Hallo Hundefreunde,
ich habe in meiner Sache mit Herrn Rechtsanwalt Weidemann aus Köln Kontakt aufgenommen und habe diesem meine Sachlage geschildert und gefragt ob er mir zu meinem Recht in dieser Sache verhelfen kann.Als erste Antwort bekam ich ,dass meine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des ablehnenden Bescheides sicherlich nicht unberechtigt erscheinen.Desweiteren schrieb er ,dass wenn der Hund mittlerweile allerdings eingeschläfert wurde,hat sich das Erlaubnis-bzw.ein etwaiges Widerspruchsverfahren erledigt, so dass diese Verfahren dem Grunde nach einzustellen sind.Eine Sachentscheidung wäre allenfalls im Rahmen einer Fortsetzungsfestellungsklage andenkbar, doch benötige er insofern weitergehende Infos usw.
Darauf schrieb ich ,dass ich für unsinnig halte erst mal einen Hund an zu schaffen um dann erst die Genehmigung für einen Hund der Anlage 1 oder 2 durch zu kämpfen.
Seine Antwort war ,dass in rechtlicher Hinsicht sich es so verhalten würde:In der Tat ist ein Hund im Sinne der §§ 3,10 L Hund G NRW wieder ab zu schaffen, wenn Ihnen die örtliche Ortnungsbehörde keine Erlaubnis erteilt. Dass dies nicht schön ist, ist selbstverständlich.Rechtlich ist dies jedoch derzeit schwerlich zu beanstanden, sondern Ausprägung des gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisvorbehals.Weiterhin kann mir auch keine 2generelle Haltererlaubnis“ für Hunde der §§ 3,10 L Hund G NRW erteilt werden (dies ist allerdings für Tierheimleiter etc.möglich).Meine Haltererlaubnis muss immer für einen konkreten Hund beantragt bzw. ausgestellt werden. Wenn ich daher einen Hund (bspw.aus dem Tierheim)übernehmen wollen ,müsste ich in der Regel (Ausnahmen gibt es bei befristeten Pflegeverträgen mit Tierheimen, § 5 Abs.6 L HundG NRW) zuvor eine Hundeerlaubnis beantragen und das Erlaubnisverfahren durchlaufen.
So dieses schrieb mir der o.g. Anwalt als Antwort am 26.Mai.04.
Ich harkte diese Sache vorerst ab ,weil ich noch keinen Hund habe .Am 18.Juni.04 bekam ich plötzlich eine Rechnung von 45 Euro von dem Anwalt Herrn Weidemann für eine Erstberatung.
Ich war sehr verstutzt ,weil ich weder bei ihm in der Kanzlei war noch sonst bewust eine eine Erstberatung gemacht hatte. Ich stellte den Anwalt zur Rede. Er meinte dass ich Ihn schliessig bei meinen Schreiben um Stellungsnahme gebeten hätte, dieses wäre nicht um sonst.
Klasse Anwalt L !!!
Ich bin der Meinung ,dass er mich vorher in Kenntnis setzen hätte müssen, wenn etwas Kostenpflichtig bei ihm ist. Ich erlebte bisher bei keinem Anwalt ,dass man für einen Briefwechsel in dem man wissen will ob der Anwalt einem helfen kann ,Geld bezahlen muss!
Wenn mir einer einen Rat geben kann ,dann schreibt mir unter
inka@telebel.de oder ins Forum.
Gruss an alle Tierfreunde