Aktuellster Stand der Dinge ?!?!?!?!

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Hallo Leute,

das Forum hat sich in letzter Zeit mit einer Vielzahl von Themen gefüllt, die man gar nicht mehr alle lesen kann. Vor allem kann man manchmal die Wichtigkeit nicht mehr unterscheiden. Auch ist es manchmal sehr verwirrend, weil Themen doppelt erstellt worden sind. In verschiedenen Foren und mit unterschiedlichen Themenüberschriften.

Nun meine eigentliche Frage:

Wie ist überhaupt der aktuelle Stand bezüglich der ganzen VO ? Welche Punkte wurden nun per Gesetz verabschiedet und können nicht mehr geändert werden ? In welcher Instanz laufen noch irgendwelche Verfahren zu bestimmten Punkten und von wem müssen sie verabschiedet werden usw.
Vielleicht denken jetzt einige ich bin zu blöd, aber ich hab´ die letzten Wochen irgendwie völlig den Überblick verloren.
HELP !!!

Bis dann
Sylvia & Kira
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  • 28. April 2024
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Hi Strawberry ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Straw !

Das kann ich gut verstehen, entweder man verliert den Überblick oder seinen Schlaf
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Ich würde mich an Deiner Stelle überwiegend im Forumsbereich Verordnungen aufhalten, dort steht eigentlich alles was momentan in dieser Hinsicht passiert.

Schöne Grüße

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merlin
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Hallo Straw,

es laufen noch einige Normenkontrollverfahren in diversen Bundesländern.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist noch nicht verabschiedet. In dem Entwurf dazu steht was von 4 Hunderassen, bei denen die unerlaubte Haltung mit einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden kann. Außerdem wird ein Sachkundenachweis dann sicher auch von Privathaltern dieser Rassen und Kreuzungen verlangt. Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll damit aufgehoben werden und ein erweitertes Führungszeugnis kann verlangt werden.
Wie gesagt, noch ist dieses Gesetz nicht verabschiedet.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen
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watson

PS: Ich vermisse Deine Hilfe in den Foren
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Hallo merlin und watson,

erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
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Mich wundert, das nicht mehr Leute geschrieben haben, zumal das "gelesen" auf 60 steht. Naja.
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Wann soll das Gesetz denn verabschiedet werden ? Durch welche Instanzen muß es denn noch durch ?
Kann man als Laie noch irgendwelche Maßnahmen treffen oder sich einer bestehenden Sammelklage anschließen ?


Bis dann
Sylvia & Kira
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Hallo Straw,

wann das Gesetz verabschiedet wird weiß niemand (schätze ich). Die Lesung war bereits Anfang Februar. Im Moment kann man noch nichts dagegen unternehmen. Sobald es verabschiedet ist können die ersten Klagen dagegen anlaufen.
Wogegen willst Du speziell klagen (momentan)? Sicher kannst du Dich einer Sammelklage in Deinem Bundesland anschließen.
Leider kann ich nicht mit besseren Neuigkeiten aufwarten, so gern ich es auch möchte.

watson
 
Hallo watson,

ich WILL z.B. das nach bestandenem Wesenstest ALLE Hunde in Niedersachsen von MK und Leine befreit werden. Wohin soll ich schreiben ? Auf was oder welche Schreiben soll ich Bezug nehmen ? Ich hab´ null Durchblick mehr wer-wo-für was zuständig ist, echt. Es lohnt sich doch gar nicht mehr irgendwelche Unterschriftenlisten zu füllen oder Eingaben zu schreiben wenn jede Organisation sein eigenes "Süppchen" kocht. Dann kommen vereinzelt "Beschwerden" auf und werden untergehen. Boah, ich weiß auch nicht. Außerdem ist mir das irgendwie alles viel zu ruhig geworden. Alles plärt nur noch wegen BSE, pah noch nicht mal, jetzt ist es die MKS. Unsere Hunde werden in Schweigen von der To-Do-Liste der Politiker abgehakt und die Resultate sehen nur noch die Besitzer.
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Bis dann
Sylvia & Kira
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Hallo Straw,

es ist auch ziemlich schwierig überhaupt noch durchzublicken
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.
Du kannst vielleicht noch das Tierschutzgesetz anführen. Noch steht dieses Gesetz über jeder Verordnung. Zwangskastrationen, Maulkorbzwang, ständiger Leinenzwang verstoßen m.E. eklatant gegen das geltende Tierschutzgesetz. Ob es dazu bereits Musteranschreiben gibt weiß ich leider auch nicht. Das zuständige Ministerium in Deinem Bundesland ist Dein Ansprechpartner.

Wir müssen durchhalten,
watson
 
Hallo Sylvia,

in Niedersachsen läuft eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) in Lüneburg, der letzte Stand, den ich hörte, war: Im März ist die Entscheidung zu erwarten.

Der Spiegel (der sich i.d.R. durch sachliche und richtige Berichterstattung abhebt) schrieb:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Klagen von Hundehaltern könnten Kampfhundverordnungen kippen


Um die neuen Hunde-Verordnungen zu Fall zu bringen, haben Hundehalter in mehreren Bundesländern Klagen bei Gerichten
eingereicht. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe berichtet, hat etwa der Wilhelmshavener Anwalt von
sechs Kampfhundbesitzern vor dem Oberlandesgericht in Lüneburg einen Normenkontrollantrag gegen die neue Regelung in
Niedersachsen auf den Weg gebracht. Unter anderem sehen die Hundehalter in dem Zwang, ihre Hunde einem Wesenstest
unterwerfen zu müssen, eine Ungleichbehandlung gegenüber den Haltern von "Löwen, Bären und Wölfen".

