Bin so sauer, könnte heulen!

Jessy+Julius

15 Jahre Mitglied
Sorry Leutz,

muss mir mal eben Luft machen, vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage aus.
Es geht um Souris.
vor etwa 2 1/2 Wochen hat mich meine Freundin angerufen ob wir nicht einen kleinen Staff Welpen haben wollen. Sie macht gerade ein Praktikum beim TA.
der Welpe wurde vom OA beschlagnahmt, und weil sie so krank war dort beim TA untergebracht.
ich dachte mir ok, hilfste der Maus, das sie nicht ins TH in NRW muss.
Also haben wir sie genommen (eigentlich erst zur pflege).
Wir haben sie abgeholt und man sagte uns beim TA dass man sie nicht impfen konnte weil Durchfall.
Souris ist also nicht gechipt und geimpft gewesen.
das haben wir bei unserer TA machen lassen.
Nun der Hammer, gestern habe ich Post gehabt, ich soll für die Maus 270 Euro Vermittlungsgebühren bezahlen
ich stink sauer da angerufen und wollte wissen wie sich die 270 zusammen setzen.
Ja aus einer Infusion, Flohzeug und Wurmkur!!!
ich sagte der guten Dame, dass ich wüsste was eine Wurmkur kostet und der andere Kram und zwar keine 270 Euro
Sie geht nicht runter vom Preis, aber gnädigerweise darf ich in Raten zahlen
Ich habe versucht zu helfen und bekomme so einen Arschtritt.
Ich habe keinen Vertrag erhalten und auch nix Schriftliches vom OA nur die Rechnung vom TA.
Die gute Frau vom OA hat mich lediglich angerufen und gefragt was mit dem Hund jetzt sei, ob ich ihn übernehme! Ich bejate sie sagte dann nur na Sie sind ja in Niedersachsen das geht mich ja dann nix mehr an.
Das OA sagte mir auch ob ich auch wüsste das ich für die Kosten aufkommen muss dies bejate ich auch weil man mir sagte das ich Wurmkur und Flohzeug bezahlen muss.
War für mich auch völlig ok, aber doch keine 270 Euro!!!

bräuchte dringend einen Rat

haben natürlich auch Angst das die uns die kleine Maus wieder wegnehmen:(
 
  • 27. April 2024
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Hi Jessy+Julius ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja blöd gelaufen, aber eigentlich sollte man auch meinen, man macht sich vorher über die genauen Kosten mal schlau.:rolleyes:
 
Tolle Idee:sauer: auf die gleiche bin ich auch gekommen, und wie schon oben steht sagte man mir Wurmkur und Flohzeug.
Dein Kommentar ist nicht wirklich hilfreich :rolleyes:
 
Und wieso Vermittlungsgebühr?

Geht es jetzt um die TA-Rechnung oder um eine Vermittlungsgebühr?
 
Also ich habe eine Rechnung vom TA bekommen auf der steht Vermittlungsgebühr 270 Euro. ich habe da angerufen erstmal ist es keine Vermittlungsgebühr sondern Behandlungskosten Medis etc. diese sind auf der Rg. nicht ausgewiesen.
dann geht es darum das zum zeitpunkt der Behandlung das OA für die Lütte zuständig war. ich habe sie übernommen als sie nicht mehr in Behandlung war.
 
Wenn es keine Vermittlungsgebühr ist sonder die Behandlungskosten dann sollen die Dir erst einmal eine korrekte Rechnung zustellen!
 
Versteh ich das jetzt richtig, Du hast keinen schriftlichen Übernahmevertrag oder etwas anderes in schriftlicher Form außer dieser Rechnung vom TA auf der Vermittlungsgebühr steht? Gegeben wurde der Hund Dir aber vom Ordnungsamt?

Ich würde auch zu einem kompetenten Anwalt gehen bevor ich da einen Cent zahle.
Besonders professionell finde ich dieses Vorgehen nämlich nicht, so daß ich mich nun absichern würde.
 
ganz ehrlich, ich würde es zahlen!!!

die sache als solche ist das letzte, keine frage!!!! aber du hast dem kerlchen geholfen!!

vorsichtshalber würde ich die dame aber noch bitten, einen normalen abgabevertrag mit dir zu machen.

mach die "faust in der tasche", denk dir dein teil - einfach dem hund zuliebe.


lg barbara
 
das einzige was die Dame vom OA zu mir sagte war : " sie wohnen in Niedersachsen dann bin ich da nicht mehr für zuständig."
Ich dachte auch ich bekomme noch was Schriftliches, habe ja schon 2 Notnasen, daher weiss ich es ja auch, aberkam nüscht.

