Aufhebung Leinenzwang?

Bulli_Fan

10 Jahre Mitglied
Halllo liebe Fories :hallo:

Ich war jetzt schon lange nicht mehr hier. Also ich werde jetzt in den Sommerferien zu meinem Vater ziehen und dann werden wir uns ein Wuffi aus dem Tierheim holen. Momentan schwanken wir zwischen einem Dobi und einem Staff. (Genaueres zum Charackter werden wir noch bei einem Besuch erfahren ;))

Allerdings gefällt uns der Staff irgendwie besser (war schon immer ein Fan von Staffs :D).
Nur ist es halt so, dass er noch keinen Wesenstest hat. Wir werden zwar auch mit dem Tierheim noch weiteres besprechen, aber ich hätte gerne trotzdem schonmal gerne ein paar Infos. So wie ich es von unserem örtlichen Tierheim kenne (war dort ehrenamtlicher Gassigeher) bleibt der Hund bis zum Wesenstest im Tierheim.

Wie ist es dann eigentlich mit dem Leinenzwang? Ich weiß, dass der auch mit bestandenen Wesenstest noch besteht. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man den nur durch die BH auflösen kann und selbst dann nicht immer... Und muss der Hund dann überall an der Leine geführt werden? Habe mal gehört, dass es in Hundeauslaufgebieten nicht gelten soll...

Wir werden nächste Woche auch noch bei der Gemeinde anrufen.

Ich würde mich über Antworten freuen.
(Bin im Rechtlichen (noch) nicht so ganz fit ;))

LG Lisa
 
  • 3. Mai 2024
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Hi Bulli_Fan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Hund bleibt bis zum WT im Tierheim, nach bestandenem Wesenstest hat er nur die Maulkorbbefreihung. Die Leinenbefreihung bekommt nicht automatisch durch die BH.
Ich glaube nicht, dass der Katagoriehund in Hundeauslaufgebieten (auch wenn sie eingezäunt sind) frei laufen darf. Das darf er nur auf privatem, sicher eingezäunten Gelände.
 
Erstmal schön, dass ihr euch für einen TH-Hund entscheidet :)

Rasse: nunja, Staff und Dobermann unterscheiden sich doch ziemlich in deren Charakteren ;) und Rassetypischen Eigenschaften...

Ohne Wesenstest darf der Hund vom TH nicht an euch vermittelt werden. Nach dessen Bestehen bleibt, wie schon richtig erwähnt, der Leinenzwang bestehen und zwar überall. BH und / oder Teamtest kannst du machen und dann versuchen eine Befreiung zu beantragt. Vielleicht klappt das ja, es gibt Fälle da wurde eine Befreiung erreicht, aber auch viele Fälle, bei denen keine erreicht wurde.

Halte uns auf dem laufenden, wenn du genaueres weißt, auch zum Neufamilienmitglied ;)
 
Hallo,

wir sind ja nun auch seit über einen Monat stolze 3-fach Hundebesitzer*g* und der Neuzugang ist auch eine kleine Staffi-Maus:)
Bei uns reicht eine bestandene BH leider nicht zur Leinenbefreiung aus. Hundefreiläufe gibt es bei uns in der Nähe so wieso nicht, daher kenn ich mich da leider nicht aus.
Unsere Huschu ist gut eingezäunt, so darf Anny "auch" (=und bei uns im Garten) dort ohne Leine laufen/toben.
 
:hallo:, schön dass du dich vorab informierst....

Ich sag's ja nicht gern, da ich mir diesbezüglich schon öfter comments anhören musste, aber es ist durchaus möglich, ich kenne ein paar Leute, in bawü ne LB für Kat.1 zu erhalten!
Ich hab selbst für lennox die LB und dies OHNE BH-Prüfung!
Redet mit den Leuten vom OA, es ist ja auch möglich den LB zu erhalten mit bestimmten Auflagen, z.B. nur für bestimmte Gebiete, anleinen wenn Leute oder Hunde entgegen kommen etc.
 
Hier ist schon alles gesagt. Soweit ich mich erinnern kann kommt da noch ein anderes Problem auf euch zu wenn ihr euch einen Staffie holt. Selbst mit WT darf er nur von Volljährigen Personen ausgeführt werden.
 
