Entscheidung Bundesverfassungsgericht

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Da man ja nix mehr groß hört und auch auf deren Internetseite nichts bezüglich der sog. Kampfhunde drinne steht, frage ich jetzt euch:
Wann wird endlich über unsere Hunde entschieden?
Jeder Furz scheint denen wichtiger zu sein, dabei liegen die Klagen bezüglich der "gefährlichen Hunde" doch schon länger vor.
Ich habe die Hoffnung immer noch nicht aufgegeben und denke so oft daran, wie es sein würde, wenn dieses Gericht die Verordnungen / Gesetze kippen würde.

Weiß jemand, wie es aussieht und wie die Chancen stehen?
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hmmm...es steht zumindest in Karlsruhe für dieses Jahr in der Terminplanung beim 1. Senat. Allerdings gibts noch kein konkretes Datum.

Die Chancen? Ich wünschte ich wüßte es ......
 
Also die Chancen stehen sicherlich 50/50.
Das gute an dieser Klage ist, das sie von einem Verein geführt wird und nicht wie in manchen BL von Privatpersonen.
Allerdings habe ich persönlich ein wenig Angst das es ein paar Bauernopfer gibt damit andere Rassen entlastet werden.
Das ist allerdings nur mein Gefühl.

Grüße
Frank
 
Jo Frank und dank dem Verein ist die Argumentation ziemlich arm. Ichhoffe sie halten nicht an dem Argument der freien Berufsauswahl für Züchter fest, das könnte in die Hose gehen.
 
Boxterluder? rofl

Also ich denke mit so einem großen Zuchtbuch im Rücken müßte man eine anständige Argumentation zustande bringen. Das mit der Berufswahl halte ich persönlich nicht für aussichtsreich.

Grüße
Frank
 
@Frank:

und welcher Verein klagt denn nun in BW???

Caro-BX
 
BW? Du meinst in Karlsruhe vorm BVG?
Ich verstehe die Frage nicht so ganz :unsicher:
Es sollte doch eigentlich jedem hier klar sein welcher Verein in Karlsruhe klagt, oder täusche ich mich da?

Grüße
Frank
 
Also es klagt in Karlsruhe nicht nur der VDH ;)

Und davon abgesehen wird auch in diesem Jahr das Urteil von RLP in Karlsruhe überprüft werden.

Einfach mal auf die Seite des Bundesverfassungsgerichts gehen und nach den Verfahren gucken, die dieses Jahr verhandelt werden sollen.
 
Ich hoffe, das dann die Verordnung in RLP endlich fallen wird und dann werde ich (so Gott will!!) mit meinem hochgefährlichen Hund quer durch die Innenstadt maschieren und mich meines Lebens freuen, das mein Hund wieder ohne Maulkorb (und Leine -aber natürlich nicht in der Stadt) laufen darf und den Verantwortlichen den Stinkefinger zeigen :p (symbolisch natürlich, ich hab ja Anstand)....
aber noch ist nicht aller Tage abend...... :( ....ich warte und hoffe..... :) ...die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
 
Original geschrieben von Midivi
Ich hoffe, das dann die Verordnung in RLP endlich fallen wird und dann werde ich (so Gott will!!) mit meinem hochgefährlichen Hund quer durch die Innenstadt maschieren...


Hallo Midivi,

die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz ist das Schöpfungswerk eines Ministers, eines sog. Verfassungsorgans, und trägt damit nach den Maßstäben dieses Bundeslandes den Segen Gottes. Im katholischen RLP dürfen socherart gezeichnete Schöpfungen nicht mittels eines profanen Normenkontrollverfahrens (nach § 47 VwGO) angezweifelt werden. Dies wäre eine Gotteslästerung!

Als Walter Zuber sein Werk schuf, ward er vom Heiligen Geist erleuchtet. Er hat im Zustand dieser mächtigen Erleuchtung herausgefunden, dass die rheinland-pfälzischen Rassehunde viel gefährlicher sind, als diejenigen anderer Bundesländer. Insofern ist das elitäte rheinland-pfälzische Regelungskonzept nicht mit den profanen Verordnungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu vergleichen, obwohl die Formulierungen weitgehend identisch sind. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat dies in seinem neuesten Urteil vom 23.05.2003 (7 K 1937/02.NW) über die rassenindizierte Zwangssterilisation politisch unerwünschten Lebens bestätigt.

