In Hamburg sollen die geprüften soKas jetzt nicht einmal in andere Bundesländer vermittelt werden dürfen.
Eine solche Einstellung geht sogar über das hinaus, was in Bayern praktiziert wird:
In dem PDF-Dokument die handschriftliche Stelle suchen und in den blauen Rahmen hineinklicken (oder Seite 3 per Piktogramm anwählen), das führt zur ANLAGE (Schreibmschinenschrift), dort steht:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Der Nr. 37.3 wird folgender Satz 5 angefügt:
"Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn zur Vermeidung der (weiteren) Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person sich zu tierschützerischen Aufnahme eines Kampfhundes bereit erklärt oder eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht."
[/quote]
ciao
Andreas
Eine solche Einstellung geht sogar über das hinaus, was in Bayern praktiziert wird:
In dem PDF-Dokument die handschriftliche Stelle suchen und in den blauen Rahmen hineinklicken (oder Seite 3 per Piktogramm anwählen), das führt zur ANLAGE (Schreibmschinenschrift), dort steht:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Der Nr. 37.3 wird folgender Satz 5 angefügt:
"Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn zur Vermeidung der (weiteren) Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person sich zu tierschützerischen Aufnahme eines Kampfhundes bereit erklärt oder eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht."
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Andreas