bekam ich per E-Mail:
H A U S D U R C H S U C H U N G E N
Karlsruhe verordnet strengere Vorgaben
Staatsanwälte und Polizisten dürfen Hausdurchsuchungen künftig nur
noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen anordnen als bisher.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an
polizeiliche Haus- und Wohnungsdurchsuchungen verschärft. Eine
Durchsuchung muss in der Regel durch den Richter angeordnet werden,
wie der Zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. "Die
Anordnung einer Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Polizei hat
die Ausnahme zu sein", heißt es in dem Urteil. Das gelte nur bei
"Gefahr im Verzug". Die allgemeine, nicht durch konkrete Tatsachen
belegte Möglichkeit, Beweismittel könnten verloren gehen, reiche nicht
aus. Zudem müssten die Gerichte dafür Sorge tragen, dass der
grundsätzlich für Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen
zuständige Ermittlungsrichter rechtzeitig erreichbar sei. Das
Bundesverfassungsgericht gab damit der Verfassungsbeschwerde eines
Polizeibeamten statt, dessen Wohnung ohne richterlichen Beschluss
durchsucht worden war.
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Dies gilt selbstverständlich nicht für Hundehalter und deren Freunde -
da darf sofort vollstreckt werden!