Zahnlose Kampfhundeverordnung
Sendung vom
29.05.2001
Bericht:
Knud Vetten, Susan Kovacs
Apolda in Thüringen - Vor einem Monat wird die fünfzehnjährige Maria in dieser Straße von einem Rottweiler angefallen und in den Arm gebissen. Der Besitzer hatte den Hund angeleint, die Leine aber einfach seinem 7- jährigen Enkel in die Hand gedrückt.
Maria Klopfleisch
"Auf einmal fing der Rottweiler an zu bellen ...."
Äußerlich ist die Biss-Attacke verheilt. Doch die Mutter hat Strafanzeige gegen den Hundebesitzer wegen Körperverletzung gestellt. Sie hält die Strafverfolgung nach Angriffen gefährlicher Hunde für unzureichend.
Heike Klopfleisch
"Es hat ja die Realität gezeigt, daß erst bei Schwerstverletzungen.... erst die Staatsanwaltschaft reagiert."
Anfang des Jahres: Gerichtsurteil in Hamburg. Der Besitzer eines Kampfhundes wird zu 3½ Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Zwei der gefährlichen Tiere hatten den 6-jährigen Volkan auf einem Schulhof totgebissen. Ein Aufschrei nach schärferen Gesetzen und Verordnungen ging durchs Land und hatte Folgen.
Auch Leipzig hat reagiert. Das Ordnungsamt kontrolliert täglich öffentliche Parks. Hier gilt: Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet und Maulkorbzwang für Kampfhunde.
"Oh - da drüben haben wir ein paar. Wird mal hingehen, werde sie nochmal belehren"
Die Hunde-Halter haben inzwischen die Streife gesichtet, leinen ihre Hunde an, um einer Strafe zu entgehen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
hören immer wieder die gleichen Erklärungen und Ausreden. Natürlich ist der eigene Hund immer friedlich. - Gegenargument.
Adolf Göther
Ordnungsamt
"Nein, es bleibt immer wieder ein Tier. Und es gibt immer wieder Situationen, fürs Leben gezeichnet sind. Hinterher ist die Diskussion eigentlich müßig."
Wenig später ein Zwischenfall.
"Junger Mann, ist das ihr Hund ... aber ganz schnell - sonst."
Ein eher harmloses Ärgernis: der Besitzer führt seinen Hund gleich aus dem Park.
Einen Kampfhund sichtet die Hundestreife heute nicht. So ist es oft. Die Hundebesitzer kennen inzwischen die Plätze, die das Ordnungsamt regelmäßig kontrolliert.
Adolf Göther
Ordnungsamt
"Dort wo wir verschwinden würden, würden die Leutchen das schon merken und wieder Einzug halten. Aber wir wollen ja in dem Bereich, in dem wir Ordnung geschaffen - die Ordnung zu halten auch was tun. Darum geht´s ja."
Zwei Stunden im Park. Das Ordnungsamt ist weg, ein Staffordshire- Mischling da. Ohne Leine, ohne Maulkorb. Der Hundehalter sagt findet die neue Verordnung im Prinzip richtig, aber gerade bei seinem Hund hält er sie für unnötig.
"Bei gewissen Hund ist es schon angebracht, aber bei der ...."
Ganz sicher sind wir nicht.
Die Hundeinitiative Leipzig beim Waldspaziergang. Sie lehnt die Verordnung als Scheinlösung ab. Die Kontrollen des Ordnungsamts sind ihrer Meinung nach unzureichend, da sie vor allem nur harmlose Hundebesitzer treffen.
"Die Verordnung ist eigenlich nur für die Leute, die ihre Hunde im Griff haben... dort wo sie Angst haben sie könnten eine auf die Nase kriegen, gehen sie gar nicht erst hin.... es wird sich nichts ändern."
Einige Hundehalter ignorieren die neue Verordnungen jedoch komplett. Daniel S. aus Bernau in Brandenburg zum Beispiel. Er war bis vor einem Monat Besitzer eines Kampfhundes. Am 22. April erschießt die Polizei den Staffordshire, nachdem er ohne Leine, ohne Maulkorb in den Nachbargarten rannte und dort über eine Katze herfiel.
Daniel S.
"Der war ein halbes Jahr alt. Hat eine Katze gerissen. Wolf.... Ist normal Instinkt."
Die Nachbarn hatten das Tier überwältigt und festgebunden. Als die Polizei kam, hatte sich der Hund aber soweit befreit, daß die Beamten die Dienstwaffe zogen und den Staffordshire erschossen.
Daniel S. hat seinen Hund inzwischen im Garten begraben. Er hat dessen Tod im Prinzip selbst verursacht. Der Staffordshire wäre noch am Leben, hätte sein Besitzer die Regelungen befolgt. Trotzdem lehnt er sie weiter ab.
Daniel S.
"Find ich absolut *******. Tun keinem Menschen was. Wenn sie provoziert werden find ich echt in Ordnung, wenn sie angreifen."
Das könnte diesmal schwieriger werden. Denn eigentlich hätte der 29-jährige den inzwischen toten Staffordshire gar nicht halten dürfen. Daniel S. ist nämlich vorbestraft und das verbietet hier jegliche Haltung eines Kampfhundes. Die Behörden sind aber erst jetzt auf ihn aufmerksam geworden
Die Stadt hat ihm wegen Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 20.000 Mark gedroht.
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FAKT: Kampfhunde verbieten?
So habe ich es von der MDR HP,und so ählich wurde es auch im Fernsehen dargestellt.Das Mädchen,was von einem Rotti gebissen wurde,sagte aber wortwörtliuch:"Das war ein brauner Hund".Für mich ist der Rotti eigentlich schwarz und hat lediglich einen braunen Brand.Für mich persönlich war der Bericht negativ gemacht.
Bis dahin Sera und Dino