Die göttliche Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz (Verwaltungsrichter betrachten sich hier als Mitgestalter der Politik!) ist ein politisches Machwerk, das über die Grenzen dieses Bundeslandes hinaus keine Bedeutung haben wird. Die Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesverwaltungsgericht sind bereits eingereicht. Mit einer positiven Entscheidung rechnen wir in Kürze.

Allerdings: Sobald die Revision zugelassen wird, bringt der göttliche Zuber den Entwurf eines Rassengesetzes in den Landtag ein, um nicht als Verlierer da zu stehen. (Wo kämen wir hin, wenn gewöhnliche Bürger das anspruchsvolle Schöpfungswerk eines RLP-Ministers ungestraft zu Fall bringen dürfen!?) Dann ist das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Noch etwas: Wir Hundehalter sind erster Linie von den Medien bedroht! Der neuen Niedersächsischen Landesregierung ist es bis zum heutigen Tage gelungen, die beabsichtigte Novellierung des Hundegesetzes vor den Medien zu verbergen. Sobald dieses Vorhaben an die Öffentlichkeit dringt, wird Ministerpräsident Wulff von der Yellow-Press als Kampfhundefreund hingestellt. Es besteht die Gefahr, dass er dann den Rückzug antreten muss.

Grüße Villiers
 
Hmmm...Villiers....

in der Terminplanung für 2003 beim Bundesverfassungsgericht steht aber eindeutig, daß die VO RLP auf dem Prüfstand steht bzw. das Urteil des Verfassungsgerichtshofs RLP.:verwirrt:
 
Ich frage mich auch, wie man den genauen Termin herausbekommen könnte, ich würde gern hinfahren bei der Verhandlung. Es gibt keine Neuigkeiten, bis jetzt geht es um die Berufsfreiheit. Wie die Chancen stehen, vermag wohl keiner so genau vorherzusagen.
Gruß
bones
 
Original geschrieben von Beckersmom
Hmmm...Villiers....

in der Terminplanung für 2003 beim Bundesverfassungsgericht steht aber eindeutig, daß die VO RLP auf dem Prüfstand steht bzw. das Urteil des Verfassungsgerichtshofs RLP.:verwirrt:

Hallo Beckersmom,

gegen das Urteil des VGH gab es zwei Verfassungsbeschwerden. Die eine, unter Federführung von Prof. Dr. Ziekow, ist bereits abgeschmettert worden, nachzulesen beim Bundesverfassungsgericht unter Entscheidungen, Datum 10.05.2002. Die Verfassungsbeschwerde von Herrn Wortmann (RA Dr. Janes) läuft (seltsamerweise) noch und steht zur Entscheidung an. Interessant könnte evtl. sein, dass die abgeschmetterte Beschwerde den Bereich "Zucht und Handel", die noch laufende Beschwerde den Bereich "Hundehaltung" betrifft. Prof. Dr. Ziekow hat seine Niederlage so kommentiert: "Im Ergebnis wird man wohl festhalten dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des VGH nicht aufheben wollte. Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte werden vom Bundesverfassungsgericht nun einmal nur in extremen Ausnahmefällen aufgehoben."
Prof. Dr. Ziekow arbeitet im Übrigen auch für das rheinland-pfälzische Innenministerium (Untersuchung des Systems der Rechtsausschüsse auf Änderungsbedarf und Innovationspotenziale). Honni soi qui mal y pense!

