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SandraNero

15 Jahre Mitglied
Hallo.

Ich bräuchte die Hundeverordnung für den Ort und wenns geht auch die Hundesteuersatzung.
Bin mal wieder zu blond

Danke
 
  • 23. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi SandraNero ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
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Die "Verordnung über die Haltung von Hunden im Gemeindebereich (Anleinverordnung)" findest du beim unter Ortsrecht (ganz oben).

Die Hundesteuer beträgt jährlich 20 EURO je Hund (Normalsatz) bzw. 10 EURO (ermäßigter Satz). Die Hundesteuersatzung ist nicht im Netz.
 
Stimmt. Wir haben 50Euro und sie wollen angeblich aufs doppelte erhöhen
 
Hallo.

Also ich muss nochmal sichergehen...habe ich das nun richtig verstanden...man muss 20euro im jahr zahlen..nix beim ordnungsamt anmelden und nen sachkundetest gibts auch nich Weil mehr als wo und wie man seinen Hund anleinen muss steht da ja nich...


Und direkt noch ne Frage: Schatzi ist da gemeldet(und meldet seine 2 da nu auch an..)...nu isser aber auch mit die Hundis öffters hier..is des schlimm?
 
Daneben gilt natürlich noch die !

SandraNero schrieb:
Und direkt noch ne Frage: Schatzi ist da gemeldet(und meldet seine 2 da nu auch an..)...nu isser aber auch mit die Hundis öffters hier..is des schlimm?
Wenn Donaustauf sein Hauptwohnsitz ist, an dem er die meiste Zeit verbringt, ist das kein Problem. Er muss dann halt die Regelungen für Besuchshunde in NRW beachten.
 
Die bayerische VO gibt es z.B. auf der Seite des bayerischen Innenministeriums....


....oder man ist in der KSG und Wolfgang macht es einem ganz leicht, denn Wolfgang war so lieb, in seinen Beiträgen für Dich schon zu verlinken, d.h. Du musst nur auf die blauen unterstrichenen Worte Klicken und schon biste da...
 

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