berechtigtes interesse zur haltung eines "kampfhundes"

Pumi

20 Jahre Mitglied
hallo,
eine gute freundin von mir ist im besitz, eines sogenannten kampfhundes, welche total lieb und verschmust ist!

die hündin ist ein staff-bullterrier welche in hamburg zur kategorie 1 zählt. das wirtschafts- und ordnungsamt hat sie zu einem amtstierarzt geschickt, weil die rasse nicht klar definiert war.

sie ist noch nicht kastriert (folgt aber in kürze), aber bestitzt bereits einen mikroship. auch eine haftpflichtversicherung ist für den hund vorhanden.

die hündin ist jetzt knapp 3 jahre alt und auch seit der 8en woche in ihrem bestizt!

nun braucht sie einen berechtigten nachweis, damit sie ihre hündin behalten darf!

kann mir da jemand weiterhelfen, bzw. hat jemand mit einer guten begründung erfolg gehabt, den hund zu behalten??!!

ich habe schon viele seiten im netz besucht, aber leider keinen anhaltspunkt gefunden, wo ich vielleicht soetwas finden könnte.

ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen...!!!!!
 
  • 23. Juni 2024
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Hi Pumi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Pumi,

Hat Deine Freundin Kinder? Wenn ja, gibt es ein Gerichtsurteil, welches begründet, dass es nicht so einfach ist einem Kind einen Hund wegzunehmen. Suche ich Dir im O-Wortlaut mit Aktenzeichen raus und stelle es hier rein.

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Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/
flamethrower.gif
 
folgendes habe ich gefunden:
bezieht sich zwar auf Mieter, ist doch aber bestimmt auch anderweitig anzuwenden.
=================================

Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. LG Lübeck Az.: 27 C 104
=================================
Noch mehr Urteile über Hunde sind auch zu finden in unter VEREIN - Urteile über Hunde.


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Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/
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Hallo Pumi !

Ist denn eine Rassezuordnung erfolgt ? Vielleicht sollte Deine Freundin ein Gegengutachten machen lassen ?
Lies dazu doch mal folgendes nach, ist sehr lang aber bitte alles lesen.


Liebe Rottigrüße von Vera
 
Hallo Pumi,

Deine Freundin ist aus Hamburg? *freu* Wir auch, mein Staff-Bull-Rüde und ich, vielleicht können wir uns ja mal treffen?! So nun zu dem eigentlichen Anliegen:

So leid es mir tut, aber Hamburg soll kein berechtigtes Interesse für Kat.-1. Hunde (also auch Staff-Bull-Terrier) anerkennen. Es gibt kein berechtigtes Interesse „so eine Kampfmaschine“ (die Worte von einem Politiker) zu halten. Ist dieser Hund denn schon ordnungsgemäß angemeldet? Vielleicht könnte man einen Bulli-Mix aus ihm machen, damit er unter die Kat.-2 fällt und nach bestandenem Wesenstest als ganz „normaler“ Hund „behandelt“ wird (auch steuerlich). Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn sie den Hund bei Bekannten oder Familie in Schleswig-Holstein anmelden könnte.


Zu Bandog: In Hamburg gab es mal eine Geschichte, die ich auch schon im Forum (im Alten) veröffentlicht hatte. Da war ein Familienvater gestorben. Das Kind bekam einen REDRIVER als psychologische Unterstützung. Der Vermieter duldete dann plötzlich keine Hunde mehr und der Hund musste weg (lt. Urteil). So hart es klingt, aber ich glaube nicht, daß ein sog. Kampfhund da JETZT noch eine Chance gegen die Behörden hat (zumindest nicht in Hamburg).


Melanie & Staff-Bull Darius
ICQ-# 49667891
Mail: SunnyHH@gmx.net
http://www.sunny73.de.vu
 
Hallo Pumi !

Erstmal ein herzliches Willkommen bei der KSG.

Den folgenden Beitrag hatte ich vor einiger Zeit schonmal hereingesetzt , da Du aber neu bist kannst Du Ihn ja nicht kennen :
----------------------------

Anhaltspunkte zur Definition des Berechtigten Interesses aus Sicht der Behörden
Berechtigtes Interesse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Hundeverordnung

Beim berechtigten Interesse im Sinne von 3 2 Abs. 1 Satz 2 der Hundeverordnung handelt es sich um einen
unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 der Hundeverordnung die Haltung gefährlicher Hunde grundsätzlich
verbietet und somit eine restriktive Auslegung in Bezug auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses
geboten ist. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Halten eines
gefährlichen Hundes sind stets die Besonderheiten des konkreten Einzelfalles zu berücksichtigen.
Bei Erteilung einer Erlaubnis ist dazulegen, warum aufgrund dieser Besonderheiten im konkreten Fall
entgegen dem grundsätzlichen Verbot des § 2 Abs. 1 das Vorliegen eines berechtigten Interesses
anzunehmen ist.