Hm soweit ich weiß schon. Blöd ...steht natürlich nichts davon in der Verwaltungsvorschrift der LVHO....aber ich bin der Meinung dass es so ist, dass man dennoch Volljährig sein muss. Der WT dient ja lediglich dazu den Maulkobrzwang loszuwerden....
 
Also wir haben eine Ausnahmegenehmigung - Leinenbefreiung für die Bullis für vorgeschrieben Gebiete, diese sind groß und gern genutzte Gegenden :D
Wir haben keine BH, gehen zwar auf den HuPl, aber danach wurde gar nicht gefragt.
Kommt wirklich auf den Typ vom zuständigen OA an, einfach mal höflich fragen ;)
(ich hab letztens sogar noch für ein weiteres Gebiet eine Ausnahmegenehmigung bekommen - nun sind es 4!)

Als wir kürzlich zum Westenstest mussten, stand auf dem Merkzettel: ...mindestens 16 Jahre alt sein.
 
Erstmal danke für die vielen Antworten :) Wir werden jetzt in den nächsten Tagen mal beim OA anrufen und nachfragen. Wenn wir dann genaueres wissen gehen wir, wenn wir es zeitlich schaffen nächstes Wochenende mal im Tierheim vorbei und schauen uns die beiden mal an ;)
 
wenn ich dir n tip geben darf: stell deine anfragen ans OA schriftlich, am tele bekommt man zuschnell irgendwas erzählt (positiv u negativ), das negative manchmal ohne rechtsgrundlage und auf das positive kannst du dich nicht berufen.

schriftlich müssen die genauer schauen und du hast zumindest eine offiziele stellungnahme in der hand

lb an sich ist so ein thema, für meinen liste 2 hund musste ich sie mit dem anwalt durchklagen und in anderen gemeinden bekommen liste 1 hunde die automatisch mit dem wt...

musst du abklären wie es die gemeinde, in der du lebst, so hält.
 
Also uns wurde gesagt, dass man nach bestandenen Wesenstest den Hund überall ohne Leine laufen lassen darf, wo keine Häuser oder Bauernhöfe in der Nähe sind. Wenn das wirklich so wäre (lasse mir das dann noch schriftlich geben), dann wäre es wirklich sehr geschickt, da man vom Haus meines Vaters aus nach 200m bei den Wiesen, Feldern und Wäldern ist ;) In der "Stadt" (ist ein eher ein Dorf :D) muss er dann aber trotzdem mit Leine laufen. Es ist dann auch der erste Kampfschmusi dort...
 
Das würde ich mir auf alle Fälle schriftlich bestätigen lassen, kann ich soo nicht wirklich glauben, aber wäre ja sehr schön für euch
 
Also uns wurde gesagt, dass man nach bestandenen Wesenstest den Hund überall ohne Leine laufen lassen darf, wo keine Häuser oder Bauernhöfe in der Nähe sind. Wenn das wirklich so wäre (lasse mir das dann noch schriftlich geben), dann wäre es wirklich sehr geschickt, da man vom Haus meines Vaters aus nach 200m bei den Wiesen, Feldern und Wäldern ist ;) In der "Stadt" (ist ein eher ein Dorf :D) muss er dann aber trotzdem mit Leine laufen. Es ist dann auch der erste Kampfschmusi dort...

sowas würde ich erst glauben wenn ich es schwarz auf weiß als ordentliche amtliche leinenbefreiung in der hand halten würde.

nein so ist es nicht. der hund hat weiterhin leinenzwang. und das überall, ob nun innerorts oder außerorts. überall gilt der leinenzwang für einen kampfi.

aber redet mal mit dem ordnungsamt bei euch. vielleicht kann man ja mit denen reden und so ganz leicht ohne eine bh an die befreiung kommen.
 
Ich kann mir wie gesagt auch nicht so wirklich vorstellen, dass es so "einfach" ist, aber das werde ich mir wie gesagt einfach nochmal schriftlich geben lassen. Die BH werde ich mit dem Hundi auf jeden Fall machen - oder es zumindest versuchen :D
 
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