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Beate

Hallo Leute,

würde mich mal interessieren, ob die Genehmigung zur Maulkorbbefreiung (nach bestandenem Wesenstest) wirklich nur auf jeweils 2 Jahre befristet ist und der Test dann alle 2 Jahre wiederholt werden muss? Hat einer von Euch aus Hessen die Genehmigung schon in der Hand und wenn ja, steht da etwas drin von einer Befristung?
Wir haben bereits vor knapp 2 Jahren in Wiesbaden die Wesensprüfung abgelegt (war damals schon Pflicht in Wiesbaden)und uns wurde gesagt, wir müssten im November erneut den Wesenstest machen (alles Geldabzogerei meiner Meinung nach).
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße,
Beate & Sina
 
  • 27. April 2024
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Der Wesenstest der im Kreis Mettmann abgelegt wird, hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Die Gebühr für Wesenstest, Sachkundenachweis und Auslagen des Ordnungsamtes soll 200,00 DM betragen. Ich habe die schriftliche Bestätigung noch nicht bekommen, aber Bekannte die Ende August die Prüfungen abgelegt haben, haben diesen Bescheid erhalten. Also schon mal fürs nächste Jahr sparen.
 
Der Wesenstest der im Kreis Mettmann abgelegt wird, hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Die Gebühr für Wesenstest, Sachkundenachweis und Auslagen des Ordnungsamtes soll 200,00 DM betragen. Ich habe die schriftliche Bestätigung noch nicht bekommen, aber Bekannte die Ende August die Prüfungen abgelegt haben, haben diesen Bescheid erhalten. Also schon mal fürs nächste Jahr sparen.
 

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