Acht Monate auf Bewährung wegen Kampfhundangriff
Sportlehrer Martin S. erinnert sich an die dramatische Begegnung mit dem American Staffordshire Terrier noch genau: "Er stand da und hat die Zähne gefletscht." Sekunden später griff der Kampfhund "Gina" an: "Er sprang mich an und hat mir in den Unterarm gebissen." So geschehen am 6. April diesen Jahres auf dem Schulgelände der Gesamtschule Alter Teichweg. Gestern stand Patricia H. (20) wegen des Vorfalles vor dem Jugendgericht. Das Urteil: acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Kampfhund, der vom Gericht bereits beschlagnahmt worden war, wird nun endgültig eingezogen.
Der schmächtige Lehrer erzählt, dass er damals gerade mit Schülern Unterricht auf dem Sportplatz hatte. Ein paar Meter weiter habe er drei Jugendliche gesehen, unter anderem die Angeklagte mit dem unangeleinten Kampfhund . "Ich habe sie ganz normal angesprochen, dass Hunde auf dem Schulgelände verboten sind, sie haben das auch eingesehen." Dann die Blitz-Attacke des Hundes: "Für mich war das ein klarer Angriff, kein Anspringen zum Spielen." Die Angeklagte riss das Tier weg. Der Lehrer trug zwei Wunden am Arm davon.
Patricia H., eine schlanke, kindlich anmutende Frau mit langem roten Haar, versucht die Sache klein zu reden. Sie zeigt kaum Einsicht. "Ich hatte meinen Hund immer an der Leine", sagt sie, nur auf jenem Gelände habe sie es nicht für notwendig gehalten. Weil der Platz eingezäunt war, habe sie keine Gefahren gesehen. "Ich habe ein bisschen mit meinem Hund gespielt." Der Lehrer sei mit einem erhobenen Arm auf sie zugekommen. Vielleicht habe ihr Hund da gemeint, sie werde angegriffen, fällt ihr ein.
Obwohl sie dort selbst früher zur Schule ging, will sie Hundeverbotsschilder an den Schuleingängen nicht gekannt haben. Einmal rutscht ihr heraus: "Okay, ist klar, dass man auf dem Schulgelände nicht mit Hunden läuft."
Der Hund sei ihr "Baby", "ich liebe ihn mehr als meine Eltern", sagt die Angeklagte betroffen. Es kommt heraus, dass der Kampfhund zuvor bereits zweimal Personen anfiel: eine 75-jährige Dame, die leicht am Arm verletzt wurde. Ein anderes Mal eine 44-jährige Frau: "Der Hund hat mir in den Oberschenkel gebissen", sagt sie vor Gericht.
Die Verteidigung fordert Freispruch, hilfsweise eine Verwarnung. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Patricia H., bisher unbestraft, weint, als der Richter ihr ins Gewissen redet: Die Angeklagte habe die Pflicht gehabt, auf ihren Hund aufzupassen, dass er niemanden schädigt, dies habe sie gewusst. "Sie hatten den Hund nicht im Griff." Es werde nun darauf hinauslaufen, dass "der Hund zu töten ist". Schlimm sei, dass "Sie den Hund auf einem Schulgelände laufen ließen, in der Nähe von Kindern". Und: "Der Hund darf nie wieder in Ihre Hände. Sie sind damit überfordert."
Sportlehrer Martin S. erinnert sich an die dramatische Begegnung mit dem American Staffordshire Terrier noch genau: "Er stand da und hat die Zähne gefletscht." Sekunden später griff der Kampfhund "Gina" an: "Er sprang mich an und hat mir in den Unterarm gebissen." So geschehen am 6. April diesen Jahres auf dem Schulgelände der Gesamtschule Alter Teichweg. Gestern stand Patricia H. (20) wegen des Vorfalles vor dem Jugendgericht. Das Urteil: acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Kampfhund, der vom Gericht bereits beschlagnahmt worden war, wird nun endgültig eingezogen.
Der schmächtige Lehrer erzählt, dass er damals gerade mit Schülern Unterricht auf dem Sportplatz hatte. Ein paar Meter weiter habe er drei Jugendliche gesehen, unter anderem die Angeklagte mit dem unangeleinten Kampfhund . "Ich habe sie ganz normal angesprochen, dass Hunde auf dem Schulgelände verboten sind, sie haben das auch eingesehen." Dann die Blitz-Attacke des Hundes: "Für mich war das ein klarer Angriff, kein Anspringen zum Spielen." Die Angeklagte riss das Tier weg. Der Lehrer trug zwei Wunden am Arm davon.
Patricia H., eine schlanke, kindlich anmutende Frau mit langem roten Haar, versucht die Sache klein zu reden. Sie zeigt kaum Einsicht. "Ich hatte meinen Hund immer an der Leine", sagt sie, nur auf jenem Gelände habe sie es nicht für notwendig gehalten. Weil der Platz eingezäunt war, habe sie keine Gefahren gesehen. "Ich habe ein bisschen mit meinem Hund gespielt." Der Lehrer sei mit einem erhobenen Arm auf sie zugekommen. Vielleicht habe ihr Hund da gemeint, sie werde angegriffen, fällt ihr ein.
Obwohl sie dort selbst früher zur Schule ging, will sie Hundeverbotsschilder an den Schuleingängen nicht gekannt haben. Einmal rutscht ihr heraus: "Okay, ist klar, dass man auf dem Schulgelände nicht mit Hunden läuft."
Der Hund sei ihr "Baby", "ich liebe ihn mehr als meine Eltern", sagt die Angeklagte betroffen. Es kommt heraus, dass der Kampfhund zuvor bereits zweimal Personen anfiel: eine 75-jährige Dame, die leicht am Arm verletzt wurde. Ein anderes Mal eine 44-jährige Frau: "Der Hund hat mir in den Oberschenkel gebissen", sagt sie vor Gericht.
Die Verteidigung fordert Freispruch, hilfsweise eine Verwarnung. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Patricia H., bisher unbestraft, weint, als der Richter ihr ins Gewissen redet: Die Angeklagte habe die Pflicht gehabt, auf ihren Hund aufzupassen, dass er niemanden schädigt, dies habe sie gewusst. "Sie hatten den Hund nicht im Griff." Es werde nun darauf hinauslaufen, dass "der Hund zu töten ist". Schlimm sei, dass "Sie den Hund auf einem Schulgelände laufen ließen, in der Nähe von Kindern". Und: "Der Hund darf nie wieder in Ihre Hände. Sie sind damit überfordert."