog...

ja, natürlich gehörte das alles mit zum grundstück, und doch, der vorbesitzer hat alles rundum aussen mit dem bauzaun eingezäunt, ist wahrscheinlich ein großer kostenaufwand gewesen, aber nun jetzt vorhanden.

man hätte ganz prima auch andere tiere dort halten können, sogar ziegen, pferde oder rinder, man hätte einfach nur mehr unterteilen müssen, das grundstück an sich ist riesig, das stimmt.
 
  • 26. Mai 2024
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Hi angel ... hast du hier schon mal geguckt?
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@ Lektoratte:
Also, so wie ich es verstanden habe, hatte sie Hunde auf dem Grundstück und Hunde im Haus.
Das habe ich schon verstanden. Gesehen, gehört, gelesen. Nur...die Hunde standen unter Streß, wollten aus dem Haus. Das Haus ist verwüstet. Die Gruppen scheinen draußen zu groß gewesen zu sein. Durch Abwesenheit sich oftmals stundenlang selbst überlassen, keine Ruhe zum Fressen. Was liegt mir da näher, als sie räumlich zu Trennen, aber draußen.

Normalerweise, auf jeden Fall. Ich bin nicht anderer Meinung als du.

Und die im Haus auch noch in verschiedenen Bereichen getrennt. Sieht so aus, als habe sie so mehrere halbwegs stabile Gruppen gebildet.
Und genau das stößt mir auf. Hunde räumlich getrennt im Haus? Das war keine räumliche Trennung, daß war für mich verwahrt.
Na klar. Darüber müssen wir, denke ich, eigentlich nicht mehr diskutieren.

Ich bin ganz deiner Meinung.

Was ich geschrieben habe, ist, was passiert ist:

Die Gruppe war zu groß, um sie draußen zu halten. Also hat Frau K sie aufgeteilt - so, wie es einigermaßen hinkam, ohne gleich zu einem Blutbad zu führen - und sie teilweise im Haus verwahrt.

Vielleicht sogar auch nur, weil sich Passanten über die vielen Hunde auf dem Grundstück beschwert hatten und niemand herausfinden sollte, wie viele es eigentlich tatsächlich waren.

Ich habe mit keinem Wort geschrieben, wie ich dieses finde.

Und ich finde es nicht gut, mir darum zu unterstellen, ich fände es gut. Oder sinvoll. Oder "nicht tierquälerisch".

Wie das Haus aussah, haben wir gesehen, und demnach war auch klar, dass die Hunde selten oder manche vielleicht nie rausgekommen sind. Was das bedeutet, darüber muss man doch nicht wirklich diskutieren???? Oder jedesmal wieder betonen, wie schrecklich das ist????

Das aufgrund der Recherchen die Hunde so früh allein gelassen wurden im neuen Haus, sie stundenlangen im Auto saßen, auf der Weide ohne Wasser....das soll ich verstehen?
Habe ich das erwartet, behauptet, irgendwo geschrieben?

Nein. Ich bin davon ausgegangen, dass du meintest, sie habe alle Hunde immer im Haus gehalten, und habe erwähnt, dass sie einige Hunde im Haus gehalten hat und andere auf dem Grundstück. Damit du dir ein vollständiges Bild machen kannst. Das war alles.

Von daher bemängel ich, daß jemand, der jahrelang Hunde hält und weiß, wie sie sich verhalten, wieviel Mühe und Dreck sie hinterlassen, es bei der Anzahl ihrer Hunde bei dem Neustart in dem Hof von Frau Zietlow biligend in Kauf genommen hat, weil keine neuen Zwinger gebaut wurden, keine neuen Unterbringungen außerhalb, daß wieder so ein Zustand, wie in ihrem vorherigen Zuhause zu stande kommt, verstehen?
Ja, das habe ich verstanden.

Das spricht für mich halt dafür, daß sie wie zuvor, die Zustände in Kauf genommen hat.
Das ist für mich offensichtlich so!