Wie DER SPIEGEL weiter schreibt, klagt in Hessen die Halterin eines Staffordshire-Labrador-Mischlings vor dem Kasseler
Verwaltungsgerichtshof. Ihr Hund war durch den Wesenstest gefallen, die Besitzerin muss nun befürchten, dass ihr Tier eingeschläfert
wird.

Auch in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg werden von Rechtsanwälten Klagen gegen die Hunde-Verordnungen vorbereitet. Die
Aussichten, die Verordnungen zu kippen, die in fast allen Bundesländern nach dem tödlichen Angriff eines Kampfhundes auf einen
6-jährigen Jungen in Hamburg erlassen worden waren, sind nach Meinung von Fachleuten aussichtsreich. Besonders die Einstufung
einzelner Rassen als gefährlich ist problematisch. "Das sind alles keine wasserdichten Regelungen", zitiert DER SPIEGEL den
Rechts-Professor Markus Heintzen von der FU Berlin, bisher "können wir juristisch nicht definieren, was ein Kampfhund ist." (DER
SPIEGEL 32/00, Seite 116)
[/quote]


ciao
Andreas

[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 02. März 2001 editiert.]
 
Hi Andreas !

Wie Dir sicher bekannt ist erschien dieser Bericht bereits am 05.Aug. 2000.
Seit dieser Zeit sind auch schon einige Klagen abgewiesen worden.
Ich glaube nicht das man sich auf diesen Zeitungsbericht in irgendeinerweise stützen kann.

Oder hast Du vielleicht andere Informationen darüber ??

Schöne Grüße



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merlin
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Hallo Merlin,

ja, ich weiß, daß der Spiegel-Bericht alt ist. Es ist aber die einzige und damit auch die letzte Information, die ich schriftlich dazu habe.

Beim OLG dauert es für eine Entscheidung im sogenannten "Hauptsache"-Verfahren üblicherweise etwa 1/2 bis 1 Jahr.

Die bisherigen Entscheidungen von OLGs anderer Bundesländer (mir fallen Bremen und Hessen ein) waren keine Entscheidungen in der "Hauptsache", sondern Einstweilige Entscheidungen. (So beispielsweise, daß die Hunde des Bullterrierzüchters in Bremen nicht kastriert werden müsen, da die daraus entstehenden unumkehrbaren Tatsachen so schwerwiegend sind, daß der Züchter ein überwiegendes Interesse an der Aussetzung der Verordnung bis zum Hauptverfahren hat.)

Der Termin März 2001 ist also realistisch, wenn man davon ausgeht, daß die Klage vom August 2000 ist.

Die Info, daß die Entscheidung im März zu erwarten ist, habe ich vom Treffen der AG Hund in Hannover, weiß aber nicht, woher die das haben.

Eine aktuelle Suche beim Spiegel brachte keine neuere Fundstelle auf eine möglicherweise schon abgewiesene Klage.

Weitere Fundtsellen zum Thema beim Spiegel:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Ende Juni glaubten Politiker, Stärke demonstrieren zu müssen, nachdem in Hamburg-Wilhelmsburg der
sechsjährige Junge Volkan von zwei Kampfhunden totgebissen worden war. Die Länder erließen eilends
Vorschriften, von denen sie spätestens wenige Wochen nach Verabschiedung selbst schon wussten, dass sie in
vielen Punkten nicht praktikabel und erst recht nicht gerichtsfest sind (SPIEGEL 32/2000).

Jetzt kassieren Gerichte landauf, landab Teile der Verordnungen, und eilig versuchen die Behörden
nachzubessern. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, durch
den nicht nur der Import bestimmter Rassen verboten werden kann. Kanzler Gerhard Schröder will sogar das
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken: Kontrolleure vom Amt sollen bei verdächtigen
Hundehaltern vorbeischauen dürfen.

...
Für die "Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter" hat der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich
Wollenteit ein 36-seitiges Gutachten mit dem Ergebnis erstellt, dass die Hamburger Verordnung in vielen Teilen
rechtswidrig sei. Besonders die "Rasselisten" würden einer "fachwissenschaftlichen Überprüfung" nicht
standhalten - eine Einschätzung, der sich in der Zwischenzeit andere Juristen angeschlossen haben. Im Auftrag
von sieben Kampfhund-Besitzern hat Wollenteit die Stadt Hamburg nun verklagt.

...
Beschlüsse von Verwaltungsgerichten in Hessen, Brandenburg und Bremen, die einige Punkte der Vorschriften
auf Eis legten, haben die Klagefreudigkeit von Frauchen und Herrchen weiter befeuert. Das
Oberverwaltungsgericht in Potsdam setzte etwa die Maßgabe des Innenministers außer Kraft, die das Halten
gefährlicher Hunde mit der Auflage verbunden hatte, diese "kastrieren oder sterilisieren zu lassen".

[/quote]


Also, diese Angabe zum März-Termin ist nicht belegt, aber es Anzeichen, die dafür sprechen.



ciao
Andreas
 
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