Amstaff aus Polen

caro.scr

Hallo zusammen,
durch Umstände ist ein Amstaff-Welpe bei mir gelandet. Sie wurde von einem Bekannten aus Polen ‚besorgt‘, bevor er sich über die Haltung informiert hat (möchte mich da auch nicht weiter zu äußern..)
Hinzu kommt dass sie mit 6 Wochen viel zu jung ist. Lt. Tierarzt ist sie aber soweit gesund.
Ich habe einige Hundeerfahrung, allerdings nicht mit einem so jungen Hund - habt ihr Tipps, wie man ihr den Start erleichtern kann?
Kurz zu mir, ich habe bereits einen 7 jährigen sehr freundlichen Mischling, mit dem sie zusammen leben wird & wohne in Schleswig-Holstein (also keine Auflagen).
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi caro.scr ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du darfst den hund in Deutschland nicht legal halten. Bitte beim Tierschutz abgeben.
 
Hunde der Rassen:
American Staffordshire Terrier
Pit Bull Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
Sowie deren Mischlinge dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Damit bekommst du den Hund nicht legal in Deutschland angemeldet.
Wenn man dich erwischt wie du es versuchst kann dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro.
Im besten Fall wird der Hund eingezogen und in ein deutsches Tierheim verbracht. Sonst könnte er auch nach polen zurück gebracht werden.
Daher ist der einzige Weg, dass der Hund eine Chance auf ein legales Leben in Deutschland hat, die dass er von einem deutschen Tierschutzverein neu vermittelt wird.
Bitte gönn dem Hund die Chance und sei so vernünftig ihn abzugeben.
 
@kitty-kyf
Interesse halber: gilt das auch wenn sie den Welpen von den Bekannten übernommen hat? Also hier in D übernommen?
Damit wäre er von ihr ja - rein hypothetisch - in D angeschafft worden. Oder "reicht" da sozusagen das Wissen dass er aus dem Ausland kam?
 
@kitty-kyf
Interesse halber: gilt das auch wenn sie den Welpen von den Bekannten übernommen hat? Also hier in D übernommen?
Damit wäre er von ihr ja - rein hypothetisch - in D angeschafft worden. Oder "reicht" da sozusagen das Wissen dass er aus dem Ausland kam?
Das Problem ist doch, dass jeder behaupten wird: ich war das nicht.
Wie im Knast, da sind sie auch alle unschuldig.
Aber wenn du derjenige bist der erwischt wird, dann wirst du dich erstmal der sein, der die Strafe bekommt.
Sicher kannst du dann dagegen vorgehen, wenn du beweisen kannst, wo du den hund her hast. Aber der Stress, die Kosten für den Anwalt... Und in der Zeit sitzt der Hund in einem Tierheim und wird älter und kann nicht vermittelt werden.
Wenn es stimmt, dass er es nicht war, dann droht ihm, rein rechtlich, auch keine Strafe. Pracktisch jedoch ist er derjenige mit dem illegal eingeführten listi und quasi "der sch... an der Backe."
 
Das Problem ist doch, dass jeder behaupten wird: ich war das nicht.
Wie im Knast, da sind sie auch alle unschuldig.
Aber wenn du derjenige bist der erwischt wird, dann wirst du dich erstmal der sein, der die Strafe bekommt.
Sicher kannst du dann dagegen vorgehen, wenn du beweisen kannst, wo du den hund her hast. Aber der Stress, die Kosten für den Anwalt... Und in der Zeit sitzt der Hund in einem Tierheim und wird älter und kann nicht vermittelt werden.
Wenn es stimmt, dass er es nicht war, dann droht ihm, rein rechtlich, auch keine Strafe. Pracktisch jedoch ist er derjenige mit dem illegal eingeführten listi und quasi "der sch... an der Backe."

Danke, macht Sinn :)
 
Danke für die Infos. Mir war natürlich klar, dass der Schmuggel & Verkauf nach Deutschland verboten ist. Dass der Kauf & die Anmeldung an sich auch verboten sind, wusste ich nicht.
Der Hund ist bei mir quasi in 4ter Hand (schlimm genug). Der Bekannte hat ihn von einem deutschen Händler, dieser hat ihn vermutlich aus Polen eingeführt.
Also wäre ich trotzdem erstmal haftbar, auch wenn ich den Hund weder aus Polen direkt noch von dem Händler habe sondern von einer weiteren Privatperson?
 
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Durch den illegalen Import nach Deutschland wird eine legale Übernahme von privat unmöglich. Selbst wenn der TE angibt, davon nichts gewusst zu haben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So ist auch der unwissentliche Erwerb von Diebesgut Hehlerei und wird entsprechend verfolgt.
 
