legolas schrieb:Wenn du mit BW-> Baden-Württemberg meinst kannst du das.
Aber ab 6 Monaten muss ein Wesenstest her, ansonsten gibt es Maulkorbpflicht und du musst ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachweisen, was in der Regel nicht klappt.
Die kleine als Mischling anzumelden halte ich für keine gute Idee, irgendwann kommts raus, und dann sitzt der HUnd im Tierheim!
Also am besten alles legal machen, Anmelden , Wesenstest und dann hast du Ruhe!
nina24 schrieb:Hast du mal versucht ihm das klarzumachen? Ich meine, immerhin geht er mit der Kleinen in ne Welpengruppe, das zeigt ja schonmal sowas wie verantwortungsvolles Verhalten...
Vielleicht ist er ja zugänglich für solche Argumente!
snowtiger schrieb:Brauch man denn hier in BW unbedingt berechtigtes Interesse?? Ich kann nur von meiner Gemeinde reden. Als ich sagte, daß ich mir einen SoKa zulegen möchte meinte das OA das sei kein Thema lediglich der WT MÜSSE wiederholt werden.
Die wollten nicht wissen wo der Hund herkommt, nix... Als ich sie dann auf das berechtigte Interesse ansprach meinte die Frau, bei uns sei das nicht so es ginge rein darum per Test festzuhalten, dass der Hund keine Gefahr darstellt.
PitBullKim schrieb:Also hier in meiner Gemeinde ist es so, soweit ich weiß, dass man das berechtigte Interesse braucht. Den Wesenstest musste ich mit meiner Süße nicht mehr wiederholen, der vom alten Besitzer hat gereicht.
tsnowtiger schrieb:Brauch man denn hier in BW unbedingt berechtigtes Interesse?? Ich kann nur von meiner Gemeinde reden. Als ich sagte, daß ich mir einen SoKa zulegen möchte meinte das OA das sei kein Thema lediglich der WT MÜSSE wiederholt werden.
Die wollten nicht wissen wo der Hund herkommt, nix... Als ich sie dann auf das berechtigte Interesse ansprach meinte die Frau, bei uns sei das nicht so es ginge rein darum per Test festzuhalten, dass der Hund keine Gefahr darstellt.
Christy schrieb:Woher kommt Dein Hund?!
Kann es net grad sein, dass Ihr hier grad bissel viel in einen Topf werft?!
zB ein Kampfi aus dem TH MIT WT wird ohne berechtigtes Interesse vermittelt, weil Gefährlichkeit widerlegt....
Ich hab zB ne VK bei ner Familie gemacht, die nen Staff-Welpen vom TS wollte. Die mussten auch kein berechtigtes Interesse nachweisen, nur eben Anordnung vom WT im entsprechenden Alter....
Also ich bezweifel grad, dass man in BW grundsätzlich berechtigtes Interesse nachweisen muss, zumindest bei nem wesensgetesten Hund...
legolas schrieb:t
Also jetzt mal net einiges Durcheinanderbringen, in BaWü ist es so:
1. Zum halten eine gefährlichen Hundes braucht man berechtigtes Interesse, und gefährlicher Hund ist unabhänig von der Rasse.
2. Von APBT, Bullterrier und STaffordshire Terrier wird angenommen das er ein gefährlicher Hund ist, ergo brauche ich dafür ein berechtiges Interesse
3. Von dieser Annahme kann (Listis) man sich befreien lassen durch einen Wesenstest, dann wird aus dem gefährlichen Hund ein normaler Hund
Also wenn am einen Listi mit Wesenstest hat, dann hat man in BaWü keinen gefährlichen Hund mehr, was noch bleibt ist halt die Leinenpflicht und in einigen Gemeinden die Kampfi-Steuer.
So alles geklärt ?
PitBullKim schrieb:die kleine Maus aus der Welpengruppe hat mit 4 Monaten aber sicherlich noch keinen WT! Den Rest hat ja schon dein Nachschreiber dementiert.
PitBullKim schrieb:Danke für die Entwirrung
Aber habe ich das richtig verstanden, wenn ich mir beispielsweise aus dem Tierheim einen SoKa hole, der einen WT hat, dann brauche ich kein Interesse vorzuweisen auf dem Amt, hole ich mir aber einen ohne WT dann bauche ich ein berechtigtes Interesse? Und wie ist es bei einem Welpen vom Züchter? So ist ja nämlich die Sachlage bei der kleinen Maus der Welpengruppe auf unserem Hundeplatz...
Christy schrieb:Nur mal so rein interessehalber, woher stammt eigentlich Dein Hund? Doch sicher auch vom TS? Dann müssten Dir doch die VOs geläufig sein?
PitBullKim schrieb:die kleine Maus aus der Welpengruppe hat mit 4 Monaten aber sicherlich noch keinen WT! Den Rest hat ja schon dein Nachschreiber dementiert.
Danke für die Entwirrung
Aber habe ich das richtig verstanden, wenn ich mir beispielsweise aus dem Tierheim einen SoKa hole, der einen WT hat, dann brauche ich kein Interesse vorzuweisen auf dem Amt, hole ich mir aber einen ohne WT dann bauche ich ein berechtigtes Interesse? Und wie ist es bei einem Welpen vom Züchter? So ist ja nämlich die Sachlage bei der kleinen Maus der Welpengruppe auf unserem Hundeplatz...
Christy schrieb:Nina, einfach nur ne kurze Frage, nix weiter.
Bist Du der Bekannte?Nach Deinem neuen BiN-Thread könnt´s fast sein.
PitBullKim schrieb:Was für eine dumme Frage!!!!! Dann wäre der HUnd ja vom Züchter, ich hätte ihn schon und nicht von BIN, wo noch nicht mal klar ist, ob ich sie nehmen will und bekomme!!!!!
Das ist auch kein Bekannter von mir, sonder ein Typ, der bei uns in der Welpengruppe neu ist und den ich gesehen habe, als ich mit meinen Junghunden "fertig" war, d.h. als deren Training fertig war... Da mich sowas eigentlich aufregt, wenn jemand da so einen Schmuh betreibt wie der, während so viele Babys in Orgas sitzen, wollte ich genau hier nachfragen, bevor ich ihn mir vorknöpfe und mal tacheles rede, was der da fabriziert! Und will wissen, wie sein Plan mit dem Hund so aussieht. Jetzt hab ich ja sooo viele Infos von euch bekommen, da kann ich ihm hoffentlich sagen, ob das so funktioniert, wie er sich das mit dem Hund vorstellt.
Aber noch ne Frage: Wenn er den Hund vom Züchter hat und der als Mischling angemeldet ist, wie kann er denn dann einen WT anfordern, bzw machen, wenn er ja eigentlich sagen will mit "Mischling", dass sein HUnd kein SoKa ist... das ist doch bestimmt ein Widerspruch insich für das Amt und dann fällt vielleicht auch auf, dass der kleine Wuff ein SoKa ist, der falsch angemeldet wurde. Oder? Denn wieso sollte ich mit einem "normalen" Mischling einen WT machen wollen? Und anscheinend hat der Typ ja nur Mischling angegeben...
Ich hoffe ich treffe ihn bald nochmal, damit ich mal mit ihm reden kann...