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PrincessBeauty

10 Jahre Mitglied
Hallo,

interessehalber habe ich mal eine Frage: Worunter zählt der Cane Corso oder der Dogo Canario? Zählen sie tatsächlich zu den Alano?
Gelten sie somit in NRW als Anlagehunde oder nicht?
Auf der Liste für NRW stehen nicht explezit diese beide Rassen - aber stimmt es das sie wo anders untergeordnet werden?

Oder wäre ein Cane Corso oder ein Dogo Canario (oder ein Mix) wirklich in NRW ohne Auflagen zu halten?

Danke und viele Grüße
Nadine
 
  • 4. Mai 2024
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Hi PrincessBeauty ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
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soweit ich weiß (gefährliches Halbwissen) sind die beiden ohne Auflagen zu halten...
 
Ich lese ----> daraus das die beiden Rassen Cane Corso und Dogo Canario keine Hunde nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW sind. Oder irre ich mich?
 
Ich weiß gar nicht mehr, ob eine davon eine anerkannte Rasse war oder nicht... Hmm.
Ich denke mal wenn du Papiere zu dem Hund hast, dann wird es kein Problem sein. Aber es sollten auch welche sein, die nicht den Wert von Butterbrotpapier haben.
Ohne Papiere wird man wohl an dem Äußeren gehen und dann würde ich meinen kann es sehr gut sein, dass man einen CC als Alano abstempelt.
 

Na, wohl eher den Presa Canario
 

Worauf bezieht sich das?



Aber wenn man sich das Urteil ansieht, dann haben die Behörden ja genau das gemacht, was ich meine. Alano als Überbegriff genutzt für alle CC DC und was weiß ich nicht. Und ich glaube nicht, dass es jetzt anders laufen wird nur wegen dem Urteil...
 
hey.. ich danke euch schonmal für eure Antworten. Mich hat das ganze Interessiert weil ich grade zufällig auf eine Anzeige im Netz gestoßen bin wo ein CC-DC-Mix ein neues zu Hause sucht und ich evtl jemanden kenne der interesse hätte. In der Anzeige stand halt eindeutig drinn, das es sich hierbei um KEINEN ANlagehund halten würde - aber ich war mir da halt nicht so sicher wie das gehandthabt wird. Nach den Papieren sollten wir aber dann wirklich fragen falls es soweit kommt... Weil wenn man den kleinen so sieht könnte man sonst alles mögliche reininterpretieren...
 
Ein Mix wird wohl kaum Papiere haben.....

Allerdings kann man es ja trotzdem mal versuchen... Einfach bei dem zuständigen OA (also wo er hin soll) anrufen und nachfragen.
Vielleicht wissen die ja von dem Urteil und handeln dementsprechend.
 
der Alano ist ein Mischling aus verschiedenen Molosser rassen.. damals gesschaffen von Baumgartner und severin.

Auf manchen seiten im netz wird er als Urvater aller Molosser genannt....naja kann man von halten was man will..
da ist auch der Presa und dogo canario das gleiche wie nen alano...
cane corso ist ne eigenständige rasse... genau so wie der presa und dogo canario
ALso keine Alanos
 
Zum einen hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass eben Alano nicht der Oberbegriff für die beiden anderen Rassen ist, zum anderen würde ich persönlich phänotypisch eher den Presa in der Nähe des Alano sehen als den CC.

Aber wenn die TE Papiere hat, ist sie m. E. eh aus dem Schneider.
 

Naja. Zumindest eine dieser drei Rasse ist definitiv nicht anerkannt und damit auch keine Rasse. (ich weiß nur nicht mehr welche)
Man kann nämlich nur einen Rassehund haben, wenn man auch die entsprechenden Papiere hat. Gerade wenn es um die Anerkennung beim OA geht.
 
jaaaahaaaa wenn es um die deutsche bürokratie geht... der dogo canario ist die fci anerkennung wenn mich nicht mehr alles täuscht.

allerdings kann dich das oa mal gerne haben.. denn hier gelten nicht nur FCI papiere sondern laut gesetzgeber sämtliche papiere von e.V denn dieses gelten als Urkunde und das kannst du auch rechtlich durchsetzten

naja zu deinen ansichten zum rassehund stehe ich nen bissi was anders
ich habe patterdale terrier und diese sind nicht fci anerkannt ... und trozdem etliche jahre durch gezüchtet... und ich bin froh das sie nicht vdh und FCi anerkannt sind..
denn sonst gehen sie alle den weg den Herr schwab mit ihnen geht
 
Zum einen hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass eben Alano nicht der Oberbegriff für die beiden anderen Rassen ist, zum anderen würde ich persönlich phänotypisch eher den Presa in der Nähe des Alano sehen als den CC.

Tja. Auch wenn das Gericht das festgestellt hat nützt das relativ wenig. Es heißt doch nur, dass man über ein Gericht erstreiten kann, dass der eigene Hund nicht als Alano angesehen wird...
Ich glaube nicht, dass das in der Behördenpraxis groß Anwendung findet.
 
Also ich würd mir das Urteil ausdrucken und bei Bedarf, der Behörde vorlegen Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, also auch an Urteile eines Verwaltungsgerichts
 

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