Original geschrieben von Wakan
Du erwartest eine Rechtsauskunft. Jeder, der Dir diese Frage verbindlich beantwortet, macht sich strafbar sofern er kein Jurist ist und Du nicht sein Mandant. "Grundsätzlich nehme ich aber an zu wissen, dass ein Hundehalter seinen Hund bei dem, für seinen Wohnort zuständigen Steueramt anzumelden hat. Absolut unfachmännisch und wahrscheinlich fehlinformiert nehme ich an, dass die Hundesteuer städtisch ist und somit an die jeweilige Stadt abzuführen ist. Ich nehme weiterhin an, dass eine bewusste Anmeldung auf eine andere Person den Straftatbestand der Steuerhinterzihung und anderer, strafrechtlich relevanter Tatbestände erfüllen würde."