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alexpresler

Hey liebe Forenuser,
zu meiner Person:
Ich bin Alex, 21 Jahre alt und komme aus Rheinland-Pfalz. Seitdem ich denken kann möchte ich einen Pitbull halten. Da ich mir dieser Aufgabe zunächst nicht gewachsen war, wollte ich es erst mit einer kleinen Rasse probieren und entschied mich für eine französische Bulldogge. Nun hab ich ca. 1 Jahr mit dieser Hund verbracht und war erstaunt, wie viel einfacher es war diesen Hund zu erziehen, als ich es mir vorgestellt hatte. Nun bin ich persönlich bereit mir einen Pitbull anzuschaffen.
Ich war eben beim Ordnungsamt und der Mann, welcher für die Erlaubnis und die Genehmigung der Listenhunde zuständig ist, ist zu 100% auf meiner Seite. Er hat mir mega viel geholfen und sagte auch, dass er mir liebend gern den Hund und dessen Haltung wünscht. Das Problem ist das berechtigte Interesse. Laut seiner Aussage, wird er mir (sofern was sinnvolles drin steht), das berechtigte Interesse in jedem Falle zusagen (eben weil er nichts von Rasselisten etc. hält und er von mir überzeugt ist, dass ich diesen Hund halten möchte). Das Problem liegt jetzt darin: Falls ein Dritter über diesen Antrag schaut (was nicht unbedingt der Fall sein muss, jedoch auch nicht ausgeschlossen), soll ich etwas einbringen was nur sehr schwer abzuweisen ist.

Sprich: Ich brauche konkrete Fallbeispiele von Leuten, die diese Genehmigung auf Grund des berechtigten Interesses erhalten haben, sodass ich diese darin miteinbeziehen kann.

Wichtig! Ich möchte keinen Tierheimhund, sondern einen Welpen aus einem Rasselistenfreien Bundesland ( Ja diese gibt es.)

Wer kann mir nun helfen beim Schreiben des Antrags?
Ich wäre euch sehr dankbar!
 
  • 30. April 2024
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Hi alexpresler ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 34 Personen
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In Rheinland Pfalz kann man als berechtigtes Interesse nur das adoptieren aus einem Tierheim angeben. Ein Hund vom Züchter wird nicht genehmigt. Dein Sachbearbeiter kann sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen, das übersteigt seine Kompetenzen.
 
Darf ich fragen, warum ein Tierheimhund (da gibt es ja auch immer wieder mal Welpen und Junghunde) nicht in Frage kommt?
 
Es gibt ja überall Junghunde- Tierheim, Tierschutz, verschiedene Vereine. Du kannst ja in deinem ganzen Bundesland nach einem passenden Hund suchen.
Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage des Sachbearbeiters verlassen- so verlockend es auch ist. Wie hellraiser geschrieben hat kann er sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen. Am Ende wird der Hund beschlagnahmt und du (und auch der Hund) haben nix gewonnen. So schade es auch sein mag, so sit die aktuelle Rechtslage.
 

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