zusammenfassend: berechtigtes Interesse ist seit 1.1.2010 immer gegeben, wenn der Tierschutzgedanke im Vordergrund steht. Es reicht bei dieser Frage allein das Wort "Tierschutz" als Antwort.
wie Du schon im Eingang selber schreibst, ist es ein Staffordmischling (hat sicher keine Papier, worin steht, daß es ein reiner Staffordshire Terrier ist, deshalb im Zweifelsfalle immer Mischling).
So sollte sie die Hündin auch anmelden. In Impfpässen kann alles Mögliche stehen, es hat keinerlei Wert.