Begründung für ein überwiegendes Interesse an der Hundehaltung

K

KatjaZ

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Hallo
Meine Cousine hat sich letzte Woche einen Staff gekauft ohne sich groß Gedanken über die LHVO zu machen.
Nach einer Predigt meinerseits hat sie nun das Problem das sie den Hund ja besonders anmelden muß.
Es muß ein überwiegendes, besonderes Interesse an der Hundehaltung angegeben werden, hier weiß sie nicht welche Interessen genannt werden können um die Erlaubnis zu bekommen.
Wäre es ein Hund aus dem Tierheim könnte sie das ja als Interesse begründen, aber in diesem Fall?
Wäre super lieb von Euch wenn Ihr uns dazu Auskunft geben könntet!

Liebe Grüße
Katja
http://www.KatjaZimmermann.de

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  • 29. April 2024
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Hi KatjaZ ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Katja,

wo hat sie den Hund denn her? Und wie alt ist er? Also ich habe mal gehört, dass wenn eine Frau alleine wohnt, ein besonderes Interesse besteht. Da der Hund sie dann beschützen kann. Ob das allerdings wirklich stimmt weiß ich nicht. Gerüchte werden ja immer schnell in die Welt gesetzt.

Liebe Grüße

Nadine

http://www.schecker.net/Nadine

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Hallo Nadine!
Danke für Deine Antwort, aber ob das von der Behörde als Grund anerkannt wird?
Mhm ...
Der Rüde ist jetzt 20 Wochen alt und sie hat ihn von einem Bekannten übernommen da dieser den Welpen nicht mehr haben wollte weil er ihm zu lästig wurde.
Ihr tat der Hund leid und sie hat ihn, ohne Nachzudenken, abgekauft.
Und jetzt steht sie da und weiß nicht weiter ... da könnte ich mich dermaßen aufregen, aber das bringt sie auch nicht weiter.


Liebe Grüße
Katja
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Hi Katja,

also ich habe gehört es wird akzeptiert. Aber das ist widerum überall verschieden. Genau wie die HVO. Ja, deiner Schwester das jetzt vorzuhalten ist wohl sinnlos. Wie ich mich kenne hätte ich ebenso gehandelt
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Hat denn der Bekannte gezüchtet? Das hätte er doch gar nicht mehr gedurft oder?

Liebe Grüße

Nadine

http://www.schecker.net/Nadine

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COUSINE ... nicht Schwester!
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Wo der den Welpen her hat weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht.
Es reciht mir schon wenn ein Welpe nach ein paar Wochen abgegeben wird (egal an wen, ohne Schutzvertrag usw.) wenn er lästig wird.
Das sagt doch alles aus!!!

Liebe Grüße
Katja
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OK COUSINE.

Ja da hast du allerdings recht!

Liebe Grüße

Nadine

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'...ein überwiegendes besonderes Interesse kann zum Beispiel vorliegen, wenn es der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient.' Hier wird allerdings im Einzelfall nachgeprüft, ob 'besondere Gefährung' vorliegt; das allgemeine Einbruchsrisiko reicht i.d.R. nicht aus.

Weiterhin kann angewendet werden:
Besonderes öffentliches Interesse aus Gründen des Tierschutzes. Dazu muß der Hund allerdings von einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden.

Ansonsten wurde mir gesagt, daß es positive Gerichtsentscheidungen in z.B. Hamburg gab, hier kann man vielleicht ansetzen. Die einzelnen Fälle sind mir nicht bekannt, da müßte man sich dann schlau machen.

Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
Hallo Alexis!
Danke für die Antwort.
Also wäre es in diesem Fall ja scheinar unmöglich ein Interesse geltend zu machen da der Hund weder aus dem Tierschutz stammt noch das er nachweislich gefährdete Objekete bewachen soll ... oder sehe ich das falsch??

Liebe Grüße
Katja
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...wie gesagt, es gab auch positive Urteile, auf die man sich evtl. berufen könnte.
Versuch mal, ein paar Stichworte in die diversen Suchmaschinen einzugeben.

Wäre der Hund kurzfristig in einem Tierheim, so könnte eine Vermittlung auch darüber laufen.

Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
Ja, bin gerade schon fleißig dabei die Suchmaschinen zum qualmen zu bringen ... habe ja sonst nix zu tun! *grins*

Das ist doch absolut bescheuert!
Da kann man sich einen Hund kaufen, bekommt ihn nicht genehmigt weil kein Interesse begründet ist, gibt ihn für ein paar Tage ins Tierheim, holt ihn da raus und ... plötzlich ist das Interesse gerechtfertig!
Also, über die Behörden kann ich mich echt nur aufregen!!!!

Liebe Grüße
Katja
http://www.KatjaZimmermann.de

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in solchen fällen setzt man sich mit dem ortsansässigen tierschutzverein in verbindung und fragt, ob sie dafür einen pflegevertrag ausstellen.
der hund wäre dann zwar im besitz d. tierschutzvereins, aber so ist gesichert (wenn sie euch helfen!), dass er nicht eingezogen und im th landen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Löwner
TIERE KÖNNEN NICHT KÄMPFEN!! (Privatinitiative)
[email protected]
 
