Ich hab mal ne Frage.
Verschiedentlich wurde geschrieben, wenn ich meinen unverträglichen Hund an der Leine habe, reicht das. Wenn dann ein anderer in ihn rein brettert und gebissen wird, ist er selbst schuld. Mehr als meinen Hund bei mir zu halten und die gegnerische Mannschaft zu warnen, kann (muss) ich nicht tun.
Persönlich stimme ich dem zu. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ich meine, es gibt ja so was wie Leinen- und Maulkorbzwang. Also muss ich doch vermuten, dass der Gesetzgeber findet, "gefährliche" Hunde müssen auch mit MK gesichert werden.
Dann muss ich doch befürchten, dass wenn mein Hund in einem Szenario wie oben einen anderen Hund verletzt und ich angezeigt werde, mein Hund eine MK-Pflicht bekommt, oder?