Aber auf eingezogene Hunde anderer Rassen, deren Halter keinen "Führerschein" machen, hätten sie dann schon "Bock"? Oder werden solche Hunde nicht eingezogen? Soll das also nur ein Pseudogesetz werden, welches weder durchsetzbar, noch mit Sanktionen belegt ist?
Es muß ja nicht gleich auf Beschlagnahme rauslaufen... Man könnte z.B. festlegen das die Hunde deren Halter keinen Lehrgang besucht haben, ihren Hund nicht ableinen dürfen. Jaja, ich weiß, nur weil der Halter am Lehrgang teilgenommen hat, hört der Hund noch lange nicht... Aber da sie in dem Lehrgang etwas darüber gelernt haben, müßten sie das ja eigentlich wissen...
Aber irgendwo muß man ja greifen! So hätte man einen Anreiz für den HH, und man könnte die, die ihren Hund trotzdem ableinen und z.B. etwas passiert bestrafen. Und es muß keine Beschlagnahme sein, eine Geldstrafe tut´s auch...
Natürlich muß auch das Ordnungsamt sein Verhalten ändern, das steht außer Frage. Denn es ist dann auch dringend von Nöten das mehr Kontrollen gemacht werden...
Wenn das regelmäßig geschieht, werden sich die HH die den Lehrgang nicht mitmachen, und ihre Hunde ableinen, warm anziehen können.
Natürlich ist auch das wieder ein kleiner Schritt, aber nur in kleinen Schritten kann man Bewegung in diese verfahrene Situation bringen...