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persilia

10 Jahre Mitglied
ein American Bulldog, der in RLP kein Listenhund ist, demzufolge keine Halteerlaubnis, keine Sachkunde, keinen Beißkorb etc. braucht, wird zu Besuchszwecken immer mal wieder nach Dortmund mitgeführt, wo er als "Hund bestimmter Rassen" gilt.
Welche Auflagen müssen nebst der Leinenpflicht erfüllt werden?
 
  • 20. Mai 2024
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Hi persilia ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
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Ich weiß nicht, ob es da regional Unterschiede gibt. Ich hatte mal in Duisburg nachgefragt und dort wurde mir gesagt, dass ich meinen AB mit Leine und Maulkorb führen müsste.
 
da wird es eher keine regionalen Unterschiede für Besuchshunde geben.

Weitere Frage: ist ein WT in NRW abgelegt für Besuchshunde ausreichend, um den Maulkorb nicht tragen zu müssen, oder müßte auch noch die MK-Befreiung gemacht werden (ist ja ein widerlegbar gefährlicher in NRW)? Ein Halti ist bei solch einem Kurzschnauzer keine Option, finde ich und einen MK ist er nicht gewöhnt.
 

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