Ich denke diese Haltung im Haus ist nicht übersehen worden.
Ich vesuche stetig zu erklären,
dass sowohl die von lektoratte gerade erwähnte Teiliung in Haus und draussen,
bereits bei den draussen lebenden Hunden, massiv gegen die Gesetze verstößt
und bereits dies vom Amtsvet hätte zwingend hinterfragt werden müssen.

Der aber ja nie im Haus war, was ich aber auch wieder als ein Versäumnis von ihm sehe.

Gegen die Angabe von lektoratte was die halbwegs stabilen Gruppen im Haus angeht,
so sprechen die Zerstörungen des Hauses, Fenster, Türen schon gegen diese Annahme.
Noch mehr aber die vielen Berichte über Biss-Verletzungen, selbst bei Welpen!
Ich denke, wir sind uns einig, dass bei dieser Zahl von Hunden in Wahrheit bei dieser Art von Haltung keine "halbwegs stabilen" Gruppen möglich sind.
Ich denke nur, das ist, was Frau K versucht hat. Natürlich ist schon der Versuch an sich absurd, aber es ist doch nicht meine Schuld, dass sie so gehandelt hat, wie sie es getan hat.

Ganz davon ab, dass es unmöglich ist, bei einer solchen Anzahl Hunde,
der bekannten Lebensweise,
den Hunden die Vorgeschriebene Betreuung, Auslauf, soziale- und Pflegekontakte
zukommen zu lassen.
Absolut kein Einspruch!


Und wie schon einmal vor vielen Seiten geschrieben, kein Mensch kann sich der Verantwortung entziehen, indem er einfach die Augen verschließt. Die Realität wird ihn unweigerlich irgendwann einmal einholen

Auch hier kein Einspruch!

Und zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, das nicht übernehmen wollen/können von Verantwortung, der eigenen Verantwortung etwas zu kontrollieren und zu kritisieren, der eigenen Verantwortung etwas zu unternehmen und schließlich der eigenen Verantwortung auch NEIN sagen zu können auch wenn es ausgesprochen unbequem ist, hat den Zarenhof zur "Kloake Zarenhof" verkommen lassen und ist demzufolge verantwortlich für das Leiden und den Tod vieler vieler Tiere.
Das ist richtig. Es ist nicht nur die Schuld von GK, sondern auch von vielen Leuten, die eben nicht auf ihren Bauch gehört haben, sondern der Bequemlichkeit erlegen sind.
 
Ich denke, wir sind uns einig, dass bei dieser Zahl von Hunden in Wahrheit bei dieser Art von Haltung keine "halbwegs stabilen" Gruppen möglich sind.
Ich denke nur, das ist, was Frau K versucht hat. Natürlich ist schon der Versuch an sich absurd, aber es ist doch nicht meine Schuld, dass sie so gehandelt hat, wie sie es getan hat.

Entschuldige, ich will nicht kleinlich wirken,
aber bei Deinem (seit gestern ja angesprochenen und präzisierten) Anspruch an Texte,
deren Inhalt und Interpetations- und Auslegungsmöglichkeiten,

würde ich dann nicht einen Begriff wie "halbwegs stabile Gruppen" in einen Beitrag einführen,
wenn mir klar ist das es eben nicht so ist, dass die Wahrheit anders ist. Es macht wenig Sinn!

Denn Krau Kuhn hat diese Aussage ja selbst nicht gemacht, es ist Deine,
und somit schon "Deine Schuld" das diese Aussage im "Raum" stand und von anderen
bezweifelt wurde.
 
pdp schrieb:
Ich denke diese Haltung im Haus ist nicht übersehen worden.
Ich vesuche stetig zu erklären,
dass sowohl die von lektoratte gerade erwähnte Teiliung in Haus und draussen,
bereits bei den draussen lebenden Hunden, massiv gegen die Gesetze verstößt
und bereits dies vom Amtsvet hätte zwingend hinterfragt werden müssen.

Der aber ja nie im Haus war, was ich aber auch wieder als ein Versäumnis von ihm sehe.

Nun nach neuster Darstellung des Eifelkreises wurde diese Angabe er sei nie im Haus gewesen
korreriert, und erklärt er sei im März bereits im Haus gewesen.
Wenn wir uns an die Vorliegenden Aussagen halten wollen.

