Zitat von Montag 27.09.10
Telefonat zwischen Vermieterin und Amtsveterinär. Herr T. bestätigt gegenüber der Vermieterin, das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und die Polizei informiert zu haben, um noch am selben Tag alle Hunde zu beschlagnahmen und das Haus zu sichern, wegen Infektionsgefahr.
Als Herr T. und die Polizei, ohne Ordnungsamt und ohne Gesundheitsamt, am Hof ankommt, ist dieses bereits geräumt. Keine Hunde und keine Mieterin sind vorhanden.
Polizei in 2 verschiedenen Orten in Hessen wurde informiert. Diese bestätigte den Aufenthaltsort von 5 Doggen und 2 Border Collies. Desweiteren wurde ein Hundeanhänger mit unzulässiger Versicherung festgesetzt. .......... Polizei hat zur Kenntnis genommen, dass Hunde ins Ausland geschafft werden. Weil Herr T., der zuständige Amtsveterinär, keine tierquälerische Haltung bestätigen wird, darf Polizei nicht weiter handeln.
wie war das doch gleich mit der grenznähe zu belgien ist vielleicht doch nicht so abwegig, oder?
Telefonat zwischen Vermieterin und Amtsveterinär. Herr T. bestätigt gegenüber der Vermieterin, das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und die Polizei informiert zu haben, um noch am selben Tag alle Hunde zu beschlagnahmen und das Haus zu sichern, wegen Infektionsgefahr.
Als Herr T. und die Polizei, ohne Ordnungsamt und ohne Gesundheitsamt, am Hof ankommt, ist dieses bereits geräumt. Keine Hunde und keine Mieterin sind vorhanden.
Polizei in 2 verschiedenen Orten in Hessen wurde informiert. Diese bestätigte den Aufenthaltsort von 5 Doggen und 2 Border Collies. Desweiteren wurde ein Hundeanhänger mit unzulässiger Versicherung festgesetzt. .......... Polizei hat zur Kenntnis genommen, dass Hunde ins Ausland geschafft werden. Weil Herr T., der zuständige Amtsveterinär, keine tierquälerische Haltung bestätigen wird, darf Polizei nicht weiter handeln.
wie war das doch gleich mit der grenznähe zu belgien ist vielleicht doch nicht so abwegig, oder?