havelchen
10 Jahre Mitglied
Mal abgesehen davon ob man es gut findet oder nicht - so ist es die meinung der Userin.
Ein Verstoß gegen ein Bundesgesetz schließt die freie Meinungsäusserung aus. Man kann dagegen sein, aber man hat es einzuhalten - oder mit Konsequenzen zu rechnen. Da kann hier auch niemand etwas dazu. So einfach ist das.
Ein Verstoß gegen ein Bundesgesetz schließt die freie Meinungsäusserung aus.
Vergesssen
Hast du dazu zufällig die Quellenangabe zum Gesetzestext ?
Oder handelt es sich eher um ein KSG Gesetz ?