Bericht über Hearing zum Thema ”Kampfhunde” erschienen (19.09.2000)
Mit dem Hearing sollte eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion des Themas geschaffen und die Realisierung von Lösungen vorbereitet werden. Der Ausgangspunkt war die Motion Studer, die im Nationalrat demnächst behandelt wird. Nationalrat Studer trat an dem Hearing selbst als Refernt auf. Anschliessend berichteten 14 Fachleute in Kurzreferaten über den ganzen Themenbereich, der für die Beurteilung der Problematik aggressiver Hunde von Bedeutung ist.
Die Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ergab dass, eine umfassende und klare Bundeskompetenz in dieser Sache nicht vorhanden ist - allenfalls könnte der Bund, gestützt auf das geltende Verfassungsrecht, gewisse präventive Massnahmen gegen gefährliche Hunde vorschreiben.
Kynologen und Kynologinnen der AGGH reportierten aufschlussreiche Zahlen: So ist es beispielsweise wenig bekannt, dass mehr als 80% der Beissunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer kennt. 60% der Beiss-Opfer sind zudem Kinder. Todesfälle durch Hundebisse sind jedoch äusserst selten - seltener als Todesfälle durch Blitzschlag. Bei der Diskussion möglicher Problemlösungen war man sich einig, dass ein Verbot einzelner Rassen nichts bringen würde. Stattdessen kristallisierten sich für mögliche Massnahmen folgende Stossrichtungen heraus:
Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde als Grundlage für alle weiteren Massnahmen
Schaffung einer Beratungs-, Anlaufs- oder Ombudsstelle für Hundeprobleme
Vollzug von Massnahmen auf der Grundlage bestehender Gesetze verbessern
Schulung und eventuelle Prüfung der Hundehalter
Information auf allen Ebenen
Bessere Sozialisierung und Ausbildung der Hunde, besonders im Welpenalter
Haftpflicht für Züchter / Meldepflicht für Hundebisse.
Der 10 Seiten (plus Anhang) umfassende Bericht über das Hearing kann beim BVET bezogen oder von der Internet-Site des BVET (http://www.bvet.admin.ch... Focus/Gefährliche Hunde) heruntergeladen werden.
(Quelle: C.-H. Schweiz)
Mit dem Hearing sollte eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion des Themas geschaffen und die Realisierung von Lösungen vorbereitet werden. Der Ausgangspunkt war die Motion Studer, die im Nationalrat demnächst behandelt wird. Nationalrat Studer trat an dem Hearing selbst als Refernt auf. Anschliessend berichteten 14 Fachleute in Kurzreferaten über den ganzen Themenbereich, der für die Beurteilung der Problematik aggressiver Hunde von Bedeutung ist.
Die Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ergab dass, eine umfassende und klare Bundeskompetenz in dieser Sache nicht vorhanden ist - allenfalls könnte der Bund, gestützt auf das geltende Verfassungsrecht, gewisse präventive Massnahmen gegen gefährliche Hunde vorschreiben.
Kynologen und Kynologinnen der AGGH reportierten aufschlussreiche Zahlen: So ist es beispielsweise wenig bekannt, dass mehr als 80% der Beissunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer kennt. 60% der Beiss-Opfer sind zudem Kinder. Todesfälle durch Hundebisse sind jedoch äusserst selten - seltener als Todesfälle durch Blitzschlag. Bei der Diskussion möglicher Problemlösungen war man sich einig, dass ein Verbot einzelner Rassen nichts bringen würde. Stattdessen kristallisierten sich für mögliche Massnahmen folgende Stossrichtungen heraus:
Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde als Grundlage für alle weiteren Massnahmen
Schaffung einer Beratungs-, Anlaufs- oder Ombudsstelle für Hundeprobleme
Vollzug von Massnahmen auf der Grundlage bestehender Gesetze verbessern
Schulung und eventuelle Prüfung der Hundehalter
Information auf allen Ebenen
Bessere Sozialisierung und Ausbildung der Hunde, besonders im Welpenalter
Haftpflicht für Züchter / Meldepflicht für Hundebisse.
Der 10 Seiten (plus Anhang) umfassende Bericht über das Hearing kann beim BVET bezogen oder von der Internet-Site des BVET (http://www.bvet.admin.ch... Focus/Gefährliche Hunde) heruntergeladen werden.
(Quelle: C.-H. Schweiz)