Aachen/Eschweiler Die neue Hunde-Verordnung: Eine Geschichte aus der Praxis

merlin

20 Jahre Mitglied
Die neue Hunde-Verordnung: Eine Geschichte aus der Praxis

F. ist sauer: "Was wollen die von mir?"

Eschweiler (an-o). Die neue Landes-Hundeverordnung soll die Menschen vor gefährlichen Vierbeinern schützen. Dass sie nicht bei allen Hundehaltern auf helle Freude stößt, liegt auf der Hand. Der Eschweiler Geschäftsmann Klaus F. hat da eine bemerkenswerte Geschichte zu erzählen.

Klaus F. ist richtig sauer. Er zieht an seiner Zigarette und sieht dem Rauch nach. "Ich weiß nicht, was die noch von mir wollen." Der Geschäftsmann kämpft mit den Behörden. Sein Hund soll ein Kind gebissen haben. Das streitet er ab.

Rückblende: Es ist der 26. Oktober, ein Spätherbst-Abend in Eschweiler. Mitten in der Stadt, Fußgängerzone. Da soll seine dreijährige Schäferhündin einem kleinen Kind ins Bein gebissen haben. Ein Zeuge behauptet das. Der Vorwurf: Klaus F. hätte sich nicht um den Vorfall gekümmert. "Ich soll einfach weiter gegangen sein", sagt er und schüttelt den Kopf.

"Leica hört aufs Wort"

Gegen ihn wurde Anzeige erstattet, erzählt er. Anfang November stand die Polizei vor der Tür. "Sehen Sie sich meinen Hund an. Ist der nicht brav?" Leica liegt stumm und reglos auf der Decke. "Ich bin mit ihr drei Mal die Woche in der Hundeschule." Dort werde ihr gutes Benehmen beigebracht. "Leica hört aufs Wort", sagt F. Und: "An dem Abend, als das Kind gebissen wurde, bin ich mit ihr nicht unterwegs gewesen." Er führe für sein Geschäft genau Buch über seine Anwesenheit und die der Mitarbeiter. "Ich war da nur mit einer Auszubildenden im Laden. Die hätte ich nicht allein gelassen."

Mittlerweile ist das Verfahren gegen F. eingestellt. Warum, weiß er nicht. F. hat nie erfahren, wer der Zeuge ist. Auch zur Familie des Kindes habe er keinen Kontakt gehabt, sagt er. Für die Behörden ist der Fall aber nicht erledigt. F. wohnt in Stolberg. Damit ist das dortige Ordnungsamt zuständig. Diese Woche hat eine Tierärztin die Schäferhündin unter die Lupe genommen. Das ging so: Auf der Straße sollte Leica unter Beweis stellen, dass sie friedlich ist. F. musste sie laufen lassen, wenn Menschen in der Nähe waren. Der Test fiel positiv aus. Leica war brav.

"Behördliche Willkür"

Dennoch geht es weiter. In einer belebten Fußgängerzone soll die Hündin erneut geprüft werden. Während der Geschäftsmann diese Tests für "behördliche Willkür" hält, handelt das Ordnungsamt den Vorschriften nach. Sobald der Verdacht besteht, ein Hund habe gebissen, muss er untersucht werden. Der Verdacht reiche aus, so ein Sprecher. "Wir müssen uns nach der neuen Hundeverordnung absichern." Sollte sich bei so einem Test heraus stellen, dass ein Tier auffällig ist, droht dem Besitzer eine höhere Steuer.

Klaus F. steckt sich eine neue Zigarette an. Wie er sagt, musste er schon mal ein Formular zur Haltung eines gefährlichen Hundes ausfüllen. Seine Leica soll zunächst einen Maulkorb tragen.

Möglicherweise klärt sich der Fall schon nächste Woche. Wenn seine Hündin den Test besteht. F. könnte dann eigentlich zur Friedenspfeife greifen. Doch sein Groll sitzt tief.

Ingo Latotzki
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  • 2. Mai 2024
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