Es wird immer schlimmer!!!!!!!
Heiligenstadt/Thüringen, 8.5.03
21 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz registrierte das Eichsfelder Veterinäramt im vergangenen Jahr. Mit einem grausamen Beispiel musste sich gestern das Heiligenstädter Amtsgericht beschäftigen.
Tierschützerin Irene Sander war zufrieden. Sechs Monate Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, bekam der Marther Jäger Hugo R. dafür, dass er in der Nacht vom 1. Oktober vergangenen Jahres einen Schäferhund mit einem Tellereisen auf einem Nachbargrundstück gefangen, anschließend mehrere Mal mit einem Spaten geschlagen und das tote Tier am nächsten Tag einfach in den Wald geworfen hat.
hundejo.de/news
Außerdem muss er 1500 Euro an den Eichsfelder Tierschutzverein zahlen. Der mitangeklagte Nachbar Paul K. bekam eine dreimonatige Bewährungs- und 500 Euro Geldstrafe.
Der Nachbar habe das grausame Geschehen toleriert, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch wenn er, wie er gestern erklärte, auf das Sachverständnis des Jägers vertraut und nicht selbst zugeschlagen habe. Hugo R. habe das verbotene Tellereisen aufgestellt, da Kaninchen kurz vor dem 1. Oktober aus dem Stall von Paul K. verschwunden waren. Beide seien davon ausgegangen, dass ein Marder oder Waschbär die Tiere gerissen habe. Leider war es anders. Froh über die harte Strafe ist auch die ehemalige Besitzerin der Hündin. Sie hatte damals selbst mit angesehen, wir ihr Hund erschlagen wurde. Inzwischen hat sich die junge Frau einen kleineren Vierbeiner angeschafft, vergessen hat sie nichts. Auch gestern musste der Freund die Tierarzthelferin mehrfach in den Arm nehmen, als die beiden Männer über ihre unglaublich grausame Tat berichteten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich beide des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben. Einzig dass beide gestanden, wertete der Richter als mildernden Umstand.
Das unglaubliche Vorgehen des Marther Jägers wird lange Zeit Gesprächsthema bleiben. Für Hugo R. wird es vielleicht noch weiter gehen. Denn das zuständige Veterinäramt prüft, ob der Jäger wegen des Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz belangt werden kann, bestätigte gestern Amtstierarzt Dr. Erich Kny.
Auch einen Ausschluss aus der Jägerschaft schließt dessen Vorsitzender Gottfried Lehmann nicht aus, jedoch müsse dieses zuerst im Vorstand beraten werden.
Ob der verurteilte Waidmann seinen Jagdschein verliert, wird die Untere Jagdbehörde zu klären haben. Im Bundesjagdgesetz ist das geregelt. Dort steht, dass die Abgabe erfolgen kann, wenn ein Jäger wegen eines waffen-, jagdrechtlichen und eben auch tierschutzrechtlichen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde. Bislang kann der Verurteilte noch Berufung einlegen. So lange wird eine Entscheidung auf sich warten lassen.
Die Zahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nimmt auch im Eichsfeld nicht ab. Gezählt sind aber nur die, die auch zur Anzeige gebracht werden. Die Dunkelziffer ist höher, weiß Veterinäramtsleiter Kny. Auch wenn strafrechtliche Verstöße wie der in Marth selten sind. Er ist selbst Jäger und kennt auch die Schwierigkeiten im Umgang mit den neuen Gesetzlichkeiten. Keinesfalls, hofft er, sollten jetzt alle Jäger unter einen Hut gesteckt werden. "Jede Zunft hat ihre schwarzen Schafe."
Inzwischen wurde ein neuer Fall in Bockelnhagen bekannt. Wieder stellte ein Jäger ein Tellereisen in einer Milchviehanlage auf, dieses Mal starb eine Katze. "Das Verfahren wurde eingestellt", ist Irene Sander entsetzt. Hinnehmen will sie das nicht und schrieb jetzt an den Bundestierschutzverband.
