City: Hunde an die Leine/Schweriner Volkszeitung

dog-aid

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City: Hunde an die Leine
Ordnungs-Ausschuss einigt sich auf Entwurf/Bereiche definiert
Am Alten Strom, auf der Kröpeliner Straße und am Warnemünder Strand sollen alle Hunde - ob Dackel oder Dogge - an die Leine. Das schlägt der Bürgerschaftsausschuss für Umwelt- und Ordnung vor. Damit ende diese Diskussion erst einmal, hofft der Vorsitzende Wolfgang Herrmann (SPD). Seit Monaten liegt dazu ein CDU-Antrag zum Leinen- und Maulkorbzwang vor. Am Donnerstag einigten sich die Mitglieder nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt auf einen gemeinsamen Entwurf.

"Wir können nur empfehlen", stellt Wolfgang Herrmann klar. Die Entscheidung über die Hundeverordnung liege beim Oberbürgermeister. Darin wird genau beschrieben, in welchen Bereichen "alle Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen" sind. Dem CDU-Anliegen für eine generelle Anleinpflicht wurde nicht gefolgt. Als wenig praktikabel, so Kristin Crellwitz (SPD), erwies sich der Versuch, "Freilaufflächen" zu definieren - alle Ortsbeiräte hatten bereits Vorschläge gemacht.

Stattdessen sollen exakt die "Anlein-Bereiche" beschrieben werden. Dazu gehört der gesamte Innenstadtkern zwischen Lange-, Stein- und August-Bebel-Straße sowie Schröderplatz. In Warnemünde würde die Regelung in der Seestraße, am Strom, auf dem Bahnhofsvorplatz sowie am Passagierkai gelten. Frei herumlaufende Hunde soll es nach den Vorstellungen der Ordnungspolitiker auch am Strand zwischen Mole und Wilhelmshöhe nicht mehr geben. Leinenzwang gilt auch für ausgewiesene Fußgängerbereiche.

Für Großveranstaltungen soll es, wenn der OB zustimmt, heißen, dass Hunde, die über 40 Zentimeter hoch und mehr als 20 Kilogramm schwer sind, einen Maulkorb zu tragen haben. Natürlich, das wissen auch die Abgeordneten, lässt sich das nicht genau kontrollieren. Also sollte gelten: "Im Zweifel für den Angeklagten", sagte Johann-Georg Jaeger (Bündnis 90). Ohnehin sei es besser, so der allgemeine Tenor im Ausschuss, Hunde zur Hanse-Sail erst gar nicht mitzunehmen.

Vergehen gegen die mögliche neue "Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Stadtgebiet" sind Ordnungswidrigkeiten: Geldbuße bis zu 10 000 Mark. Die Regelung würde bestehende Anordnungen, beispielsweise in Naturschutzgebieten oder für gefährliche Hunde, nicht berühren. Damit Herrchen und Frauchen auch den Überblick behalten, soll ein Faltblatt hergestellt werden, dass alle möglichen Fragen beantwortet.

Thomas Niebuhr


Egal ob Stafford "Dicke" oder Dackel - bald könnte es in der Kröpeliner Straße und anderen Stellen in Rostock für alle Hunde einen Leinenzwang geben. Fotos: Dietmar Lilienthal
 
  • 27. April 2024
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