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Mahony

Hallo liebe Leute,ich hab hier im Forum mal irgendwo gelesen,es gäbe einen BundesVerwaltungsGerichtsBeschluss der besagt,es sei nicht angemessen die Steuer für Soka höher als das 10fache der normalen Hundesteuer anzusetzen...hat jemand ne Ahnung wo ich das finde?Das wären immerhin 118€ Ersparnis für mich...
 
Ich weiß nicht ob dir das weiterhilft:

[FONT='Arial','sans-serif']Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Töging a. Inn[/FONT]
[FONT='Arial','sans-serif']folgende[/FONT]
[FONT='Arial,Bold','sans-serif']Satzung für die Erhebung der Hundesteuer[/FONT]

[FONT='Arial,Bold','sans-serif']§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz[/FONT]
[FONT='Arial','sans-serif'](1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund je [/FONT][FONT='Arial,Bold','sans-serif']30,00 [/FONT][FONT='Arial','sans-serif']€.[/FONT]
[FONT='Arial','sans-serif'](2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a dieser Satzung beträgt die Steuer das 10-fache[/FONT]
[FONT='Arial','sans-serif']des einfachen Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 (erhöhter Steuersatz) und damit jährlich[/FONT]
[FONT='Arial,Bold','sans-serif']300,00 €[/FONT][FONT='Arial','sans-serif'].[/FONT]


Soweit mir bekannt ist, darf nicht mehr als das 10fache des "normalen" Hundesteuersatzes erhöht werden.
 
Zweiter Versuch!

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Töging a. Inn
folgende
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund je 30,00 €.
(2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a dieser Satzung beträgt die Steuer das 10-fache
des einfachen Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 (erhöhter Steuersatz) und damit jährlich 300,00 €.
 
Es gibt keinen wirklichen Beschluss zum 10-fachen, soweit ich weiß. Es gibt aber das hier:


Kernaussage: eine Steuer darf nicht so hoch sein, dass sie faktisch einem Verbot der Haltung gleich kommt.
 
Hm, ja...danke...war gestern beim Amt und hab malwieder 416€Steuer für meine Pelznasen für's erste Halbjahr 2013 abgegeben. Zahl das immer'n Jahr im Vorraus damit ich auf der sicheren Seite bin...
und wie immer hat sich auch das Amt über die Unsummen aufgeregt die ich da ständig abliefern muss - natürlich erst nachdem die unwiderlegbar gefährliche Bestie ordentlich durchgeknuddelt und mit Leckerchen verwöhnt wurde...aber'n RLP-Urteil hilft mir auf Sylt wohl eher nicht weiter .
 

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