Original geschrieben von Midivi
Ich hoffe, das dann die Verordnung in RLP endlich fallen wird und dann werde ich (so Gott will!!) mit meinem hochgefährlichen Hund quer durch die Innenstadt maschieren...
Hallo Midivi,
die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz ist das Schöpfungswerk eines Ministers, eines sog. Verfassungsorgans, und trägt damit nach den Maßstäben dieses Bundeslandes den Segen Gottes. Im katholischen RLP dürfen socherart gezeichnete Schöpfungen nicht mittels eines profanen Normenkontrollverfahrens (nach § 47 VwGO) angezweifelt werden. Dies wäre eine Gotteslästerung!
Als Walter Zuber sein Werk schuf, ward er vom Heiligen Geist erleuchtet. Er hat im Zustand dieser mächtigen Erleuchtung herausgefunden, dass die rheinland-pfälzischen Rassehunde viel gefährlicher sind, als diejenigen anderer Bundesländer. Insofern ist das elitäte rheinland-pfälzische Regelungskonzept nicht mit den profanen Verordnungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu vergleichen, obwohl die Formulierungen weitgehend identisch sind. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat dies in seinem neuesten Urteil vom 23.05.2003 (7 K 1937/02.NW) über die rassenindizierte Zwangssterilisation politisch unerwünschten Lebens bestätigt.
Die göttliche Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz (Verwaltungsrichter betrachten sich hier als Mitgestalter der Politik!) ist ein politisches Machwerk, das über die Grenzen dieses Bundeslandes hinaus keine Bedeutung haben wird. Die Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesverwaltungsgericht sind bereits eingereicht. Mit einer positiven Entscheidung rechnen wir in Kürze.
Allerdings: Sobald die Revision zugelassen wird, bringt der göttliche Zuber den Entwurf eines Rassengesetzes in den Landtag ein, um nicht als Verlierer da zu stehen. (Wo kämen wir hin, wenn gewöhnliche Bürger das anspruchsvolle Schöpfungswerk eines RLP-Ministers ungestraft zu Fall bringen dürfen!?) Dann ist das Bundesverfassungsgericht gefordert.
Noch etwas: Wir Hundehalter sind erster Linie von den Medien bedroht! Der neuen Niedersächsischen Landesregierung ist es bis zum heutigen Tage gelungen, die beabsichtigte Novellierung des Hundegesetzes vor den Medien zu verbergen. Sobald dieses Vorhaben an die Öffentlichkeit dringt, wird Ministerpräsident Wulff von der Yellow-Press als Kampfhundefreund hingestellt. Es besteht die Gefahr, dass er dann den Rückzug antreten muss.
Grüße Villiers