Aber dies ist unbedeutend für die Haltung draussen,
denn das diese unseren Gesetzen widerspricht, ein VErstoß gegen die Hundehalterverordnung ist,
wird auch deutlich wenn man nur über den Zaun sieht.
Ein AmtsVEt muss sowetwas wissen und sehen!

Das war mein Punkt, den ich ansprach.

Das ganze ist dann auch kein Versäumnis des Amtsveterinärs Herrn Thelen,
sondern es ist ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, seine Garantenrolle als Anwalt der Tiere,
und auch Strafbar nach StgB in Form von Pflichtversäumnis als Amtsträger und durch Unterlassung.
 
Gut, das stimmt natürlich. :)

Aber ich habe es nachträglich präzisiert

Also hat Frau K sie aufgeteilt - so, wie es einigermaßen hinkam, ohne gleich zu einem Blutbad zu führen - und sie teilweise im Haus verwahrt.
Besser? Ist aber ja auch wieder im Grunde Spekulation

Fakt ist:

1. Sie hat Hunde auf dem Grundstück gehalten.

2. Sie hat Hunde im Haus gehalten.

3. Die Hunde im Haus waren (nach Zeugenaussagen) in mehrere Gruppen aufgeteilt, die voneinander räumlich getrennt waren.

4. Ich vermute, es wird einen Grund gegeben haben, warum diese Hunde räumlich getrennt voneinander gehalten wurden. Ich vermute weiterhin, dass versucht wurde, größere Beißereien zu verhindern, weil mir schlicht kein anderer Grund einfällt, warum man das sonst tun sollte. Man könnte sie auch einfach alle ins Haus stopfen und Tür zu... ganz so war es aber nicht.

Ohne Wertung, ohne Entschuldigung. Einfach, Faktenlage, wie sie sich mir gerade darstellt.

Edit: Ich habe ja schon mehrfach geschrieben, dass ich in juristischen Dingen nicht bewandert bin.

Meinst du, sondern sogar wenn er etwas "versäumt" hätte, hätte er trotzdem schon bei dem, was ohne Weiteres bei einem einfachen Besuch zu sehen war, einschreiten müssen? (Dann hätte er das ja auch wieder versäumt zu tun.)

Und wenn sie zu diesem Zeitpunkt einfach alle Hunde, die noch da waren, aber nicht ins Bild passten, ins Haus gesperrt hat, und er hat halt nur gesehen, da laufen 15, 20 Hunde draußen rum, die angeblich alle nachts im Haus schlafen?

Dann hätte er es mEn versäumt, sich davon zu überzeugen, dass das stimmt, wo sie schlafen usw usf und ob das wirklich alle Hunde sind.

Und natürlich wäre er dann seiner Amtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Oder?
 
Das ganze ist dann auch kein Versäumnis des Amtsveterinärs Herrn Thelen,
sondern es ist ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, seine Garantenrolle als Anwalt der Tiere,
und auch Strafbar nach StgB in Form von Pflichtversäumnis als Amtsträger und durch Unterlassung.

Also ist es doch ein Versäumnis... zumindest hält das StgB es für eines, und ich auch.

Ein Versäumnis kann doch durchaus ein Verstoß gegen Amtspflichten sein.

Wenn ich qua meines Amtes die Pflicht habe, X, Y und Z zu beachten und durchzusetzen, und versäume das, tue es also nicht, dann habe ich ein Versäumnis begangen und dadurch gegen meine Pflicht als Amtsträger verstoßen.

Warum widersprichst du mir hier? Verstehe ich nicht.
 
Meinst du, sondern sogar wenn er etwas "versäumt" hätte, hätte er trotzdem schon bei dem, was ohne Weiteres bei einem einfachen Besuch zu sehen war, einschreiten müssen? (Dann hätte er das ja auch wieder versäumt zu tun.)

Und wenn sie zu diesem Zeitpunkt einfach alle Hunde, die noch da waren, aber nicht ins Bild passten, ins Haus gesperrt hat, und er hat halt nur gesehen, da laufen 15, 20 Hunde draußen rum, die angeblich alle nachts im Haus schlafen?

