Ich frage mich inzwischen warum es überhaupt Auflagen geben sollte.
1. Er hat ja nicht gebissen, deswegen denke ich wäre Maulkorbzwang völlig sinnlos. Und hätte am umwerfen nix geändert.
2. War er ja theoretisch auch an der Leine. Bzw tue ich jetzt mal das am Geschirr festhalten damit gleich setzen. Hab ihn also von alleine schon weitestgehend gesichert gehabt.
Ausserdem ist das OA noch nicht involviert.
Zu den Verletzungen in der Anzeige steht bzw ich weiß das sie ne mini Schürfwunde im Gesicht hat und ne kleinere am Knie. Von Prellungen steht nix in der Anzeige.
2. War er ja theoretisch auch an der Leine. Bzw tue ich jetzt mal das am Geschirr festhalten damit gleich setzen. Hab ihn also von alleine schon weitestgehend gesichert gehabt.
Es war kein Beißvorfall, keine Aggression und auch keine gezielte Aktion. Quasi wo gehobelt wird, da fallen Späne. (Ich gehe auch freiwillig woanders lang, wenn Dachdecker am Werke sind.)
@Buroni: Klar ist ein Anwalt die beste Wahl, wenn er was taugt. Besonders wenn es darum geht, die eigene Seite des Vorfalls schriftlich zu schildern. Man will es ja nicht noch schlimmer machen.
Zu der Dachdeckergeschichte: Nach dem Motto "Schadensminderungspflicht" ist es manchmal besser, die Straßenseite zu wechseln und nicht selten fragt ein Richter auch: "Mußten Sie denn unbedingt da langgehen, wenn sie gesehen haben, dass da gerade (...) passiert?"
Ich persönlich habe lieber mal auf mein Recht verzichtet und bin gesund geblieben, als mit einem Ziegel im Kopf steckend vor Gericht recht zu bekommen, aber Lebensqualität und Gesundheit verloren zu haben.
Zu der Dachdeckergeschichte: Nach dem Motto "Schadensminderungspflicht" ist es manchmal besser, die Straßenseite zu wechseln und nicht selten fragt ein Richter auch: "Mußten Sie denn unbedingt da langgehen, wenn sie gesehen haben, dass da gerade (...) passiert?"
Hallo Trixie,
bei meinem Besuch vorhin beim Ordnungsamt habe ich auch ein wenig über Deinen Vorfall mit dem Sachbearbeiter für Hundeangelegenheiten gesprochen:
Zum einen dürfte eine strafrechtliche Klage evtl. abgewiesen werden, da kein öffentliches Interesse besteht.
Es war kein Beißvorfall, keine Aggression und auch keine gezielte Aktion. Quasi wo gehobelt wird, da fallen Späne. (Ich gehe auch freiwillig woanders lang, wenn Dachdecker am Werke sind.)
Zivilrechtlich gibt es keine weiteren Ansprüche, da Dein Wauzl ja versichert ist.
Ein Staatsanwalt dürfte den Vorfall mit einer gescheiten Aussage von Dir vorab einschätzen können und ggfls. einen Hundegutachter befragen. Das ist wahrscheinlich den Aufwand jedoch nicht wert und die Akte wird geschlossen...
Hört sich für mich plausibel an und ich wünsche Dir, dass es genau so auch verläuft.
Gruß
Kai
Er darf nicht mehr mit anderen Hunden spielen, jeder Ansatz von Freude und Aufregung wird sofort streng unterbunden.
Bis auf das lösen und kontrolliertes Spiel läuft er nur noch Fuß.
Ich weiß nämlich das er durch solche Sachen sich sehr schnell hoch und überdrehen lässt.
Und falls es zu einem Wesentest kommen sollte muss er ja seine ruhige Seite zeigen die er zu 99% der Zeit auch hat.
Das letzte Prozent trainiere ich jetzt noch weg, damit nichts mehr passiert.
Habe auch gelernt und gehe nicht mehr mit Geschirr sondern nur noch mit Würgehalsband,
damit dies auch wirklich nimmer passieren kann mit dem losreißen.
Was kann ich denn noch tun?