Steueraufschlag für Kampfhunde
LUDWIGSBURG.
Wer in Ludwigsburg einen "gefährlichen Hund'' hält, muss mit einem kräftigen Aufschlag auf die bisherige Hundesteuer rechnen. Das bestimmt eine neue Satzung, die der Gemeinderat mit einer Gegenstimme verabschiedet hat. Schon vor Jahren hat die FDP-Fraktion den Vorschlag gemacht, durch höhere Steuersätze das Halten von gefährlichen Hunden zu verteuern. Damals fand sich dafür aus steuerrechtlichen Gründen keine Mehrheit im Gemeinderat. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die so genannte Kampfhundesteuer ein legitimes Mittel ist, um Hundeliebhaber vom Kauf gefährlicher Vierbeiner abzuhalten.
Die neue Ludwigsburger Hundesteuersatzung orientiert sich an diesem Richterspruch. Vom 1. Januar nächsten Jahres an kostet ein gewöhnlicher Vierbeiner 200 Mark Steuern. Für einen Kampfhund muss der Halter 1400 Mark im Jahr hinblättern. Die Zwingersteuer wurde auf 400 Mark festgelegt.
Kampfhunde im Sinne der neuen Satzung sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Markmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Die Stadt hält sich mit den Begriffen Kampfhunde und gefährliche Hunde an die neue Polizeiverordnung des Landes, die seit August 2000 gilt. Bei der Verabschiedung der neuen Satzung wies der CDU-Stadtrat Ingo Schwytz darauf hin, dass die Steuererhöhung allein die Gefahr nicht mindere, die von gefährlichen Hunden ausgehe. Die Ortspolizeibehörde sei zu verstärkter Aktivität gefordert. Die FDP kritisierte, dass weder das Land noch die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpfe, um die Bürger wirksam vor bissigen Vierbeinern zu schützen.
---------------------------------------------------------------------
Heidenheim
Höhere Steuer für lebensgefährliche Hunde
Verwaltung kündigt generelle Anhebung für 2002 an
Halter von Kampfhunden haben für ihre Tiere von kommendem Jahr an eine deutlich höhere Jahressteuer zu entrichten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats wird sie dem Vierfachen des normalen Satzes entsprechen.
Im Januar dieses Jahres definierte das Bundesverwaltungsgericht, welche zwölf Rassen künftig als sogenannte Kampfhunde eingestuft werden können. Für American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Tosa Inu ist diesem Urteil zufolge das Achtfache des normalen Hundesteuersatzes zulässig.
Beim städtischen Rechts- und Ordnungsamt sind bislang zehn Tiere registriert, die einer der genannten Rassen zuzuordnen sind. Ihre Halter müssen von nächstem Jahr an voraussichtlich weitaus tiefer in die Tasche greifen als bislang. Dem Satzungsentwurf entsprechend, über den der Gemeinderat kommende Woche zu befinden hat, und der anstelle von Kampfhunden von "gefährlichen" Hunden spricht, ist die Jahressteuer mit 600 Mark dann viermal so hoch wie der normale Satz (150 Mark).
Nach einer, wie die Verwaltung ankündigt "geringfügigen" Erhöhung im Jahr 2002, steigen die Beträge auf 704,10 (360 Euro) bzw. 176,02 Mark (90 Euro).
Die Entscheidung, den vorgegebenen Rahmen nur zur Hälfte auszuschöpfen, begründet man im Rathaus damit, dass die Satzung keine Befreiungsmöglichkeit für "gefährliche" Hunde vorsehe, selbst wenn sie in einem Wesenstest den Nachweis erbrächten, völlig ungefährlich zu sein.
Im übrigen ist die Auflistung der Rassen keineswegs als abschließend anzusehen. Vielmehr können auch andere Hunde als gefährlich eingestuft werden. Bei den genannten Rassen wird dieses Kriterium indes von vornherein als gegeben angesehen.
Änderungen sind auch bei den Ermäßigungs-Tatbeständen geplant. Ein Nachlass in Höhe von 20 Prozent (entsprechend 18 Euro) auf dann 140,82 Mark (72 Euro) soll vom Jahre 2002 an gewährt werden, insofern der Teamtest, die Begleithunde-, Schutzhunde- oder Jagdhunde-Brauchbarkeitsprüfung abgelegt wurden. Einem Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses folgend, soll dies entgegen der ursprünglichen Überlegung auch für "gefährliche" Hunde gelten, insofern sie die jeweilige Prüfung vorweisen können.
Gänzlich steuerfrei sind bereits heute Tiere, die nach entsprechenden Ausbildungen als Helfer für Blinde und Taube, oder als Rettungshunde eingesetzt sind. Gleiches gilt für Hunde, die Gebäude außerhalb bebauter Ortsteile bewachen ("Kettenhunde").
Züchtern, die ständig wechselnde Tiere immer nur für kurze Zeit in ihrem Besitz haben, wird eine pauschale Zwingersteuer in Höhe von 450 Mark berechnet, die für bis zu fünf Hunde gilt.
