Frage ist eigentlich warum die Frau die Hunde noch hatte?
Da sie schon bewiesen hat, das sie nicht in der Lage ist die Hunde zu führen.
Das ist die Sache mit dem Halteverbot.
Es muss überwacht werde und es müsste, wie auch immer, sicher gestellt werden, dass die Hunde nicht auf jemand anderes angemeldet werden und nicht doch bei demjenigen leben, gegen den das Halteverbot verhängt wurde.
Und das, im Falle eines Falles, auch nach einem Umzug.
Man kann es ihnen ja nicht auf die Stirn tätowieren.