Dann hätte er es mEn versäumt, sich davon zu überzeugen, dass das stimmt, wo sie schlafen usw usf und ob das wirklich alle Hunde sind.

Und natürlich wäre er dann seiner Amtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Oder?

Also unabhängig davon das bei Frau Kuhn zwingend ein § 11 hätte vorliegen müssen
und damit also eine ausgeweitete Kontrollpflicht und unter anderem Bestandsbuch und
genaue Prüfung der Haltungsbedingungen samt Baulichkeiten und Tierzahlbegrenzung.

Aber ausserhalb dieser Angelegenheit bleibt doch folgendes:
Der Amtsvet hat ausgesagt mehrfach die Halterin nicht angetroffen zu haben,
Hunde aber draussen gesehen zu haben, und auch bei seinen Besuchen mit Anwesenheit
der Halterin eben draussen lebende Hunde kontrolliert zu haben.

Da ist unser GEsetz Eindeutig:

TierSchHuV § 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen.


Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund

1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

da es aber auf dem gesamten Objekt nur diesen Schuppen gibt der eben diese Anforderung
nur für 3-5 Hunde die in diesen Ausläufen am schuppen untergebracht sind ermöglicht,
frage ich mich was er kontrolliert hat?

Wie er sich die Haltung der Hunde draussen vorgestellt hat?
Das kann man schlecht übersehen das für 20-40 Hunde draussen ben reich gar nichts
vorhanden ist - was das Gesetz vorschreibt, oder?
 
das Gesetz ist eindeutig ...uns verborgen bleibt was er sich hat von ihr erzählen lassen und warum er so bereitwillig das geschluckt hat.

Entweder so oder er ist einfach völlig ungeeignet für diesen Job, mehr als diese zwei Möglichkeiten haben wir nicht
 
Das ganze ist dann auch kein Versäumnis des Amtsveterinärs Herrn Thelen,
sondern es ist ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, seine Garantenrolle als Anwalt der Tiere,
und auch Strafbar nach StgB in Form von Pflichtversäumnis als Amtsträger und durch Unterlassung.

Also ist es doch ein Versäumnis... zumindest hält das StgB es für eines, und ich auch.

Ein Versäumnis kann doch durchaus ein Verstoß gegen Amtspflichten sein.

Wenn ich qua meines Amtes die Pflicht habe, X, Y und Z zu beachten und durchzusetzen, und versäume das, tue es also nicht, dann habe ich ein Versäumnis begangen und dadurch gegen meine Pflicht als Amtsträger verstoßen.

Warum widersprichst du mir hier? Verstehe ich nicht.

Nein, denn der Begriff "Versäumnis" ist etwas anderes als ein "Pflichtversäumnis".
Wenn ich z.B. bis jetzt Versäumt habe Dir zu Deinem wertenden Post über mich,
wie zugesagt per PN oder mail zu antworten, ist das schlicht ein Versäumnis,
nicht von rechtlichem Belang.

Wenn ein Amtsträger:
§ 11 StgB schrieb:
1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Amtsträger:
wer nach deutschem Recht

a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

z.B. in dieser Funktion Handlungen Unterläßt (also hier Kontrollen, §11,
oder gar die Durchsetzung der Hundehalter Verordnung),
dann kommen folgende strafwürdige Vergehen zum tragen:

Unterlassung § 11 und Verstoss gegen Hundehalter Verordnung in Bezug auf die draussen
lebenden Hunde:
§ 339 StgB
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Entscheidung am 24.09.10 erst am 27.09.10 zu handlen, trotz festgestellter Dringlichkeit,
und auch in Bezug auf § 11:
§ 336
Unterlassen der Diensthandlung

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

Ebenso auch:

§ 258a
Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. :cool: oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
das Gesetz ist eindeutig ...uns verborgen bleibt was er sich hat von ihr erzählen lassen und warum er so bereitwillig das geschluckt hat.

Entweder so oder er ist einfach völlig ungeeignet für diesen Job, mehr als diese zwei Möglichkeiten haben wir nicht

Ich sehe da durchaus noch eine dritte Möglichkeit.

