Hi Ihr Lieben,
ich setze mich schonmal ein bißchen mit der Durchführung des neu Beantragen der Halteerlaubnis auseinander. Der Herr vom Ordnungsamt hat mir den Antrag zum Ausfüllen geschickt und nun steht hier zum ankreuzen:
Mein überwiegendes besonderes Interesse an der Haltung des Hundes habe ich auf einem besonderen Blatt begründet ( nur bei Hunden im Sinne des §3 Abs. 2 oder Abs.3 Nr.1 und 2 sofern der Hund nach dem 06.07.2000 angeschafft wurde).
Da schreib ich als Begründung dass ich diese Hunde toll und schützenswert finde und ein geeigneter Mensch bin da ich schon Erfahrung mit dieser Rasse hab und ähnliches oder wie? Und ein besonderes Interesse am Tierschutz in Bezug auf diese Hunde habe? Damals musste ich das nicht machen, war aber auch schon nach 2000...
ich setze mich schonmal ein bißchen mit der Durchführung des neu Beantragen der Halteerlaubnis auseinander. Der Herr vom Ordnungsamt hat mir den Antrag zum Ausfüllen geschickt und nun steht hier zum ankreuzen:
Mein überwiegendes besonderes Interesse an der Haltung des Hundes habe ich auf einem besonderen Blatt begründet ( nur bei Hunden im Sinne des §3 Abs. 2 oder Abs.3 Nr.1 und 2 sofern der Hund nach dem 06.07.2000 angeschafft wurde).
Da schreib ich als Begründung dass ich diese Hunde toll und schützenswert finde und ein geeigneter Mensch bin da ich schon Erfahrung mit dieser Rasse hab und ähnliches oder wie? Und ein besonderes Interesse am Tierschutz in Bezug auf diese Hunde habe? Damals musste ich das nicht machen, war aber auch schon nach 2000...