Das sind immer Dinge wo ich sage: das KANN passieren.
Es kann sein, dass du den hund anmeldest und es klappt einfach so. Du wirst in deinem leben nie kontrolliert und ihr lebt beide glücklich bis ans ende eurer tage.
Aber es kann auch passieren, dass es schief geht und man dir vorwirft den hund eingeführt zu haben, weil "das war ich nicht " sagt jeder.
Dann bekommst du die Strafe und der Hund wird eingezogen.
Weil du es nicht warst nimmst du dir einen Anwalt und gehst dagegen vor.
Das dauert einige Monate und derzeit sitzt das arme Tier in einzelhaft.
Wenn du erfolgreich bist, dann bekommst du den Hund zurück (noch verstörter als vorher). Es kann auch sein, du bekommst ihn nicht zurück und er wird irgenwann nach Monaten zur Vermittlung frei gegeben aber findet nie einen Besitzer.

Die Frage ist doch: möchte man so mit dem Wohl und wehe dieses Tieres spielen?
 
Danke für die Infos. Mir war natürlich klar, dass der Schmuggel & Verkauf nach Deutschland verboten ist. Dass der Kauf & die Anmeldung an sich auch verboten sind, wusste ich nicht.
Der Hund ist bei mir quasi in 4ter Hand (schlimm genug). Der Bekannte hat ihn von einem deutschen Händler, dieser hat ihn vermutlich aus Polen eingeführt.
Also wäre ich trotzdem erstmal haftbar, auch wenn ich den Hund weder aus Polen direkt noch von dem Händler habe sondern von einer weiteren Privatperson?
Wie das rechtlich ist, wenn du nachweisen könntest, dass du den Hund nicht erworben hast, weiß ich nicht - einfach mal bei einem Anwalt nachfragen und aufklären lassen?

Fakt ist aber, was @LA-Dobi angesprochen hat. Du hast einen Hund aus dem Ausland ohne Tollwutimpfung. Wenn das raus kommt, kommt der kleine Kerl mE in Quarantäne.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So ist auch der unwissentliche Erwerb von Diebesgut Hehlerei und wird entsprechend verfolgt.
Ist das wirklich so? Es handelt sich hier ja nicht um Diebesgut.
 
Ja, das ist wirklich so. "Hab ich nicht gewusst" funktioniert in Deutschland nicht. Hehlerei war nur ein Beispiel, quasi der Klassiker von "hab ich nicht gewusst". Ich wollte damit nicht sagen, dass der Hund geklaut ist ;)
 
Also wäre ich trotzdem erstmal haftbar, auch wenn ich den Hund weder aus Polen direkt noch von dem Händler habe sondern von einer weiteren Privatperson?
aus meiner Sicht ist es unerheblich was dich betrifft, das ist eine rein rechtliche Auseinandersetzung und da hat bekannlich der Richter das letzte Wort. Fakt ist für mich, früher oder später wird die illegale Einfuhr auffliegen und der Hund wird eingezogen. Besser finde ich es, wenn du dich jetzt wegen einem guten TH und/oder sonstige (legale) bestmögliche Vermittlungsmöglichkeiten informierst und handelst bevor der Gesetzgeber handeln lässt.
 
Das dürfte zum einen weniger nervenaufreibend und auch kostengünstiger sein. Im Sinne des Tierwohls sowieso. Aber wie kann ein 6 Wochen alter Welpe denn bereits 3 Vorbesitzer haben? :nein:
 
Wie das rechtlich ist, wenn du nachweisen könntest, dass du den Hund nicht erworben hast, weiß ich nicht - einfach mal bei einem Anwalt nachfragen und aufklären lassen?

Die Frage hatten wir schonmal, und sind auch da hier als Nicht-Juristen zu keiner endgültigen Antwort gekommen.

In dem Fall waren Hunde als angebliche Nicht-Listimixe (die optisch durchaus hätten welche sein können) eingeführt und nachweislich hier verkauft worden, allerdings in ein Bundesland, wo der Erwerb von privat nicht verboten ist.

Da war eine ganze Menge "Potenzielles" in der Gleichung, was mich nicht sicher sein ließ, ob der Käufer wirklich illegal gehandelt hatte.

Ich fürchte, ohne anwaltliche Auskunft geht es hier wirklich nicht.

(Und, nebenbei gesagt, die Antwort würde mich sehr interessieren :hallo: )
 
Das bei dem Themenersteller einiges an Unwissenheit herrscht und sich der "Bekannte" offensichtlich strafbar gemacht hat steht ja nicht mehr zur Frage, sondern ist Tatsache.

Aber wie soll denn diese Aktion wo eine Übernahme von privat in diesem Bundesland erlaubt ist auffliegen? Die moralische Verpflichtung außen vor, die scheint ja nicht vorhanden zu sein.
 
Indem man bei jeder Anmeldung eines Hundes angeben muss wo man ihn her hat ;)
 
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