Habe jetzt erstmal ein Schreiben fertig gemacht mit der Bitte das die einzelnen Positionen aufgelistet werden und mir die korrigierte Rechnung zu geschickt wird.

Bin gespannt was kommt, und was die für 270 auflisten. Denn wie schon erwähnt war sie nicht geimpft und nicht gechipt.
 
ich bin ja gewillt zu zahlen, wenn es sein muss aber keine 270 Euro!!! 270 Euro für ne Wurmkur, entflohen und ne Infusion? und dass sie die Infusion bekommen hat zweifel ich stark an, hat kein rasiertes Bein, kein Einstich...
aber sowas macht man nicht, also wenn es zum äussersten kommt werde ich zahlen aber ich denke die müssen auch wissen das die dat nicht machen können.
 
ich dachte nur, wenn die sich quer stellt, ist das zu deinem nachteil und vor allem des hundes.

vielleicht besteht du mehr auf einen übernahmevertrag, als auf eine detaillierte rechnung. das geld ist ja dann schlimmstenfalls sowieso weg.

wünsche dir viel glück!!

lg barbara
 
Ich würde auch auf einer detaillierte Rechnung bestehen!!!

Vllt. sind es ja Bahandlungskosten und Schutzgebühr zusammen?

Ich finde, man muss nicht alles sofort und kommentarlos akzeptieren.

Hoffentlich klärt sich die Sache zu Deiner Zufriedenheit ;)
 
also du kommst aus nrw..ok, dann würde ich mich freuen, diesen betrag zahlen zu dürfen; denn wenn er nciht vom tierheim vermittelt wurde kannst du ihn nicht legal in besitz genommen haben und dürftest ihn auch nicht behalten. und 270 eur ist insgesamt ok.

pet
 
Pete. Erst lesen, dann posten. ;)

Der Hund wurde aus NRW übernommen, mit Genehmigung des Ordnungsamtes.

Aber die TE lebt in Niedersachsen.

Zwar im Grenzland, aber Landkreis Osnabrück ist trotzdem Niedersachsen, und wie und von wo man dort einen Staff erwirbt, ist im Moment noch ziemlich egal.

Der Hund wurde also in NRW vom O-Amt beschlagnahmt und dann mit Genehmigung des Amtes nach Niedersachsen vermittelt.

Von einer illegalen Inbesitznahme kann also nicht die Rede sein.

Und sie ist es im Übrigen auch dann in NRW nicht, wenn ein beschlagnahmter Hund vom O-Amt direkt an einen Interessenten weitergegeben wird, ohne Umweg über ein Tierheim.

(Was schon vereinzelt vorgekommen sein soll.)

--

Ich würde auch auf einer detaillierten Rechnung bestehen.

Übrigens: Da du keinen Vertrag hast - wieso sollten die dir den Hund "wieder wegnehmen können"? Die haben doch genauso wenig in der Hand wie du?
Und wieso sollten sie es wollen? So einen Hund zu vermitteln, ist ja nun nicht gerade leicht...
 
Pete. Erst lesen, dann posten. ;)

....
Und sie ist es im Übrigen auch dann in NRW nicht, wenn ein beschlagnahmter Hund vom O-Amt direkt an einen Interessenten weitergegeben wird, ohne Umweg über ein Tierheim.

(Was schon vereinzelt vorgekommen sein soll.)
....


ok, was das lesen betrifft, so gestehe ich ein, asche auf mein haupt. soweit es in niedersachsen noch keine einschlägige regelung gibt hast du natürlich recht.

was den zweiten teil betrifft, so weiß ich, dass oämter teilweise so vorgehen, es ist aber contra legem. öffentliches interesse besteht nur bei übernahme aus dem tierschutz. ist doof, ist aber so:

PETE
 
Habe mich jetzt an einen Rechtsanwalt gewand wird seinen Lauf nehmen, danke für eure Tipps
 
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