also ich schließe mich sonic an.
setz dich mal mit dem tierheim in verbindung und schildere die situation. die helfen bestimmt und regeln das so, als ob der hund von denen wäre...
ehrlich gesagt ist ja deine cousine...naja, wie soll ich sagen...etwas unterbelichtet? ich meine nach 1,5 jahren hvo sollte man sich da mal ein bißchen mehr gedanken machen, wenn man so ne rasse will, besonders, da du dich ja damit ein bißchen beschäftigst.
aber naja, passiert ist passiert.
also bei uns in rheinland-pfalz ist es so mit dem interesse: um ein grundstück zu bewachen, muß es kein staff sein. dieses argument gilt nur, wenn du etwas außerhalb, also sozusagen mitten im feld, wohnst und nicht in einer dicht besiedelten wohngegend, wo du einen nachbarn hast.
das interesse bezüglich des tierschutzes gilt bei uns auch.
aber: es werden kaum haltegenehmigungen ausgegeben an neu-hunde-besitzer.
bei uns können die hunde mit einem pflegevertrag aus dem tierheim geholt werden (=koblenzer modell) und dann brauchst du kein berechtigtes interesse.
aber: du darfst den hund nur aus einem tierheim aus einem anderen bundesland als rheinland-pfalz nehmen, wenn in dem abgabe-bundesland die gleichen vorschriften herrschen wie bei uns.
ich hoffe, man kann das verstehen.....
wo kommst du her?
hoffe, es gelingt euch.
drücke die daumen....
 
ich nochmal.....
anscheinend ist der hund noch nicht registriet.
könnt ihr ihn nicht anders deklarieren? habt ihr kat.2 hunde? bei uns gibt es nur 3 rassen und 1 kat., da kann man einen bulldog drausmachen und der hat dann keine auflagen.
ist vielleicht auch ne idee, die zu prüfen wäre....
 
Das ist ein guter Tip, hoffe meine Cousine nimmt sich das an und erkundigt sich beim Kölner Tierschutz deswegen.
Es ist ihr erster Hund, vorher hatten sie einen Dalmatiner der eingeschläfert werden mußte und sie hat sich nie mit der LHVO auseinandergesetzt.
Tja, als sie dann den Welpen sah hat sie Mitleid bekommen und ihm dem Kerl für viel Geld abgekauft ... was ich in keinster Weise nachvollziehen kann in der jetzigen Zeit ... *kopfschüttel*

Drückt mal die Daumen das dann alles so klappt und sie den Kleinen behalten kann!!!

Liebe Grüße
Katja
http://www.KatjaZimmermann.de

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auch wenn ich eigentlich nichts davon halte einen hund "umzudeklarieren", denke aber mal, dass das eine möglichkeit sein könnte dem armen kerl lebenslangen mk zu ersparen.

wäre einen versuch wert.....

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
....natürlich muß dann ja auch der tierarzt mitmachen, weil der den impfpass ausfüllen muß.....
evtl. american-bulldog-mix oder so.....wenn es hinkommt....dann kann er ja auch gleich so gechipt werden und gut ist dann.
steht der bei euch drauf??
normalerweise steht der nicht drauf oder in kat. 2 (bei der man ja aber auch gewisse auflagen hat).
mal prüfen....
 
hi sibse. warum hälst du nichts davon?
findest du eine unwiderlegbare gefährlichkeit besser??
also bei uns in rheinland-pfalz ist das eigentlich normal. traurig das man das machen muß, aber leider wahr.....
 
Ich würde den Hund auch als Mischling ausgeben. oder z.B. als American Bulldog (steht z.B. in Bayern nicht auf der Liste). Einen Versuch ist es doch wert. Oder?

Grüssle

Squeeky

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hiho mia
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aus einem gaaaanz einfachen grund:

aus vielen amstaff's oder pit's wurden labbi-boxer, boxer-irgendwas, labbi-irgendwas mischlinge.
wenn jetzt diese als mischlinge deklarierten hunde mal was anstellen, fällt das auf die angeblichen rassen zurück.
was wäre für unsere politricks die logische konsequenz?
auch der labbi und der boxer sind gefährlich....
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außerdem:
wenn irgendwann nur noch "harmlose mischlinge" durch die gegend marschieren, wer kämpft dann für die SoKa's?????

ist doch leider eine tatsache, das viele hundebesitzer, die zwar wissen, das ihr hund eigentlich zu den SoKa's gehört, diesen aber als irgendwas-mischung eingetragen haben, sich zurückziehen um ihre ruhe zu haben (was ich in gewissem maß auch verstehen kann).

squeeky:
soweit ich informiert bin, soll der am bulldog in bayern auf liste 2 !

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Sibse,

es haben sich auch viele Listi-Halter zurückgezogen, Wesenstest bestanden, oder vielleicht einfach müde geworden.
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Ich habe auch "nur" zwei Mischlinge, aber zurückgezogen habe ich mich nicht. Und so geht es vielen, schätze ich mal.

Was allerdings auch sehr müde und mutlos macht, ist die wunderschöne Vereinsdudelei, die schon einige Zeit dran ist. Die akute Phase ist vorbei, und schon käbbelt man untereinander. Bzw. teilweise wird nicht gekäbbelt, sondern gehen Leute, die eigentlich gemeinsam für ein Ziel kämpfen, sich aufs Böseste gegenseitig an. Egal, ob das jetzt personen- oder rassenbezogen ist, aber es macht mich müde, traurig, etwas ratlos... Zerstritten schaffen wir es wirklich nicht! Ob es nun um Listi-Halter, Halter von umdeklarierten Mischlingen, oder Halter von "normalen" Hunden - ob Mischling oder reinrassig - geht, es wird jeder gebraucht!

So, mein Wort zum Dienstag, hat zwar nichts mit dem Thread direkt zu tun, aber was soll es.
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Josi mit Anhang
 
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