------------------------------------------------------------------
LUDWIGSBURG.
Wer in Ludwigsburg einen "gefährlichen Hund'' hält, muss mit einem kräftigen Aufschlag auf die bisherige Hundesteuer rechnen. Das bestimmt eine neue Satzung, die der Gemeinderat mit einer Gegenstimme verabschiedet hat. Schon vor Jahren hat die FDP-Fraktion den Vorschlag gemacht, durch höhere Steuersätze das Halten von gefährlichen Hunden zu verteuern. Damals fand sich dafür aus steuerrechtlichen Gründen keine Mehrheit im Gemeinderat. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die so genannte Kampfhundesteuer ein legitimes Mittel ist, um Hundeliebhaber vom Kauf gefährlicher Vierbeiner abzuhalten.
Die neue Ludwigsburger Hundesteuersatzung orientiert sich an diesem Richterspruch. Vom 1. Januar nächsten Jahres an kostet ein gewöhnlicher Vierbeiner 200 Mark Steuern. Für einen Kampfhund muss der Halter 1400 Mark im Jahr hinblättern. Die Zwingersteuer wurde auf 400 Mark festgelegt.
Kampfhunde im Sinne der neuen Satzung sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Markmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Die Stadt hält sich mit den Begriffen Kampfhunde und gefährliche Hunde an die neue Polizeiverordnung des Landes, die seit August 2000 gilt. Bei der Verabschiedung der neuen Satzung wies der CDU-Stadtrat Ingo Schwytz darauf hin, dass die Steuererhöhung allein die Gefahr nicht mindere, die von gefährlichen Hunden ausgehe. Die Ortspolizeibehörde sei zu verstärkter Aktivität gefordert. Die FDP kritisierte, dass weder das Land noch die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpfe, um die Bürger wirksam vor bissigen Vierbeinern zu schützen.
---------------------------------------------------------------------
Heidenheim
Höhere Steuer für lebensgefährliche Hunde
Verwaltung kündigt generelle Anhebung für 2002 an
Halter von Kampfhunden haben für ihre Tiere von kommendem Jahr an eine deutlich höhere Jahressteuer zu entrichten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats wird sie dem Vierfachen des normalen Satzes entsprechen.
Im Januar dieses Jahres definierte das Bundesverwaltungsgericht, welche zwölf Rassen künftig als sogenannte Kampfhunde eingestuft werden können. Für American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Tosa Inu ist diesem Urteil zufolge das Achtfache des normalen Hundesteuersatzes zulässig.
Beim städtischen Rechts- und Ordnungsamt sind bislang zehn Tiere registriert, die einer der genannten Rassen zuzuordnen sind. Ihre Halter müssen von nächstem Jahr an voraussichtlich weitaus tiefer in die Tasche greifen als bislang. Dem Satzungsentwurf entsprechend, über den der Gemeinderat kommende Woche zu befinden hat, und der anstelle von Kampfhunden von "gefährlichen" Hunden spricht, ist die Jahressteuer mit 600 Mark dann viermal so hoch wie der normale Satz (150 Mark).
Nach einer, wie die Verwaltung ankündigt "geringfügigen" Erhöhung im Jahr 2002, steigen die Beträge auf 704,10 (360 Euro) bzw. 176,02 Mark (90 Euro).
Die Entscheidung, den vorgegebenen Rahmen nur zur Hälfte auszuschöpfen, begründet man im Rathaus damit, dass die Satzung keine Befreiungsmöglichkeit für "gefährliche" Hunde vorsehe, selbst wenn sie in einem Wesenstest den Nachweis erbrächten, völlig ungefährlich zu sein.
Im übrigen ist die Auflistung der Rassen keineswegs als abschließend anzusehen. Vielmehr können auch andere Hunde als gefährlich eingestuft werden. Bei den genannten Rassen wird dieses Kriterium indes von vornherein als gegeben angesehen.
Änderungen sind auch bei den Ermäßigungs-Tatbeständen geplant. Ein Nachlass in Höhe von 20 Prozent (entsprechend 18 Euro) auf dann 140,82 Mark (72 Euro) soll vom Jahre 2002 an gewährt werden, insofern der Teamtest, die Begleithunde-, Schutzhunde- oder Jagdhunde-Brauchbarkeitsprüfung abgelegt wurden. Einem Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses folgend, soll dies entgegen der ursprünglichen Überlegung auch für "gefährliche" Hunde gelten, insofern sie die jeweilige Prüfung vorweisen können.
Gänzlich steuerfrei sind bereits heute Tiere, die nach entsprechenden Ausbildungen als Helfer für Blinde und Taube, oder als Rettungshunde eingesetzt sind. Gleiches gilt für Hunde, die Gebäude außerhalb bebauter Ortsteile bewachen ("Kettenhunde").
Züchtern, die ständig wechselnde Tiere immer nur für kurze Zeit in ihrem Besitz haben, wird eine pauschale Zwingersteuer in Höhe von 450 Mark berechnet, die für bis zu fünf Hunde gilt.
------------------------------------------------------------------