Dieser Mann ist doch auch weisungsgebunden. Könnte doch auch sein, dass er gemäß den Weisungen einer ihm übergeordneten Stelle gehandelt hat...
 
das Gesetz ist eindeutig ...uns verborgen bleibt was er sich hat von ihr erzählen lassen und warum er so bereitwillig das geschluckt hat.

Entweder so oder er ist einfach völlig ungeeignet für diesen Job, mehr als diese zwei Möglichkeiten haben wir nicht

Ich sehe da durchaus noch eine dritte Möglichkeit.

Dieser Mann ist doch auch weisungsgebunden. Könnte doch auch sein, dass er gemäß den Weisungen einer ihm übergeordneten Stelle gehandelt hat...


gibt doch diese Eifelkrimis :D

naja Spass beiseite, bin mal gespannt wann es ämtermässig neue Infos gibt ob sich was tut oder getan hat.

.... oder auch eine klitzekleine Stellungnahme einer involvierten Person, die ja im TV angekündigt wurde
 
das Gesetz ist eindeutig ...uns verborgen bleibt was er sich hat von ihr erzählen lassen und warum er so bereitwillig das geschluckt hat.

Entweder so oder er ist einfach völlig ungeeignet für diesen Job, mehr als diese zwei Möglichkeiten haben wir nicht

Ich sehe da durchaus noch eine dritte Möglichkeit.

Dieser Mann ist doch auch weisungsgebunden. Könnte doch auch sein, dass er gemäß den Weisungen einer ihm übergeordneten Stelle gehandelt hat...

Die Möglichkeit sehe ich nicht.
Denn ausweislich der gängigen Rechtssprechung und einem Rechtsgutachten
(siehe auch die Zietlow Seite "Fakten" am Ende der Seite "Rechte und Pflichten der Amtsvets.)
hat die Garantenstellung des Amtsveterinörs Vorrang vor allen Weisungen oder Zwängen
der Behörde der er untersteht. Er ist persönlich haftend für die Einhaltung der Gesetze,
keine Arbeitgeber hat das Recht den Bruch von Gesetzen zu fordern - dies ist Rechtsbruch.
 
Wie er sich die Haltung der Hunde draussen vorgestellt hat?
Das kann man schlecht übersehen das für 20-40 Hunde draussen ben reich gar nichts
vorhanden ist - was das Gesetz vorschreibt, oder?

Stimmt. Und wenn sie eben anführen würde, dass die Hunde nur tagsüber draußen wären, und "jederzeit ins Haus könnten", wo sie alles vorfinden würden, was das Gesetz vorschreibt - müsste er sich davon überzeugen, dass das der Wahrheit entspricht.

Das ganze ist dann auch kein Versäumnis des Amtsveterinärs Herrn Thelen,
sondern es ist ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, seine Garantenrolle als Anwalt der Tiere,
und auch Strafbar nach StgB in Form von Pflichtversäumnis als Amtsträger und durch Unterlassung.

Also ist es doch ein Versäumnis... zumindest hält das StgB es für eines, und ich auch.

Ein Versäumnis kann doch durchaus ein Verstoß gegen Amtspflichten sein.

Wenn ich qua meines Amtes die Pflicht habe, X, Y und Z zu beachten und durchzusetzen, und versäume das, tue es also nicht, dann habe ich ein Versäumnis begangen und dadurch gegen meine Pflicht als Amtsträger verstoßen.

Warum widersprichst du mir hier? Verstehe ich nicht.

Nein, denn der Begriff "Versäumnis" ist etwas anderes als ein "Pflichtversäumnis".
Wenn ich z.B. bis jetzt Versäumt habe Dir zu Deinem wertenden Post über mich,
wie zugesagt per PN oder mail zu antworten, ist das schlicht ein Versäumnis,
nicht von rechtlichem Belang.

Ah, gut.