Heiligenstadt/Thüringen, 8.5.03
21 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz registrierte das Eichsfelder Veterinäramt im vergangenen Jahr. Mit einem grausamen Beispiel musste sich gestern das Heiligenstädter Amtsgericht beschäftigen.
Tierschützerin Irene Sander war zufrieden. Sechs Monate Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, bekam der Marther Jäger Hugo R. dafür, dass er in der Nacht vom 1. Oktober vergangenen Jahres einen Schäferhund mit einem Tellereisen auf einem Nachbargrundstück gefangen, anschließend mehrere Mal mit einem Spaten geschlagen und das tote Tier am nächsten Tag einfach in den Wald geworfen hat.
hundejo.de/news
Außerdem muss er 1500 Euro an den Eichsfelder Tierschutzverein zahlen. Der mitangeklagte Nachbar Paul K. bekam eine dreimonatige Bewährungs- und 500 Euro Geldstrafe.
Der Nachbar habe das grausame Geschehen toleriert, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch wenn er, wie er gestern erklärte, auf das Sachverständnis des Jägers vertraut und nicht selbst zugeschlagen habe. Hugo R. habe das verbotene Tellereisen aufgestellt, da Kaninchen kurz vor dem 1. Oktober aus dem Stall von Paul K. verschwunden waren. Beide seien davon ausgegangen, dass ein Marder oder Waschbär die Tiere gerissen habe. Leider war es anders. Froh über die harte Strafe ist auch die ehemalige Besitzerin der Hündin. Sie hatte damals selbst mit angesehen, wir ihr Hund erschlagen wurde. Inzwischen hat sich die junge Frau einen kleineren Vierbeiner angeschafft, vergessen hat sie nichts. Auch gestern musste der Freund die Tierarzthelferin mehrfach in den Arm nehmen, als die beiden Männer über ihre unglaublich grausame Tat berichteten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich beide des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben. Einzig dass beide gestanden, wertete der Richter als mildernden Umstand.
Das unglaubliche Vorgehen des Marther Jägers wird lange Zeit Gesprächsthema bleiben. Für Hugo R. wird es vielleicht noch weiter gehen. Denn das zuständige Veterinäramt prüft, ob der Jäger wegen des Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz belangt werden kann, bestätigte gestern Amtstierarzt Dr. Erich Kny.
Auch einen Ausschluss aus der Jägerschaft schließt dessen Vorsitzender Gottfried Lehmann nicht aus, jedoch müsse dieses zuerst im Vorstand beraten werden.
Ob der verurteilte Waidmann seinen Jagdschein verliert, wird die Untere Jagdbehörde zu klären haben. Im Bundesjagdgesetz ist das geregelt. Dort steht, dass die Abgabe erfolgen kann, wenn ein Jäger wegen eines waffen-, jagdrechtlichen und eben auch tierschutzrechtlichen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde. Bislang kann der Verurteilte noch Berufung einlegen. So lange wird eine Entscheidung auf sich warten lassen.
Die Zahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nimmt auch im Eichsfeld nicht ab. Gezählt sind aber nur die, die auch zur Anzeige gebracht werden. Die Dunkelziffer ist höher, weiß Veterinäramtsleiter Kny. Auch wenn strafrechtliche Verstöße wie der in Marth selten sind. Er ist selbst Jäger und kennt auch die Schwierigkeiten im Umgang mit den neuen Gesetzlichkeiten. Keinesfalls, hofft er, sollten jetzt alle Jäger unter einen Hut gesteckt werden. "Jede Zunft hat ihre schwarzen Schafe."
Inzwischen wurde ein neuer Fall in Bockelnhagen bekannt. Wieder stellte ein Jäger ein Tellereisen in einer Milchviehanlage auf, dieses Mal starb eine Katze. "Das Verfahren wurde eingestellt", ist Irene Sander entsetzt. Hinnehmen will sie das nicht und schrieb jetzt an den Bundestierschutzverband.