Grüße Villiers
 
Original geschrieben von Villiers


Hallo Beckersmom,

gegen das Urteil des VGH gab es zwei Verfassungsbeschwerden. Die eine, unter Federführung von Prof. Dr. Ziekow, ist bereits abgeschmettert worden, nachzulesen beim Bundesverfassungsgericht unter Entscheidungen, Datum 10.05.2002. Die Verfassungsbeschwerde von Herrn Wortmann (RA Dr. Janes) läuft (seltsamerweise) noch und steht zur Entscheidung an. Interessant könnte evtl. sein, dass die abgeschmetterte Beschwerde den Bereich "Zucht und Handel", die noch laufende Beschwerde den Bereich "Hundehaltung" betrifft. Prof. Dr. Ziekow hat seine Niederlage so kommentiert: "Im Ergebnis wird man wohl festhalten dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des VGH nicht aufheben wollte. Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte werden vom Bundesverfassungsgericht nun einmal nur in extremen Ausnahmefällen aufgehoben."
Prof. Dr. Ziekow arbeitet im Übrigen auch für das rheinland-pfälzische Innenministerium (Untersuchung des Systems der Rechtsausschüsse auf Änderungsbedarf und Innovationspotenziale). Honni soi qui mal y pense!

Grüße Villiers


Ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof :verwirrt: :verwirrt:
und blicke grad mal gar nicht mehr durch....
Heißt das wir RLP'ler haben vor dem Bundesverfassungsgericht ne Niederlage einstecken müssen oder was?
Gegen was wurde genau geklagt?
Ich blick da irgendwie nicht mehr durch...sorry.... :(
 
Original geschrieben von Midivi



Ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof :verwirrt: :verwirrt:
und blicke grad mal gar nicht mehr durch....
Heißt das wir RLP'ler haben vor dem Bundesverfassungsgericht ne Niederlage einstecken müssen oder was?
Gegen was wurde genau geklagt?
Ich blick da irgendwie nicht mehr durch...sorry.... :(


Beckersmom hat die besondere Gabe, mit wenigen Worten einen Sachverhalt erklären zu können. Ich lasse ihr den Vortritt. An diesem Wochenende ist Rheinland-Pfalz-Tag in Koblenz. 300.000 Menschen sollen hier einströmen. Ich muss noch schnell ein paar Zäune setzen. Am Montag melde ich mich wieder.

Gruß Villiers
 
Original geschrieben von Villiers



Beckersmom hat die besondere Gabe, mit wenigen Worten einen Sachverhalt erklären zu können. Ich lasse ihr den Vortritt. An diesem Wochenende ist Rheinland-Pfalz-Tag in Koblenz. 300.000 Menschen sollen hier einströmen. Ich muss noch schnell ein paar Zäune setzen. Am Montag melde ich mich wieder.


Ich hoff ja nun doch, das war nicht irgendwie ironisch gemeint, Villiers ;)

@midivi:

Ich kann nur das widergeben, was in der Terminplanung des Bundesverfassungsgerichtes steht und das kannst Du da selbst nachlesen.
 
Original geschrieben von Midivi

Ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof :verwirrt: :verwirrt:
und blicke grad mal gar nicht mehr durch....
Heißt das wir RLP'ler haben vor dem Bundesverfassungsgericht ne Niederlage einstecken müssen oder was?
Gegen was wurde genau geklagt?
Ich blick da irgendwie nicht mehr durch...sorry.... :(

Die rheinland-pfälzischen Beschwerdeführer haben sich beim BVerfG gegen das Urteil des VGH RLP beschwert, sie haben eine sog. Urteilsbeschwerde eingelegt, das einzig mögliche "Rechtsmittel" gegen landesspezifische Rechtsverordnungen, die vom jeweiligen VGH bestätigt werden. Eine der beiden Beschwerden ist nicht angenommen worden, die andere läuft noch. Warum das so ist, ist nicht bekannt. Ich vermute, dass der Präsidentenwechsel beim BVerfG eine maßgebende Rolle gespielt hat. Prof. Dr. Papier ist seit April 2002 Präsident des BVerfG. Der ablehnende Bescheid stammt vom 10.05.2002. Papier hat an diesem Beschluss nicht mitgewirkt. Erst danach hat er wohl das Heft in die Hand genommen und will jetzt alle "Hundesachen" selber entscheiden. Ich werte dies als positives Zeichen. So hat er z. B. unter seinen Briefkopf (Der Vorsitzende) mit Verfügung vom 19.09.2002 (1 BvR 1682/01) "der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz, nachrichtlich der Bunderegierung, sowie dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Oktober 2002 gegeben."
Ob der VDH geantwortet hat, ist mir nicht bekannt.
Villiers
 
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