Birgit
smurf,
mach Dir keine Sorgen wegen Bildern oder Videos, ob die nachher als Beweis zugelassen werden, entscheidet das Gericht, wenns denn soweit kommt.
Wenn Du z.B. bei einer Gartenparty filmst und das Nachbargrundstück ist mit drauf, dann kann doch niemand von Verletzung der Privatsphäre sprechen!?
Und bitte mache doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde!
Was glaubst Du, wie die auf dem Amt plötzlich anfangen rumzuagieren wenn so ein Ding bei deren Oberguru eingeht, damit meine ich dann aber wirklich den Oberbürgermeister oder wer bei Euch je nach Verwaltungsstruktur der Höchste im Ort/Verwaltungsgemeinschaft ist.
mach Dir keine Sorgen wegen Bildern oder Videos, ob die nachher als Beweis zugelassen werden, entscheidet das Gericht, wenns denn soweit kommt.
Wenn Du z.B. bei einer Gartenparty filmst und das Nachbargrundstück ist mit drauf, dann kann doch niemand von Verletzung der Privatsphäre sprechen!?
Und bitte mache doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde!
Was glaubst Du, wie die auf dem Amt plötzlich anfangen rumzuagieren wenn so ein Ding bei deren Oberguru eingeht, damit meine ich dann aber wirklich den Oberbürgermeister oder wer bei Euch je nach Verwaltungsstruktur der Höchste im Ort/Verwaltungsgemeinschaft ist.