K
KatjaZ
... wurde gelöscht.
Hallo
Meine Cousine hat sich letzte Woche einen Staff gekauft ohne sich groß Gedanken über die LHVO zu machen.
Nach einer Predigt meinerseits hat sie nun das Problem das sie den Hund ja besonders anmelden muß.
Es muß ein überwiegendes, besonderes Interesse an der Hundehaltung angegeben werden, hier weiß sie nicht welche Interessen genannt werden können um die Erlaubnis zu bekommen.
Wäre es ein Hund aus dem Tierheim könnte sie das ja als Interesse begründen, aber in diesem Fall?
Wäre super lieb von Euch wenn Ihr uns dazu Auskunft geben könntet!
Liebe Grüße
Katja
http://www.KatjaZimmermann.de
Meine Cousine hat sich letzte Woche einen Staff gekauft ohne sich groß Gedanken über die LHVO zu machen.
Nach einer Predigt meinerseits hat sie nun das Problem das sie den Hund ja besonders anmelden muß.
Es muß ein überwiegendes, besonderes Interesse an der Hundehaltung angegeben werden, hier weiß sie nicht welche Interessen genannt werden können um die Erlaubnis zu bekommen.
Wäre es ein Hund aus dem Tierheim könnte sie das ja als Interesse begründen, aber in diesem Fall?
Wäre super lieb von Euch wenn Ihr uns dazu Auskunft geben könntet!
Liebe Grüße
Katja
http://www.KatjaZimmermann.de