Wenn du es so siehst, also sofort auf die juristische Ebene springst, verstehe ich, was du meinst.
Danke!
 
unsere gesetze sind der reinste hohn, vor allem wenns darum geht sie auszuführen, in diesem fall veterinärmässig.

wenn ich mir das überlege, lol, da kommt ein amtsvet um zu kontrollieren, beanstandet, das zu viele tiere gehalten werden, dass es geändert werden muss, man sagt, kein problem, ich zieh dann um ..... wenn damit alles geregelt ist, sag ich besser nichst mehr dazu,

WIESO wird nicht in solchen fällen kontrolliert, wies weitergeht
WIESO ist es jedem das liebste ....aus den augen aus den sinn
WIESO wird da nicht dem nachfolgendem amtsvet mitgeteilt, da gabs schon mal probleme,werf ein auge dearu !
WIESO schliessen alle die augen

wenn das so abläuft, toll, nichts einfacher als das, man beschwichtigt und zieht von ort zu ort, kann doch irgendwie nicht wahr sein, hätte der amtsvet in brokeloh schon reagiert, wäre es garnicht so weit gekommen, wirdklich schlimm ;(
 
kümmert sich eigentlich jemand um die Hunde die noch bei ihr sind.
Wer kontrolliert das denn?
Leben die noch, Fragen über Fragen, die mir keine Ruhe lassen.
 
(...) hätte der amtsvet in brokeloh schon reagiert, wäre es garnicht so weit gekommen, wirdklich schlimm ;(

Ich denke, das gilt für einige andere auch.

ja sicher, blos ein amtsvet wird dafür bezahlt, das ist sein job, den er ausführen muss.

sicher hat jeder einzelne, der nur in geringster art und weise was mitbekommen hat, oder sich auch selber nicht informiert hat, teilweise eine gewisse verantwortung für seine versäumnisse zu tragen.
 
WIESO wird da nicht dem nachfolgendem amtsvet mitgeteilt, da gabs schon mal probleme,werf ein auge dearu !
WIESO schliessen alle die augen

wenn das so abläuft, toll, nichts einfacher als das, man beschwichtigt und zieht von ort zu ort, kann doch irgendwie nicht wahr sein, hätte der amtsvet in brokeloh schon reagiert, wäre es garnicht so weit gekommen, wirdklich schlimm ;(

Aus genau diesem Gund ist dieser Fall so wichtig, mithin auch diser Thread.

Es ist immer so, überall und jeden Tag in Deutschland!
Amtsveterinär Thelen in der Eifel ist kein Einzelfall, er ist die Regel!

Es kann sich nur etwas ändern wenn hier mal ein Prozess durchgezogen wird,
gegen diese Schlamperei, dass Augen schließen wirklich mit Recht und Gesetz vorgegangen wird.


Nur dann werden Amtsveterinäre merken -
das es Folgen hat wenn sie wie üblich den leichtesten, bequemsten und billigsten Weg gehen!

Nur das schafft Frau Zietlow nicht allein, bei allem Willen und Kraft die sie investiert,
da ist Hilfe und Unterstützung einer breiten Basis an Tierfreunden nötig.

Eine Basis die so groß ist, dass man diese nicht übersehen und übergehen kann.
 
kümmert sich eigentlich jemand um die Hunde die noch bei ihr sind.
Wer kontrolliert das denn?
Leben die noch, Fragen über Fragen, die mir keine Ruhe lassen.

Das wird Dir nur die Polizei in Daun mitteilen können - es aber nicht tun.
Angeblich wissen die alles über Aufenthaltsort und Anzahl Hunde bei Frau Kuhn,
nur sagen können sie das (trotz Zusagen an eine Anwältin) nicht.

Aber angeblich ist am neuen "Wohnort" der dort zuständige Veterinär informiert,
und kontrolliert.
 
das Gesetz ist eindeutig ...uns verborgen bleibt was er sich hat von ihr erzählen lassen und warum er so bereitwillig das geschluckt hat.

Entweder so oder er ist einfach völlig ungeeignet für diesen Job, mehr als diese zwei Möglichkeiten haben wir nicht

Ich sehe da durchaus noch eine dritte Möglichkeit.

Dieser Mann ist doch auch weisungsgebunden. Könnte doch auch sein, dass er gemäß den Weisungen einer ihm übergeordneten Stelle gehandelt hat...



und ich sehe durchaus noch eine vierte möglichkeit, da möchte ich aber jetzt nicht näher drauf eingehen ;)
 
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