Annaberg: Kampfhund muss zum Fototermin

YVeONNEt

Annaberg: Kampfhund muss zum Fototermin

Ist es ein gefährlicher Kampfhund oder nur ein harmloser Mischling? Dieser Frage ging gestern Richter Steffen Müller am Amtsgericht Annaberg nach. Da ein Gutachten dem Gericht nicht eindeutig genug war, muss nun die Polizei den Hund fotografieren und die Gutachterin ihn eindeutig wiedererkennen. So lange wurde das Verfahren erst einmal ausgesetzt.
Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier handelt, warf sie dem Eigentümer, einem 26-jährigen Annaberg-Buchholzer, den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Hunden vor. Das sah der Angeklagte jedoch anders, ein Gutachten, das er in Vorbereitung der Verhandlung anfertigen ließ, bescheinigte ihm einen Mischling. „Als ich den Hund vor vier Jahren erwarb, wusste ich nicht, welche Eltern er hatte“, gab er sich unschuldig, denn auch Papiere habe das Tier nicht besessen.

Zwischenzeitlich kümmerte sich ein Bekannter um „Bronx“. Der meldete ihn wie seine beiden anderen Hunde beim Landratsamt als Pitbull an: „Weil das cool war.“ Doch dann „kam das blöde Gesetz raus“, erzählte er. Mit der „Verordnung Gefährliche Hunde“ wurde zum 1. Januar 2001 die Haltung unter anderem von Pit Bull Terrierern mit strengen Auflagen verbunden. Und auch die Kreisstadt kassierte 500 Euro im Jahr pro Kampfhund. Grund genug für ihn, mit einem Gutachten im vergangenen Sommer die Hunde als Mischlinge einordnen zu lassen. Allerdings hatte er „Bronx“ im Frühling an den Angeklagten wieder zurückgegeben, weil „sich die Hunde nicht vertrugen“. Für ihn wäre es ein Staffordshire gewesen, erklärte er dem Gericht.

Wieder im Besitz des 26-Jährigen, sorgte „Bronx“ durch Bellen und Jaulen in der Mietwohnung für wenig Begeisterung bei den Nachbarn. Auch das Landratsamt erfuhr von dem vermeintlichen Kampfhund. Doch eine Anmeldung und die Zahlung von Hundesteuer blieben aus. „Ich dachte, der Hund sei über meinen Bekannten angemeldet“, entgegnete der Kreisstädter. Erst während des Ermittlungsverfahrens suchte er das Gespräch mit dem Landratsamt und ließ ein Gutachten über die Abstammung fertigen. Den Tipp hatte er von seinem Bekannten bekommen. Für Richter Müller war das jedoch nicht eindeutig genug. „Waren Sie wirklich mit Ihrem Hund bei der Gutachterin in Berlin?“, fragte er. Zwar bejahte das der Angeklagte, doch in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung entschied Müller, das Gutachten durch Fotografien des Hundes genau klären zu lassen.

(tmo)
22.3.2004

Quelle:
 
  • 26. April 2024
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Hi YVeONNEt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Klasse Hundehalter. Man, erstmal meldet man den Hund als Pit an weil das ja so cool ist, dann schiebt man ihn zu einem bekannten ab, der wiederum schiebt den Hund wieder zurück, weil er sich mit seinen nicht verträgt :verwirrt:

Dem sollte man den Hund wegnehmen und ihm ein anderes Zuhause suchen. :sauer:
 
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