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Ich weiß jetzt nicht mehr ob ich's überlesen hab, stammt die hündin aus einem th in bawü?

Für einen staffbull ist sie schon gross, jedoch weiß man nicht was sonst noch mitgemischt hat....
Außer vielleicht das th kann kkonkrete angaben machen, da die Besitzer sie abgegeben haben....
 
  • 17. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Lennox_1201 ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
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zusammenfassend: berechtigtes Interesse ist seit 1.1.2010 immer gegeben, wenn der Tierschutzgedanke im Vordergrund steht. Es reicht bei dieser Frage allein das Wort "Tierschutz" als Antwort.

wie Du schon im Eingang selber schreibst, ist es ein Staffordmischling (hat sicher keine Papier, worin steht, daß es ein reiner Staffordshire Terrier ist, deshalb im Zweifelsfalle immer Mischling).
So sollte sie die Hündin auch anmelden. In Impfpässen kann alles Mögliche stehen, es hat keinerlei Wert.
 
definitiv kein staffbull... ergo WT und berechtigtes interesse, WENN noch kein WT vorhanden ist. WT aus anderen BL können aktzeptiert werden, wenn sie dem test aus BW entsprechen.

für einen hund aus dem tierheim ist immer berechtigtes interesse vorhanden. leider gibt manch ein OA erst die genehmigung, wenn ein WT vorliegt. ist aber nicht das problem.
es besteht in BW auch die möglichkeit ein gutachten machen zu lassen. dies wird dann anerkannt. ( gibt es ein urteil drüber )

hatte diesen fall in friedrichshafen. der hund hat ähnlichkeit mit dieser maus.. auch riesen steh ohren..
 
Sehe da also auch eher einen AmStaff-Mix, aber keinen Staffbull.

Trotzdem schöner Hund.
 

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