1. Neuanschaffungen
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Hundeverordnung kann bei
Hunden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung angeschafft werden (sollen), allenfalls
bei wissenschaftlichen Forschungszwecken oder in Fällen besonders ausgeprägten, sich aus
Tatsachen ergebenden persönlichen Tierschutzinteresses (Übernahme eines Hundes aus dem
Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins nach entsprechendem "Pre-Test“) angenommen werden.
Schutz- und Bewachungsbedürfnisse sind grundsätzlich keine hinreichenden Gründe, weil
sie auch mit Schutz- und Wachhunden zu befriedigen sind, die keine gefährlichen Hunde im Sinne
der Hundeverordnung sind.

2. Altfälle
Auch für Altfälle gilt das grundsätzliche Verbot des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung. Es kann jedoch in
besonders gelagerten Fällen, in denen ein gefährlicher Hund be­reits beim Inkrafttreten der
Hundeverordnung gehalten wurde - nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls - ein
berechtigtes Interesse an der weiteren Haltung diese Hundes anzunehmen sein. Ein berechtigtes
Interesse am Halten des Hundes kann dabei insbesondere durch folgende Gesichtspunkte dargelegt
werden:

a) Besonders intensive Mensch-Tier-Beziehungen (z. B. langjährige Haltung als einziger „Sozialpartner“
oder integrierter „Familienhund“),

b) besonders hoher, weit das normale Maß übersteigender, nachgewiesener Aufwand für Pflege und
Entwicklung des Hundes (z. B. besonders ausge­prägtes Engagement für den Hund in einem Hundeverein
o. dergl.),

c) wissenschaftliche Forschung.

Sollten mehrere der Fälle a) bis c) gleichzeitig gegeben sein, würde sich die Annahme des Vorliegens eines
berechtigtenInteresses verstärken.

3. Hinweis

Selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses darf die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen
Hundes nicht erteilt werden, wenn gegen die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers
Bedenken bestehen oder wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter entgegenstehen
(§ 2 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Hundeverordnung).

------------------------------------------------------------------


Viel Glück und alles Gute für Euch.



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merlin
bigball3.gif
 
Hi Merlin,

das gilt vielleicht für andere Bundesländer, aber hier geht es um Hamburg. Es mag hart klingen - Hamburg wird nur in Einzelfällen (also so gut wie nie) ein begründetes Interesse gelten lassen.

Hallo Puma,

herzlich willkommen bei den Kampfschmusern.
Das sicherste für den Hund wäre Sunny's Vorschlag zu folgen. Meldet den Hund bei einer Oma, Tante, Onkel in einem anderen Bundesland an, er ist dann nur zu Besuch in Hamburg wenn Kontrollen erfolgen.

Viele Grüße
watson
 
Hi watson !

Ich bin eigentlich davon ausgegangen das es "fast" jedem klar ist, was in Hamburg los ist.

Ich habe den Beitrag reingesetzt falls die Halterin Infos für evtl. andere BL braucht.

Ich hätte noch etwas dazu schreiben sollen, aber zu dem Zeitpunkt fing mein "kleiner Teufel" an zu meutern.

Schöne Grüße


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merlin
bigball3.gif
 
Hallo Pumi,

sollte Deine Freundin ein Problem wegen der angeblichen "Razzia" in Hamburg haben, hätte ich noch eine Lösung. Melde Dich doch bitte mal per E-Mail bei mir, dann kann ich Dir weiteres schreiben, welche Lösung es vorübergehend gibt.

Schreib an SunnyHH@gmx.net

helfende Grüße
SUNNY

Melanie & Staff-Bull Darius
ICQ-# 49667891
Mail: SunnyHH@gmx.net
http://www.sunny73.de.vu
 
vielen dank erstmal euch allen :) ich werde es ihr alles weiterleiten und hoffe, sie wird mit dem einen oder anderem vorschlag erfolg haben...

ist schön, wenn man noch so viel hilfe bekommt
redface.gif
)
 
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