Bremer Hundeverordnung teilweise gekippt

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Subject: OVG Bremen hat entschieden: Hundeverordnung vorläufig teilweise
gekippt.
Viel Kritik am Bremer Innenressort


Hallo, Ihr Kämpfer,

das OVG Bremen hat in einem Eilverfahren am 21. 9. vorläufig über die
Normenkontrollklage einer Mastin-Espagnol-Besitzerin in einem Urteil
entschieden (OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00), das heute
veröffentlicht wurde.

Tenor:

Die Klägerin darf ihre Hündin wieder ohne Maulkorb ausführen ( aber, nur
weil "Amanda" erfolgreich mit Höchstnote einen Wesentest in Niedersachsen
abgelegt hat).

Die Klägerin muss keine Schilder mit dem Hinweis "Gefährlicher Hund" an
ihrem Haus und an ihrer Praxis anbringen.

Dagegen seien Rasselisten als Anordnungskriterium grundsätzlich möglich
(mangels anderer Gliederungs-Alternativen), aber nur dann, wenn auch die
wirklich gefährlichen Rassen gelistet werden. Zur Klärung dieser Frage hat
das Gericht dem Land Bremen einen umfangreichen Fragenkatalog für die
Hauptverhandlung zur Beantwortung bis zum 31. 10. 00 auferlegt.

Vor allem, weshalb die Liste nicht alle gefährlichen Rassen umfasse?

Weshalb die überaus auffälligen Schäferhunde und Rottweiler, die alle
Beißstatistiken anführen, nicht gelistet seien?

Wie die Bordeaux-Dogge von der Bremer Liste entspringen konnte, die auf
Intervention eines höheren Polizeioffiziers und Besitzers einen Tag vor
der Verabschiedung von der Verordnung gestrichen wurde?

Das Gericht wörtlich: "Es könnte deshalb zweifelhaft sein, ob sich die
Ungleichbehandlung der erwähnten Hunderassen durch sachliche Gründe
rechtfertigen lässt".

Auch bezweifelt das Gericht, dass die neue Hundeverordnung ohne einen
Teamtest für Hund und Halter ( Bremen kennt bisher keinen Wesenstest )
haltbar sein könnte, der es dann dem Besitzer jeden Hundes gleich welcher
Rasse gestatten würde, dem Maulkorbzwang zu entkommen.

Vorläufig seien daher auch hier Wesenstests anderer Bundesländer
anzuerkennen.

Sonst verstoße die Bremer HVO eindeutig gegen den Tierschutz.

Insgesamt, so das Gericht, ist die "konkrete Ausgestaltung der erlassenen
Polizeiverordnung offensichtlich unvereinbar mit höherrangigem Recht; zu
einem weiteren Teil besteht Klärungsbedarf, der den Ausgang des
Hauptsacheverfahrens gegenwärtig als offen erscheinen lässt".

Mit einem Wort: Deftige Kritik an unserem Innensenator Bernt Schulte, der
mit markigen Worten eine ungenügende HVO hingeschludert hat.

Freundliche Grüße aus Bremen, Klaus Jarchow
 
  • 26. April 2024
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Das hört sich doch schon mal gar nicht schlecht an. Die Antwort auf die Frage nach der Zusammenstellung der Rasseliste warte ich gespannt ab, mal sehen was denen dazu einfällt.
 
Also ganz ehrlich - so schön diese Teilerfolge in den einzelnen Bundesländern auch sind, wenn die Spinner mit ihrem Bundesgesetz durchkommen sieht es wieder gänzlich mau aus.

Hat jemand Infos wie weit die mit ihrem Gesetz sind?????



hüpfende Grüße
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Sibse und Gipsy
 
Hi Sibse,

ne, seltsamerweise??? hört man von diesem Gesetz in letzter Zeit nichts mehr. Ich glaube, dieses wird klammheimlich verabschiedet und wir vor vollendete Tatsachen gestellt. Nennt mich einen Schwarzseher, aber ich bin davon überzeugt, daß es so laufen wird (hoffentlich irre ich mich).
Ich freue mich über jedes Bundesland, welches wenigstens einen klitzekleinen Teilerfolg erringt. Der Weg bis zur endgültigen Kippung der VO ist noch sehr lang, aber das schreckt mich nicht ab, im Gegenteil,

watson
 
Wenn die Bundesregierung dieses Gesetz tatsächlich verabschieden sollte, dann bleibt uns nur der Weg nach Karlsruhe. Aber das Bundesgesetz bzgl. Zuchtverbot von 3 Rassen beißt sich mit dem Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium bzgl. des Tierschutz-Hundezuchtgesetzes.
Weiß da er eine nicht, was der andere tut??
 
Nein, der eine weiß nicht was der andere tut. Aber ausbaden dürfen es die Bürger des Landes. Es ist doch schon im Kleinen so, wenn ich zum Amt gehe und frage Frau X bekomme ich eine andere Antwort als von Herrn Y auf einunddieselbe Frage. Wie sollen sich dann die Ministerien untereinander abstimmen? Es lebe die Bürokratie!!! und wir bezahlen sie mit
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watson
 
Die Politiker wissen sowieso nicht, was sie da eigentlich tun. Aber die Sache mit dem Bundesgesetz soll ja so geregelt werden, dass man das Tierschutzgesetz vorher diesbezüglich ändert. Damit wäre das Problem auch umgangen.




[Dieser Beitrag wurde von chacco am 27. September 2000 editiert.]
 
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