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Jack

bekam ich per E-Mail:

H A U S D U R C H S U C H U N G E N

Karlsruhe verordnet strengere Vorgaben

Staatsanwälte und Polizisten dürfen Hausdurchsuchungen künftig nur
noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen anordnen als bisher.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an
polizeiliche Haus- und Wohnungsdurchsuchungen verschärft. Eine
Durchsuchung muss in der Regel durch den Richter angeordnet werden,
wie der Zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. "Die
Anordnung einer Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Polizei hat
die Ausnahme zu sein", heißt es in dem Urteil. Das gelte nur bei
"Gefahr im Verzug". Die allgemeine, nicht durch konkrete Tatsachen
belegte Möglichkeit, Beweismittel könnten verloren gehen, reiche nicht
aus. Zudem müssten die Gerichte dafür Sorge tragen, dass der
grundsätzlich für Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen
zuständige Ermittlungsrichter rechtzeitig erreichbar sei. Das
Bundesverfassungsgericht gab damit der Verfassungsbeschwerde eines
Polizeibeamten statt, dessen Wohnung ohne richterlichen Beschluss
durchsucht worden war.

------------------------

Dies gilt selbstverständlich nicht für Hundehalter und deren Freunde -
da darf sofort vollstreckt werden!
 
  • 16. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Jack ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
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Bei uns wird ja nicht durchsucht, sondern 'nur' besichtigt bzw. begutachtet.

merlin
 
Ich glaube nicht, daß dieses Urteil für die Hundehalter von Bedeutung ist. Bei unseren Hunden ist doch lt. Regierung konstant "Gefahr in Verzug"....



Liebe Grüße

Beckersmom
 
Bedeutet doch ganz einfach, daß wenn unsere Ordnungshüter irgendwo rein wollen und nicht so schnell können, dann vermuten sie halt die illegale Haltung und Zucht... Und was man bei der "Besichtigung" halt findet - was macht denn das Kokain in Ihrer Wohnung? - ist ein Glückstreffer. Nur blöd, daß sie die Hunde nicht gesehen haben... Nun ja, es war ja nur ein Verdacht.

Josi mit Anhang
 
Ich denke auch, daß die Meinung der Karlsruher Richter sich auf die "normalen Verbrecher" bezieht. Wir Hundehalter sind doch ein ganz anderes Kaliber. Wir sind potentiell gefährlich
!

watson
 
Hier das Schreiben der Pressestelle des Bundesverfassungsgericht


merlin
 

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